Wurde anonym angezeigt?
Hallo! Ich wurde anonym bei der Behörde wg. angebl. Falschparkens angezeigt und entsprechend verurteilt. Muss mir die Behörde Namen und Anschrift des Anzeigers bekanntgeben ?
6 Antworten
Nein müssen sie nicht und wegen einer Ordnungswidrigkeit wird man nicht verurteilt. Man zahlt den Strafzettel und gut ist. Wen es unberechtigt war, dann legt man Widerspruch ein.
Nein, verstehe nicht. Wenn es eine Verhandlung gibt, dann werden doch auch die Zeugen gehört. Was sagt denn Dein Anwalt dazu?
Wieso denkst Du, dass Du anonym angezeigt wurdest ?
Dann hat die Behörde doch keinen Beweis und hätte Deinem Einspruch stattgeben müssen.
Stell Dir vor, die Behörde selbst teilt mir mit, daß es um eine anonyme Anzeige geht. Und: Hört mal Leute, ich stellte eine konkrete Frage. Anwortet nur DARAUF, soferne ihr dazu etwas wisst und erspart mir Eure Mutmaßungen zur Sache. Danke.
"verurteilt" klingt sehr melodramatisch...
Nein, sie müssen dir die Namen nicht geben, dürfen sie auch gar nicht. Hat auch seinen guten Grund - ist nämlich dafür gedacht, dass nicht irgendein Hansel, der sich ungerecht behandelt fühlt, weil er bei was erwischt wurde, was er nicht durfte, auf den Melder losgeht...
Was Sie nicht wissen: ich habe mehrfach Einspruch erhoben, teilw. Recht bekommen und zuletzt ist nach diesen "Verhandlungen" ein Urteil ergangen.
Dann müsstest du doch wissen, wer der Anzeigende war. Es ist ein Kinderspiel, das über die Akteneinsicht rauszukriegen. Wenn er denn nicht tatsächlich anonym war.
Hört mal Leute, ich stellte eine konkrete Frage. Anwortet nur DARAUF, soferne ihr dazu etwas wisst und erspart mir Eure Mutmaßungen zur Sache. Danke. Und noch für furbo: Hast mitbekommen, daß es um eine ANONYME Anzeige geht? Also was soll das mit "wenn er denn nicht tatsächlich anonym war..."
Alles klar. Sorry, dass ich überhaupt kommentiert habe. Ich war bis nun davon ausgegangen, dass du deine eigene Frage kennst.
Kernpunkte deiner Frage:
1. "Ich wurde anonym angezeigt"
2. "Muss mir die Behörde Namen und Anschrift des Anzeigers bekanntgeben?"
Der Widerspruch ist dir offensichtlich nicht bewusst. Offenbar ein intelektuelles Problem deinerseits.
Nein ich glaube nicht, dass die das dürfen. Wegen Datenschutz und so.
Außerdem gibt es nicht umsonst die Funktion anonyme Anzeige.
Da werden ja nur die Daten des Anzeigenden und nicht des Beschuldigten geschützt. Ich zahle die Strafe ja, möchte jedoch nur wissen, was die Sache einen völlig unbeteiligten Aussenstehenden angeht und seine Meinung hören. Denunziantentum wie in einer früheren Zeitepoche ist das, oder ?
Ganz einfach: Wenn niemand mehr die Gsetze achtet, gibt es Chaos und das gesammte System bricht zusammen, daher ist es sinnvoll dieses zu schützen.
Nochmals: es geht hier um das Vernadern und Denunzieren von Personen. Und das ist weitaus gefährlicher als mal eine Parkzeit zu überschreiten.
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Du hast eine völlig schräge Meinung vom Zusammenleben in einer Gesellschaft.
Während Du andere als Denunzianten bezeichnest, nimmst Du Dir das Recht heraus, falsch zu parken und hast offenbar nicht einmal ein schlechtes Gewissen.
Wie passt das zusammen?
Vor wem sollte man denn die Daten des Beschuldigten schützen?
Wem sind diese denn bekannt gemacht worden?
Denunzierung ist ein harter Begriff aus der Geschichte.
Wo sind denn für die Grenzen bei Überschreitungen von Gesetzen?
Wann darf angezeigt werden?
Beim Falschparken offensichtlich nicht.
Bei Fahrerflucht vielleicht?
Oder erst bei einem Mord?
Nein, denn ein Parkverbot gibt es nicht ohne Grund.
Wenn z.B. ein Feuerwehreinsatz ist, und du parkst vor einer Toreinfahrt, dann ist das wesentlich gefährlicher, weil du in dem Augenblick, in dem du dort parkst, Menschenleben gefährdest.
Dennoch: Gesetze sind da um geachtet zu werden, und zu sagen, dass man dies ignoriert, solange man nicht vor einer Toreinfahrt z.B. steht ist auch keine Lösung, sondern mehr so wischi-waschi. Parke einfach nicht im Halteverbot und solche Probleme werden sich nicht mehr ergeben. :)
Dann schildere doch mal, was genau passiert ist, dann hören auch die Spekulationen auf.
Naja kommt ja auch darauf an wo du (wenn überhaupt) falsch geparkt hast. Manchmal merkt man das ja nicht so deutlich. Vielleicht wollte er ja irgendwie da lang und konnte wegen deinem Fahrzeug nicht. Weis man ja immer nicht. Aber hast schon Recht. Wenn er nicht beteiligt ist, kann es ihm eigentlich egal sein.
Hört mal Leute, ich stellte eine konkrete Frage. Anwortet nur DARAUF, soferne ihr dazu etwas wisst und erspart mir Eure Mutmaßungen zur Sache. Danke.
Ganz sicher nicht. Ich schätze die Beweise (Photos) waren eindeutig.
Woher wissen Sie das so genau - von Fotos ? Sind Sie auch in der Branche selbsternannter Ordnungshüter tätig?
Super, soweit war ich schon. Nur - es geht nicht um einen Strafzettel sondern um ein behördliches Strafverfahren AUFGRUND einer anonymen Anzeige. Hast mich ?