Auskunftspflicht – die meistgelesenen Beiträge

Verwandte Themen

Kann ich herausfinden welcher Bankberater mein Konto einsieht?

Hallo! Es handelt sich um ein Konto der Raiffeisenbank.

Ich habe schon etwas gesucht und herausgefunden, dass genau dokumentiert wird, welcher Bankberater auf mein Konto zugreift.

Ich habe ja ein Recht darauf, zu wissen wer meine personenbezogenen Daten speichert, welche er speichert und wer diese einsieht.

Nun ist meine Frage: Kann ich von der Bank verlangen, mir zu sagen welcher Berater auf mein Konto zugreift ?

Kurz zu meinem Anliegen:

Ich komme aus einem kleinen Dorf und im nächstgrößeren Ort befindet sich meine alte Bankfiliale ( Filiale A). Meine Eltern und ich sind dort „schon immer„ bei „Herrn X“, sprich sie haben ein sehr gutes Verhältnis mit ihm, ich sag jetzt mal waage quasi gute Bekannte

Meine Eltern hatten lange eine Kontovollmacht (zu lange) und Herr X hat Ihnen natürlich immer gesagt wie es um meine Finanzen steht, was oft zu langen Streitigkeiten geführt hat.

Ich habe meinen Eltern die Kontovollmacht entzogen, dennoch hat Herr X meinen Eltern weiterhin Auskunft gegeben.

Ich habe den Berater gewechselt (Filiale B), nachdem ich in die nächstgrößere Stadt gezogen bin (selber Landkreis) mit der Bitte darum, dass Herr X keine Auskunft mehr haben darf, aus genannten Gründen.

Nun, leider beschleicht mich das ungute Gefühl, dass sich daran nichts geändert hat und Herr X nach wie vor meinen Eltern Auskunft gibt.

Vielen dank schonmal für eure Hilfe!

Ich möchte den Berater nicht hinhängen, da ich auf den Streit mit der Bank und mit meinen Eltern gut und gerne verzichte, aber ich will es trotzdem wissen um für mich Gewissheit zu haben und dann steht der Bankwechsel an.

Datenschutzrecht, bankberater, Auskunftspflicht

Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?

Ende Dezember kam ein Brief aus Österreich, der forderte, dass angegeben wird, wer unser Auto Anfang November zur bestimmten Uhrzeit und am bestimmten Ort gefahren hat.

Da wir innerhalb von 3 Tagen zwei Mal durch Österreich gefahren sind und mein Vater und ich uns bei der Durchreise mehrmals abgewechselt haben und das Datum 2 Monate her war, wussten wir nicht mehr wer an dem Streckenstück wirklich gefahren ist. Ich erstellte hier also eine Frage und entschied mich zu antworten (elektronisch über deren Seite), dass definitiv entweder ich oder mein Vater (namentlich genannt) gefahren ist, aber wir nicht mehr genau wissen wer von uns beiden, mit der Frage, worum es denn ginge. s. Frage: https://www.gutefrage.net/frage/fahrzeughalter-erhaelt-brief-zur-ermittlung-des-fahrers---ohne-ursache-und-foto---legitim

2 Wochen später kam dann ein Schreiben (Strafverfügung), in dem nicht zu erkennen war, ob meine Antwort überhaupt gelesen wurde. 120€ Strafe wurden angehängt, weil die Lenkerauskunft "nicht erteilt" wurde.

Da ich nun nicht wusste, ob meine Antwort ignoriert wurde, schickte ich also einen Einspruch hierzu per Brief, mit Kopie meiner elektronischen Antwort, sowie einen weiterführenden Einspruch, in dem ich erkläre, wieso wir es nicht mehr wissen und, dass es auch sehr wahrscheinlich keine Rolle spielt wer von uns beiden genau gefahren ist, da wir im selben Haushalt leben und somit jegliche finanzielle Strafe gerne an beide gerichtet werden kann.

1 Woche später kam dann wieder ein Schreiben (Straferkenntnis), immernoch 120€ Strafe (+12€ Verwaltungsgebühr). Erst jetzt wird mein Schreiben zitiert und darauf relativ geantwortet. Es bleibe dabei, dass die Lenkerauskunft nicht erteilt worden wäre, des Weiteren sei es jetzt auch schon egal, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest durfte ich auch endlich erfahren worum es geht: Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h außerorts. Auf das Schreiben könne ich wohl innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einlegen, werde ich aber aufgrund wachsender Strafe (nenne man es Verwaltungsgebühren oder sonst wie) und Aussichtslosigkeit selbsverständlich nicht tun.

  • Gibt es noch irgendeine Möglichkeit gegen diese Strafe anzutreten? Kann jemand erfahrungsgemäß abschätzen wie hoch die Verteidigungswahrscheinlichkeit durch einen Anwalt wäre?
  • Wenn ich die 132€ jetzt zahlen würde, wäre die Sache dann fertig, oder kommt dann noch zusätzlich eine Strafe für die 31km/h-Übertretung?
Polizei, Recht, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht

Wie zwingt man den Expartner dazu der Auskunfts-/Belegpflicht (Unterhaltsabänderung) nachzukommen?

Die Ex Frau meines Freundes, die gemeinsam mit den zwei volljährigen in Ausbildung befindlichen Kindern in einem Haushalt lebt, verschleppt trotz mehrfacher anwaltlicher Aufforderung die Auskunfts- und Belegpflicht, um eine Abänderung / Minderung des Unterhalts berechnen zu können.
Zuerst lag keiner der angekündigten Einkommensbelege bei dem Schreiben des gegnerischen Anwalts bei. Erst nach wiederholter Aufforderung wurde dem nachgekommen. Aber nur ein Beleg (statt 12) beigefügt.

