Reicht ein Überspannungsschutz aus, um ein Ethernet-Kabel draußen gegen Blitze sicher anzubringen?

Ich möchte meinen PC im 5. Obergeschoss mit meinem Router im 3. Obergeschoss per Ethernet-Kabel verbinden. Das 20m-Kabel würde aus dem 3. OG an der Innenfassade entlang nach oben über die Metall-Dachrinne laufen und dann durch den Schornstein unterhalb einer alten Antenne hindurch im 5. OG. ankommen. Einen Blitzschutz mit Blitzableiter hat das Gebäude nicht und ist knapp unter 20m hoch. Benachbarte Häuser haben teilweise einen Blitzschutz.

Reicht ein Überspannungschutz an beiden Enden des Ethernet-Kabels aus, um Endgeräte bei einem Blitz in der Nähe des Kabels (Regenrinne, Antenne) vor Schäden zu schützen? (Beispiel: https://www.amazon.de/UGREEN-Netzwerkadapter-Netzwerkkabel-Netzwerkkoppler-Blitzschutz/dp/B011BMWEMW/

Da es noch keine Cat.7(a) Buchsen gibt, stuft die Cat.6-Buchse ein Cat.7(a)-Kabel komplett auf Cat.6 herunter oder kann ich bei dem Geschwindigkeitsverlust/Länge trotzdem vom Cat.7(a)-Kabel profitieren?

Danke

Für alle, die den Sinn der Aktion hinterfragen wollen:

  • Ich weiß, dass ein Ethernet-Kabel ohne zusätzlichen Schutz nicht langzeit wetterbeständig ist (UV-Strahlung, Hitze)
  • Per WLan erreiche ich hier nur 8 Mbps, oft noch weniger
  • Ein Repeater ist schon zwischengeschaltet
  • Es wurden sämtliche Funkkanäle ausprobiert
  • Nein, der Router ist in Ordnung, es kommen tatsächlich 450 Mbps an und WLan in der gleichen Etage ist in Ordnung
  • PowerLan ist keine Option, da Miethaus mit mehreren Wohnpartien
  • Ein Anbringen des Kabels durch das Ventilationsschacht-System ist nicht möglich, da diese in den zwei Wohnungen getrennt sind und nicht zusammenführen
  • Ja der Eigentümer ist mit dem Anbringen an der Innenfassade einverstanden
Computer, Internet, Technik, Blitz, Kabel, Outdoor, Ethernet, LAN, Technologie, Überspannungsschutz

Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?

Ende Dezember kam ein Brief aus Österreich, der forderte, dass angegeben wird, wer unser Auto Anfang November zur bestimmten Uhrzeit und am bestimmten Ort gefahren hat.

Da wir innerhalb von 3 Tagen zwei Mal durch Österreich gefahren sind und mein Vater und ich uns bei der Durchreise mehrmals abgewechselt haben und das Datum 2 Monate her war, wussten wir nicht mehr wer an dem Streckenstück wirklich gefahren ist. Ich erstellte hier also eine Frage und entschied mich zu antworten (elektronisch über deren Seite), dass definitiv entweder ich oder mein Vater (namentlich genannt) gefahren ist, aber wir nicht mehr genau wissen wer von uns beiden, mit der Frage, worum es denn ginge. s. Frage: https://www.gutefrage.net/frage/fahrzeughalter-erhaelt-brief-zur-ermittlung-des-fahrers---ohne-ursache-und-foto---legitim

2 Wochen später kam dann ein Schreiben (Strafverfügung), in dem nicht zu erkennen war, ob meine Antwort überhaupt gelesen wurde. 120€ Strafe wurden angehängt, weil die Lenkerauskunft "nicht erteilt" wurde.

Da ich nun nicht wusste, ob meine Antwort ignoriert wurde, schickte ich also einen Einspruch hierzu per Brief, mit Kopie meiner elektronischen Antwort, sowie einen weiterführenden Einspruch, in dem ich erkläre, wieso wir es nicht mehr wissen und, dass es auch sehr wahrscheinlich keine Rolle spielt wer von uns beiden genau gefahren ist, da wir im selben Haushalt leben und somit jegliche finanzielle Strafe gerne an beide gerichtet werden kann.

