Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

Ich finde den Beschluss richtig, weil... 51%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%

142 Stimmen

57 Antworten

Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da...

Meiner Meinung nach kann in schwerwiegenden Fällen wie Kinderpornografie eine zwangsweise Entsperrung unter klaren, rechtlich abgesicherten Bedingungen vertretbar sein.

Aber: das darf nicht zur Alltagsmaßnahme werden, sonst verlieren wir den Schutz unserer digitalen Privatsphäre.

Der Gesetzgeber ist gefragt, hier eine klare, grundrechtskonforme Regelung zu schaffen, statt der Justiz zu überlassen, wo die Grenzen sind.


KaffeemitMilf  03.06.2025, 12:56

Hast du dir die Frage überhaupt durchgelesen, um was es geht?

DocPsychopath  03.06.2025, 14:02
@KaffeemitMilf

Du musst berücksichtigen, dass er Polizist ist.

Für Polizisten sind Menschen, die sie verdächtigen, immer gleich Straftäter. "Verdächtiger" und "Schuldiger" sind deckungsgleiche Begriffe.

HfPol110, UserMod Light  03.06.2025, 11:07
Aber: das darf nicht zur Alltagsmaßnahme werden, sonst verlieren wir den Schutz unserer digitalen Privatsphäre. 

Nö, denn die Rechtsgrundlage für die Durchsuchung bleibt die gleiche. Menschen die keine straften begehen, haben nichts zu befürchten.

Also verlieren „wir“ gar nichts, sondern die Ermittlungen gegen Straftäter können schneller und effizienter geführt werden

1akob  03.06.2025, 11:11
@HfPol110, UserMod Light

Gerade weil ich nichts zu verbergen habe, will ich selbst entscheiden, wer Zugriff auf meine privaten Daten hat. Der Staat darf nicht einfach alles durchsuchen, nur weil es bequemer ist. Effizienz ist wichtig, aber sie darf nicht über dem Rechtsstaat stehen. Sonst würden wir auch Folter erlauben, wenn’s schneller geht..

HfPol110, UserMod Light  03.06.2025, 11:13
@1akob

Wie gesagt du verstehst es anscheinend nicht.

An der Rechtsgrundlage, also wann ein Gerät durchsucht wird, hat sich gar nichts geändert. Das ist immer noch die gleiche.

Nur der Weg der Entsperrung hat sich geändert. Also ändert sich für jeden normalen Bürger rein gar nichts. Und selbst in der Realität wird sich kaum etwas ändern.

Denn Fingerabdruck nutzen viele nicht mehr und gerade die Straftäter nicht.

PlueschTiger  03.06.2025, 15:27
@HfPol110, UserMod Light
Also verlieren „wir“ gar nichts, sondern die Ermittlungen gegen Straftäter können schneller und effizienter geführt werden

Dann kannst du sicher erklären warum Polizei Datenträger, von jener Art Verdächtigen, immer wieder nach 2 Jahren Frist ungesichtet wieder herausgeben muss. Ich ja, weil die Polizei nicht genug Personal hat diese zu sichten. Das zeigt schon das die eigentlichen Probleme wie immer wo anders liegen.

HfPol110, UserMod Light  03.06.2025, 15:57
@PlueschTiger

So einen Fall hatte ich tatsächlich noch nicht.
Aber das würde das ganze ja nur bestärken. Dann könnte man die Beamten für die Auswertung nutzen, wo es auch tatsächlich notwendig ist.

Es erspart allen Beteiligten Geld und Zeit.

PlueschTiger  03.06.2025, 19:03
@HfPol110, UserMod Light

Passiert laut Polizei leider nicht selten, wie oft genau weiß ich nicht. Und nein selbst das hier genannte wohl würde nicht helfen, denn es fehlt Personal. Selbst wenn die Daten Frei zugänglich sind, muss ja alles gesichtet werden, zugeordnet, potentielle Zahl Opfer, Bezugsquellen, Orte und vieles mehr analysiert werden. Zudem werden sicher die selben Leute sich nicht nur um Pädophilen Datenträger kümmern, sondern auch andere. Sprich, ist wohl als wollte man einen Berg mit einer Schaufel abtragen.

