Landgericht – die meistgelesenen Beiträge

Verwandte Themen

Gerichtstermin aufgehoben, gibt es einen neuen Termin?

Hab letzte Woche einen Gerichtstermin gehabt es geht um einen Strafbefehl gegen den ich Widerspruch eingelegt hab. Ein Kerl hat mich angegriffen und gewürgt hab ihn angezeigt doch er hat ein falsches Alibi von seinem Freund bekommen und ich einen strafbefehl. Hab direkt wideespruch eingelegt ich werde sicherlich keine geldstrafe bezahlen,nur weil die lügen. Hab ein ärztliches attest und sie verletzungen ja als beweise gehabt jedenfalls kam ich auf die verhandlung und da hiess es der termin wurde einen tag vorher aufgehoben und wir wurden per post benachrichtigt (also konnte ich noch nichtmal bescheid wissen so schnell ist die post ja nicht. Jedenfall rief ich einen tag danach dort an um zu fragen, wieso der termin aufgehoben wurde, es wurde gesagt das wissen sie nicht aber wahrscheinlich wird es einen neuen termin geben. Kann das sein? Denn dann hätte im brief doch stehn müssen das neu terminiert wird und verstehe auch nicht wieso der termin einen tag vorher ao plötzlich aufgehoben wurde muss ja ein gravierender grund sein. Mich macht das psychisch sehr fertig habe depressionen sehstörungen Schlafstörungen alles durch diesen ganzen stress mit dem stalker(der kerl wo mich angriff sen er stalkt mich schon seit 2 Jahren). Ich kann doch jetzt nicht wochenlang mit der angst leben und jeden tag voller angst zum briefkasten gehn das es einen neuen termin doch gibt mich macht das psychisch und gesundheitlich so fertig . die wissen selber nichtmal wieao ee aufgehoben wurde. Normal muss doch dein stehn wird neu terminiert oder? Aber wenns eingestellt wäre hätte das ja auch drinstehn müssen 😑😑

Polizei, Recht, Amtsgericht, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl, Landgericht

Schwerer Bewaffneter raubüberfäll beihilfe wie hoch wäre die strafe ca?

Letztes Jahr im Sommer hab ich die dümmste Entscheidung meines Lebens getroffen, ich habe mich überreden lassen bei einem bewaffneten raubüberfäll mitzumachen. Da ich zu viel Angst hatte und mir eine ordentliche Summe versprochen wurde, bin ich vor der Tatzeit in die spielhalle gegangen, erkundschaftete den Laden und sagte dem Kopf der Bande wie viele Personen sich im Laden befinden. Daraufhin hab ich unverzüglich die spielhalle verlassen und bin zu Fuss geflüchtet und traf mich mit den anderen 3 Mittätern eine Stunde später am vereinbarten Treffpunkt. Wir teilten uns das Geld auf und trennten uns, der Kopf der Bande hat in 3 Wochen 4-6 Überfälle mit 4-8 verschiedenen Tätern gemacht. Ich war nur bei dem einen dabei. 6 Monate später stürmten 5 Beamte meine Wohnung gegen mich lag ein Haftbefehl vor, da der Kopf der Bande geschnappt wurde und alle verraten hat. Allerdings bin ich nach 1 Monat u-haft freigekommen da mein Anwalt dem Haftrichter nachweisen konnte, dass bei mir keine fluchtgefahr besteht da ich einen festen wohnsitz habe, feste beziehungen in meiner stadt und einen festen Arbeitsplatz hab... naja bzw arbeit hatte. Aber ich bin schon an einer abendrealschule angemeldet um dort mein realabschluss nachzuholen. Es sind 6 Verhandlungstage, alles wird vor dem Landgericht vorgeführt. In 2 Wochen geht's los. Ich weiß, dass es immer auf den Richter drauf ankommt und mir keiner zu 100% weiterhelfen kann, Aber mir würde es helfen worauf ich mich einstellen kann, nicht dass ich da einen Schock kriege. Ich bin/war zur Tatzeit 19 Jahre alt, bin deutscher Staatsbürger & hab mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Die Verhandlung findet in NRW statt. Bitte nur ernste antworten, ich weiß was ich getan hab, kann es nicht rückgängig machen und bin einsichtig. Danke im voraus

Polizei, Anwalt, Gericht, Gefängnis, Jura, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafe, Landgericht, richtig

Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
Bild zum Beitrag
Ich finde den Beschluss richtig, weil... 53%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 24%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
Datenschutz, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Amtsgericht, Gesetzeslage, Grundrechte, Justiz, Kriminalität, Strafrecht, Straftäter, Straftat, Unschuldig, Willkür, Beschuldigter, Durchsuchung, Landgericht, Meinung des Tages