Sollte man auf Gutefrage als unter 15 jährige Person ein Foto von sich zeigen?
Ich will einen Beitrag machen indem ich fragen.will ob ich stark für mein Gewicht bin/aussehe
Hatte auch vor meinen Kopf zu zensieren und nur den oberkörper zu zeigen
Ich weiß dass alles was ins Internet kommt dort bleibt aber was sollte mir denn im späteren Leben zum verhängnis werden wegen diesem Bild?
wenn ihr dagegen seit bitte mit begründing
5 Antworten
Wärst nicht die erste. Wichtig ist das man dich nicht erkennt. Als Gesicht unkenntlich machen. Es gibt auch jederzeit die Möglichkeit das Bild von dir selber wieder zu entfernen!
Ich finde die Gefahr das dich hier jemand aus deinem Umfeld erkennt zu groß.
Wir sind hier anonym und so sollte es auch bleiben.
Du kannst für deine Frage einen BMI Rechner benutzen und hast dann ein qualifiziertes Ergebnis, was hier an Meinungen dann auf deine Frage eingeht ist sowieso nicht aussagekräftig, da jeder einen anderen Blickwinkel darauf hat.
Nein, wurde ich nicht machen
- Kann missbraucht werden
- Jemand kann sich lustig machen
- Du steigerst dich sinnlos in oberflächliche Sachen rein
je nach dem wie weit unter 15, ab 14 hat man glaube das Recht am eigenen Bild dann kannst du theoretisch machen was du willst mit Fotos von dir, ansonsten brauchst du halt die Einverständnis deiner Eltern
ich finde du solltest dein Gesicht nicht zeigen, lieber sicher gehen als das du es dann bereust
Bei Fragen kannst du über die drei Punkte > Beitrag bearbeiten das Bild später raus editieren.
Aber Ich persönlich sehe keinen Sinn diese Frage zu selten.
Das Recht am eigenen Bild ist ein höchstpersönliches Recht und steht jedem Menschen ungeachtet seines Alters zu. Die Einwilligung in die Veröffentlichung ist allerdings eine rechtsgeschäftsähnliche Erklärung und insofern von der Geschäftsfähigkeit abhängig.
Die braucht der FS auch, um hier überhaupt nur irgend etwas posten zu dürfen. Bereits von Gesetzes wegen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (Art. 8 DSGVO), gem. den AGB von gutefrage darüber hinaus sogar bis zur Volljährigkeit.