Luffy123777  03.06.2025, 19:44
@HfPol110, UserMod Light
Menschen die keine straften begehen,

Und jetzt Definiere mal Straftaten

Wenn es eine Straftat wird Weiß du sein, dann wirste wohl auch net dein Handy übergeben wollen

Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da...

Vorweg. Die Abnahme von Fingerabdrücken ist in keiner Weise mit dem Zwangsentsperren eines Handys vergleichbar. Das eine ist eine Feststellung der Identität. Das Andere eine Durchsuchung privater Daten. Das ist etwa, als würde man eine Ausweiskontrolle mit einer Taschendurchsuchung gleichsetzen.

Ein Beschluss, der die Sicherstellung von elektronischen Geräten anweist, berechtigt nur zur Sicherstellung des Gerätes, nicht aber zur Auswertung der Daten.

Vor der Auswertung ist zwingend eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen. Hier sind die Schwere der Vorwürfe und die zu erwartenden Erkenntnisse vorab darzulegen und abzuwägen.


MarSusMar  03.06.2025, 23:51

Von Fingerabdrücken im Sinne Identitätsfeststellung steht nichts im Artikel. Ist hier also gar nicht relevant. (strg+F) Es geht lediglich darum, das ein Smartphone mit einem Fingerabdruck entsperrt wird.

Interesierter  04.06.2025, 06:27
@MarSusMar

Das ist so nicht korrekt.

Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn...

... er sorgt nur für Irritationen in Bezug auf die Grundrechte, bringt im Ergebnis für die Zukunft aber nicht viel.

Im Gegenteil, für Leute, die Dreck am Stecken haben, hat der Beschluss eine Signalwirkung: sie werden auf das Entsperrverfahren per Fingerabdruck verzichten und die klassische Methode mit Entsperrcode bevorzugen. Dann kann man die Entsperrung nämlich nicht so einfach erzwingen.

Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da...

Solche Kontrollen dürfen kein Freibrief werden, sonst haben wir irgendwann Verdachtskontrollen auf öffentlichen Plätzen.

In Verbindung mit einer ( richterlich angeordneten ) Wohnungsdurchsuchung sehe ich es als legitimes Mittel, vor allem in Verbindung mit dem Vorwurf Kinderpornografie.


SMOGAN  03.06.2025, 11:33

Dann sollte man, als ErmittlungsBeamter aber auch Handies entsperren dürfen. (im Falle eines HauptverdachtMomentes)

Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar...

Beweise sichern und vor Ort öffnen sind ja wohl zwei komplett andere Schuhe.

Die Polizei würde sich ja auch nicht vor Ort durch irgendwelche Aktenordner wühlen oder selbst einen Tresor aufbrechen.

Mitnehmen und von Fachleuten und am besten im Beisein des Anwalts des Beschuldigten öffnen.

Auch Dreckschweine haben Rechte.

Und gerade bei denen zeigt sich, was der Rechtsstaat Wert ist, wenn er diese Rechte auch hier ohne wenn und aber beachtet.


Answer1234567  03.06.2025, 12:45
Die Polizei würde sich ja auch nicht vor Ort durch irgendwelche Aktenordner wühlen oder selbst einen Tresor aufbrechen.

Ähm... doch, würde sie. Das Aufbrechen abgeschlossener Schränke, Schubladen und notfalls auch Tresore ist Alltag bei polizeilichen Durchsuchungen. Im Weg stehen dem allenfalls faktische Hindernisse (sprich: Tresor zu massiv) - dafür wird dann das entsprechende Werkzeug und Personal herangeschafft, ggf. in Form der Feuerwehr.

Zur Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien verweise ich auf § 110 StPO.