Grundsätzlich : der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig (!) für durch das Tier verursachte Schäden (§ 833 BGB).

Du müsstest deshalb für die Katzenverletzungen haften. Die einzige Möglichkeit aus der Haftung zumindest teilweise rauszukommen ist, dass den anderen Tierhalter ein Mitverschulden trifft.

Günstig wäre es, wenn du eine Tierhalterhaftpflichtvers. hättest.

Andererseits haftet der Katzenhalter für die durch die Katze verursachten Schäden.

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Also ich habe einen Führerschein und mein Auto ist auf meiner Mutter gemeldet.

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"MEIN Auto...."

Somit bist du der Halter des Fahrzeugs, auch wenn deine Mutter im Fahrzeugschein steht.

Das Kammergericht Berlin hat dazu schon ein Urteil gefällt:

"Der Begriff des Halters ist als Tatbestandsmerkmal des § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG ein Rechtsbegriff. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB und gilt einheitlich für das gesamte Straßenverkehrsrecht. Maßgeblich ist, von wem das Fahrzeug auf eigene 7Rechnung gebraucht wird, wer also die Kosten bestreitet und die Verwendungsnutzungen zieht und wer tatsächlich über die Fahrzeugbenutzung verfügen kann, wobei die Verfügungsgewalt darin bestehen muss, dass der Fahrzeugbenutzer Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt."

Von daher hängst du wegen Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, am Haken.

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Auch wenn du keine Fahrerlaubnis hast, die Polizei ist verpflichtet, derartige Erkenntnisse an die Führerscheinstelle weiterzuleiten (§ 2 Abs. 12 StVG).

Solltest du also einen Führerschein machen wollen, wird dir mit Sicherheit eine MPU mit Abstinenznachweis bevorstehen.

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Dass Privatwagen dienstlich benutzt werden (oder umgekehrt), ist die Ausnahme. Das gibt es regelmäßig nur in mittelmäßigen Krimis.

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Schwere KV ist ein Verbrechen. D.h. mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Der Versuch wird wie die Vollendung gewertet, die Strafe kann aber gemildert werden.

Zu deiner Frage: ja, man kommt ins Gefängnis.

Allerdings ist die schwere KV ein Erfolgsdelikt, es muss etwas Bestimmtes mit der Tat erreicht werden. Ob das in dem Versuchsstadium bewiesen werden kann, bleibt dahingestellt.

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Sowas kann tatsächlich geschehen.

Die Leitstellen, in denen die Notrufe eingehen, besetzen nicht immer sämtliche Notrufstellen.

Wenn z.B. von 10 Stellen nur 7 besetzt sind und alle 7 gleichzeitig Anrufe annehmen, geht beim 8 Anruf keiner dran. Das passiert selten, aber es passiert.

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2000 Strafanzeigen halte ich für realistisch.

Irgendwann erwischt es jeden Polizeibeamten. Jemand fühlt sich in seinen Rechten beeinträchtigt und revanchiert sich auf diese Weise.

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Ob ihr 105 oder150 gefahren seid, innerorts, dürfte bei einem illegalen Straßenrennen nicht ausschlaggebend sein. Selbst bei "nur" 105 km/h würde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 100 % überschritten. D.h.mindestens Vervierfachung des Anhalteweges.

Wird noch bei den sichergestellten Moppeds gutachterlichü festgestellt, dass die tatsächlich 150 fahren, ist eure Glaubwürdigkeit im A... Das Gutachten wird gemacht, da kannst du sicher sein.

Eine exakte Messung der Geschwindigkeitsmessung muss nicht vorliegen, der TB kann auch augenscheinlich bezeugt werden. Wenn der Richter den Polizeibeamten glaubt... ade Mopped und Führerschein.

Ihr solltet euch einen Anwalt nehmen.

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Schau mal in den § 201 StGB.

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

M.E. hast du gegen mehrere Tatbestände verstoßen. Eine Notstandshandlung als Rechtfertigung wegen einer in dem Gespräch gefallenen Beleidigung kann ich nicht erkennen, da das Gespräch willkürlich Dritten zugänglich gemacht wurde.

An deiner Stelle würde ich unverzüglich sämtliche Gesprächsmitschnitte vernichten bzw. löschen.

Wie alt seid ihr eigentlich?

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