Auch der Ausbildungsnachweis der unterhaltsberechtigten Tochter wurde bereits zweimal angefordert, im 2. Schreiben dann angekündigt, aber wieder nicht den Anlagen beigefügt.

Zudem fehlen angeforderter Steuerbescheid und Kontoauszüge.

Wir haben den Verdacht, dass die wahrscheinlich höheren Einkünfte der Kindsmutter so verschleiert werden sollen, um höheren Unterhalt geltend machen zu können. Oder gar Anwaltskosten in die Höhe getrieben werden sollen, durch die lang andauernde, aber erfolglose Korrespondenz.

Da der Kindsvater zudem derzeit im Rückstand ist wurde regelmäßig mit der angeblich vorliegenden Titulierung und der Vollstreckung gedroht, aber nichts dergleichen passiert. Titel wird nicht vorgelegt, die Vollmacht der Tochter wurde erst dem dritten Schreiben des gegenerischen Anwalts angefügt.

Wir haben durchaus berechtigte Zweifel an der Aufrichtigkeit der anderen Partei. Die Mutter hatte schon versucht, den Unterhalt bar zu erhalten, damit dieser nicht beim Leistungsbezug des Jobcenters zum Tragen käme (wurde aber verweigert, das war auch schon 2017).

Trotz ihr vorliegender gerichtlicher Vereinbarung aus 2016 machte sie privat einen höheren Anspruch geltend. (350 € lt. Vereinbarung, sie verlangte 430 €, die der Vater mangels vorliegender Vereinbarung auch zahlte, trotz längst eingetretener Volljährigkeit beider Töchter)

Die verbliebene noch unterhaltsberechtigte Tochter hat eine weiterführende Schulausbildung bereits abgebrochen und erst nach mehrmonatiger Verzögerung angeblich eine kostenpflichtige, schulische Ausbildung begonnen. Wie gesagt, fehlt auch hier der Nachweis.

Zusätzlich behauptet man nun, er habe an einem Bafög Antrag nicht mitwirken wollen (er wurde nie gefragt und Eltern müssen hier auch keine Unterschrift leisten, außerdem entfällt das Sorgerecht mit 18).

Für uns macht dieses Vorgehen keinen Sinn. Denn wenn der Anspruch doch berechtigt und tituliert wäre, wieso verweigert man dann die Belege/Auskunft?

Gibt es noch Möglichkeiten die Auskunft zu erzwingen?


Recht, Unterhalt, Familienrecht, Unterhaltspflicht, Auskunftspflicht

Meinung des Tages: Was haltet Ihr von den Plänen zur Einführung der „Verantwortungsgemeinschaft“?

Es hört sich an wie das Paradebeispiel eines komplexen deutschen Wortes und soll 2025 eingeführt werden – die Verantwortungsgemeinschaft. Abgesichert werden sollen dadurch Alleinstehende, die Verantwortung füreinander nehmen.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann

Es soll ein „Angebot für andere Nähebeziehungen“ sein, aber definitiv keine Alternative zur Ehe. Geplant ist, dass Alleinstehende, die füreinander dennoch dauerhaft Verantwortung übernehmen wollen, sich im Alltag besser unterstützen können. Dieses Modell soll möglich sein für zwei bis sechs Menschen, wenn diese beispielsweise zusammen wohnen und sich notfalls gegenseitig helfen wollen. Wichtig dabei ist das Bestehen eines persönlichen „Näheverhältnisses“. Allerdings soll das staatlich nicht kontrolliert werden. Beurkundet werden soll diese „Verantwortungsgemeinschaft“ notariell und vieles vereinfachen – etwa das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder andere Vertretungsfragen. Buschmann sieht in diesem Modell die Möglichkeit der Schaffung eines symbolischen Mehrwerts und eine Vereinfachung der bürokratischen Abläufe.

Die „Verantwortungsgemeinschaft“ soll allerdings keinerlei steuerliche oder erbrechtliche Auswirkungen haben – auch das Eltern-Kind-Verhältnis soll davon unberührt bleiben. Sofern eine solche Gemeinschaft allerdings beendet wird, soll es möglich sein, einen Vermögensausgleich zu regeln.

Reaktionen aus der Politik

Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, empfindet das Gesetz für überflüssig. So sei es absolut unnötig, ein neues, kompliziertes Rechtsinstitut für Alleinstehende zu schaffen, die im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen wollten, da sie dies ja bereits könnten. Er befürchtet außerdem, dass durch dieses Gesetzt indirekt auch Vielehen anerkannt werden könnten.

Der Queer-Beauftrage der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßt das Vorhaben. Er sieht darin besonders auch einen Fortschritt für queere Menschen – ihre Wahlfamilie könne dadurch rechtlich abgesichert werden.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) reagiert positiv auf das Vorhaben. Es sei ein richtiger Schritt, denn in den vergangenen Jahren haben sich nicht nur die Lebensumstände, sondern auch Partnermodelle und Familiensysteme stark verändert, so die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Verantwortungsgemeinschaft? Ist eine solche Einführung sinnvoll? Wie bewertet Ihr diese im Vergleich zur Ehe? Ist die Ehe – besonders mit den steuerlichen Vorteilen, die es derzeit noch gibt, noch zeitgemäß oder sollte auch hier die gesetzliche Lage neu bewertet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-buschmann-100.html

Senioren, Pflege, Gesetz, Erbschaft, alleinerziehend, Ampel, Arzt, Arztbesuch, beurkundung, Bürokratie, Die Grünen, Ehe, FDP, Fürsorge, Gemeinschaft, Gesellschaft, lebensumstände, Notar, SPD, Union, Verantwortung, Auskunftspflicht, Ehegattensplitting, LGBT+, Ampelkoalition, queer, Meinung des Tages