One nigt stand mit Vermieterin - Sozialamt Auskunftspflicht?

5 Antworten

Du beziehst Leistungen vom Staat und lebst in der Wohnung einer Frau, die euer gemeinsames Kind zur Welt gebracht hat. Natürllch wird eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt, so dass ihr beide diese Auskünfte beibringen solltet, damit du deine Leistungen weiterhin erhältst. Es kann jedoch sein, dass man euch keinen Glauben schenkt und die Einkünfte der Hauptmieterin trotz jeglicher gegenteiliger Bekräftigung mit in die Berechnung einfließen lässt.

Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen.

Kurz gesagt, empfehle ich hier einen Anwalt einzuschalten. Sie hat recht, sie muss keine Informationen rausgeben. Das heißt aber für dich im Zweifelsfall das dir Beiträge und Leistungen gestrichen werden und das heißt eventuell Auszug oder Versäumnis von Mietzahlungen.

Und ich weiß nicht ob die Dame auf Miete verzichten will wenn sie gerade eh nichts verdient.

Nein, du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Einkommensnachweise der Kindesmutter vorzulegen vor allem nicht, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialrechts bildet.

Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt laut Gesetz nur dann vor, wenn ihr tatsächlich wie ein Paar zusammenlebt also mit gemeinsamer Haushaltsführung, gegenseitiger finanzieller Verantwortung und einer gefestigten Lebensgemeinschaft. Ein einmaliger sexueller Kontakt und ein gemeinsames Kind reichen allein nicht aus, um das zu unterstellen.

Wenn ihr:

getrennte Schlafzimmer habt,

getrennt einkauft und kocht,

getrennte Kassen führt,

kein Liebesverhältnis habt und

auch sonst euer Leben weitgehend unabhängig voneinander führt,

dann ist nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft gegeben.

Das Amt darf auch nicht einfach verlangen, dass du sensible Daten einer dritten Person (hier: der Kindesmutter) ohne deren Einwilligung herausgibst besonders nicht, wenn sie selbst kein Leistungsbezug hat. Sie ist keine Mitbewilligte oder Antragstellerin.

Auch die Frage, wann sie aus dem Krankenhaus entlassen wurde, ist datenschutzrechtlich sehr fragwürdig das betrifft schließlich persönliche Gesundheitsdaten, die dem Sozialamt nur mit ausdrücklicher Zustimmung offengelegt werden dürfen.

Du solltest dem Amt schriftlich mitteilen, dass:

  • ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid,
  • ihr getrennte Haushalte innerhalb der Wohnung führt,
  • die Mutter des Kindes nicht bereit ist, ihre Daten weiterzugeben,
  • du keinen Zugriff auf ihre Unterlagen hast.

Falls das Amt trotzdem weiter Druck macht, kannst du dich an eine kostenlose Sozialberatung (z. B. Caritas, Diakonie, AWO) wenden oder falls nötig – Widerspruch einlegen.

Woher ich das weiß:Recherche

das amt kann ja alles mal abklopfen. eure situation ist schon nicht alltäglich. wenn das amt infos der mutter benötigt, soll man diese selbst anfragen

Zum Rechtsanwalt gehen bevor das Amt euch schadet.