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Schmierereien gegen Merz führen zu rechtswidriger Hausdurchsuchung?

Hallo zusammen,

ich las gerade einen Artikel wo der Fall doch einige Brisanz aufweist. Geschehen im Sauerland in der Heimat von Kanzler Merz.

Dort wurde Anfang April das Haus einer 17 jährigen Nachwuchspolitikerin der SPD durchsucht. Dabei wurden ihr Laptop, ihr Handy und diverse Notizbücher konfisziert, was alleine schon eine etwas fragwürdige Vorgehensweise ist, da diese kurz vor dem Abitur stand! Wie hilfreich es da wohl beim Lernen ist, wenn digitale Medien und Notizbücher mit Lerninhalt beschlagnahmt werden?

Auslöser dafür waren offenbar Schmierereien gegen den heutigen Kanzler Merz, die durchaus peinlich sind ("Merz aufs M**l!") und die auch sichtbar waren als er zu Besuch kam.

Daraufhin wurde ein Durchsuchungsbefehl vom Amtsgericht Arnsberg ausgestellt. Brisant dabei ist, dass Charlotte Merz, also die Ehefrau unseres Kanzlers, die Vorsitzende besagten Amtsgerichts ist! Ausgestellt wurde der Durchsuchungsbefehl von einem Richter auf Probe, also jemand der wohl weniger aufmüpfig gegen Autorität von oben ist.

Das Landgericht Arnsberg bestätigte nun im Nachhinein, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Es fehlten nicht nur Unterlagen in den Akten, zum Beispiel ein für diese Vorgehensweise nötiger Antrag der Staatsanwaltschaft, sondern auch ausreichende Begründungen die einen solchen Eingriff rechtfertigen könnten!

Denn es gab zum einen nur eine Zeugenaussage, die zwei Jugendliche gesehen haben möchte, diese aber nicht näher identifizieren könnte. Zum anderen ein anonymer Zettel dessen Herkunft ungeklärt ist, auf dem wohl zwei Namen standen die man doch mal untersuchen sollte - unter anderem der Name der betroffenen Schülerin.

Wie seht ihr die Sache? Hat Charlotte Merz Einfluss genommen (sie bestreitet das)? Oder hat Merz selbst hier seine Ehefrau forciert? Eine hohes Tier aus der Arnsberger Politik, der so gehofft hat die Karriereleiter in der CDU nach oben zu klettern?

Ist das nicht ein Paradebeispiel warum unsere drei Staatsgewalten strikt getrennt werden, eben damit es zu sowas nicht kommt?

Wie kann es sein, dass die Ehefrau eines Politikers (Legislative) den Vorsitz eines Amtsgerichts (Judikativer) übernimmt? Fehlt nur noch, dass eines der Kinder die Staatsanwaltschaft leitet und eines der anderen die Polizei ...

Welche Konsequenzen sollten daraus gezogen werden? Nicht nur politisch, sondern auch bei den direkt Beteiligten. Den Richter auf Probe kennt man, aber irgendjemand muss die Fäden gezogen und das Durchsuchungsantrag gestellt haben. Sollten hier Untersuchungen folgen?

Oder seht ihr das Ganze locker und denkt, hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht?

Danke für eure Zeit.

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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil... 52%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
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