One nigt stand mit Vermieterin - Sozialamt Auskunftspflicht?
Hallo zusammen!
Ich bekomme derzeit Leistungen vom Sozialamt und lebe zur Untermiete in einer Wohnung mit der Hauptmieterin. Wir teilen uns jegliche Kosten der Unterkunft, haben getrennte Schlafzimmer und teilen den Kühlschrank, wobei jeder sein eigenes Fach hat und einen Waschplan für die Waschmaschine.
Nun kam eines zum anderen und ich landete mit der Hauptmieterin im Bett. Es war jedoch eine einmalige Sache und wir sind kein Paar oder empfinden Liebe bzw. Zuneigung zueinander. Doch: Sie wurde schwanger und wollte das Kind austragen. Unser gemeinsamer Sohn kam vor Kurzem auf die Welt. Die Wohnsituation haben wir beibehalten allein schon wegen des Kindes. Wir haben jedoch andere Partner.
Die Kosten teilen wir nach wie vor. Jeder kauft für sich ein und kocht auch für sich. Allein die Kosten für den Kleinen wie Windeln Kleidung etc. teilen wir uns.
Nun unterstellt uns das Sozialamt eine eheähnliche Gemeinschaft und verlangt nach sensiblen Daten von der Kindesmutter. Diese will sie natürlich nicht preisgeben, da sie kein Hilfeempfänger ist, sondern bis zu ihrer Elternzeit gearbeitet hat und immer noch unter Vertrag steht. Muss ich dennoch ihre Einkommensnachweise vorlegen? Wenn ja, wie mache ich das? Sie will es mir ja nicht geben. Das Amt fragt sogar danach, wann sie nach der Geburt aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Dürfen die das?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.