1 Woche später kam dann wieder ein Schreiben (Straferkenntnis), immernoch 120€ Strafe (+12€ Verwaltungsgebühr). Erst jetzt wird mein Schreiben zitiert und darauf relativ geantwortet. Es bleibe dabei, dass die Lenkerauskunft nicht erteilt worden wäre, des Weiteren sei es jetzt auch schon egal, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest durfte ich auch endlich erfahren worum es geht: Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h außerorts. Auf das Schreiben könne ich wohl innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einlegen, werde ich aber aufgrund wachsender Strafe (nenne man es Verwaltungsgebühren oder sonst wie) und Aussichtslosigkeit selbsverständlich nicht tun.

  • Gibt es noch irgendeine Möglichkeit gegen diese Strafe anzutreten? Kann jemand erfahrungsgemäß abschätzen wie hoch die Verteidigungswahrscheinlichkeit durch einen Anwalt wäre?
  • Wenn ich die 132€ jetzt zahlen würde, wäre die Sache dann fertig, oder kommt dann noch zusätzlich eine Strafe für die 31km/h-Übertretung?
Polizei, Recht, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht

Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

Miete, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Techniker, spuelkasten, Bagatellschaden, Kleinreparaturklausel

Fernseher des Nachbarn unter mir ständig hörbar. Wie laut darf es sein?

Ich habe hier schon ein bisschen gelesen wie das so ist mit Ruhestörungen durch Fernseher usw, habe aber diesbezüglich eine etwas genauere Frage.

Mein Nachbar unter mir (ein älterer Herr) schaltet ab kurz vor 10 den Fernseher an und bis etwa 22 Uhr ist dieser dann etwa abwechselnd 2 Stunden an und 2 Stunden aus.

Das Problem ist: Der Fernseher ist an veschiedenen Tagen wechselnd laut, aber stets hörbar. Die Sache ist die, dass ich im ganzen Gebäude (50+ Mietwohnungen) nichts höre, weder über mir noch links von mir noch rechts von mir, nur eben den Fernseher unter mir. Manchmal kann ich da nur männliche Stimme von weiblicher unterscheiden (wahrscheinlich irgendwelche Soaps), manchmal dann aber höre ich jedes Wort ganz genau (Nachrichten).

Stören tut es mich hauptsächlich bei zwei Sachen. Ich kann am Wochenende nicht über 10 Uhr mal ein bissen länger ausschlafen, weil ich immer schön pünktlich um 10 vom Fernseher geweckt werde. Noch mehr stört es mich aber beim Lernen (bin Student). Da ich mich kaum konzentrieren kann wenn ich ständig so ein dauerndes "Gelabber" höre, benutz ich mittlerweile auch Ohrstöpsel, finds aber auf Dauer sehn unangenehm mit dem Druck im Ohr.

Meine Frage ist: ab welcher Lautstärke gilt nun wirklich eine Ruhestörung oder Lärmbelästigung? Und das bezieht sich auf normale Uhrzeiten also vor 22 Uhr. Ich habe hier schon gelesen, dass Lautstärke über "Zimmerlautstärke" schon als Ruhestörung aufgefasst werden kann unabhängig von der Uhrzeit. Ist das wirklich so? Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, vor allem bei älteren Häusern, wo die Isolierung wohl nicht so gut ist. Da kann ja Zimmerlautstärke dann schon extrem leise sein. Weiß da jemand genaueres, ob in diesem Fall bei mir es schon Lärmstörung wäre? Also angenommen der Fernseher ist ständig an, es sind ständig Stimmen hörbar, aber es ist nicht so laut, dass ich die Wörter und Sätze verstehen könnte. Ruhestörung ja oder nein?

Ich möchte zum Schluss noch hinweisen, dass selbst für den Fall, dass es Ruhestörung wäre, ich natürlich nicht sofort mit Polizei und Vermieter kommen würde, sondern den Herren freundlich auf mein Problem hinweisen würde. Ich wollte aber vorher wissen, ob ich überhaupt Anspruch auf Ruhe habe um normale Uhrzeiten herum, oder ob ich mich damit einfach abfinden muss, beim Lernen schön weiter Ohrstöpsel benutzen (10 Stunden am Tag) und am Wochenende gefälligst um 9 Uhr aufzustehen habe.

Danke!

Fernseher, Lärm, Nachbarn, Nachbarschaft, Ruhestörung, Lautstärke, zu laut
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