Wie alt seid ihr?
Ich das rechtens?
Ja
Oder kann ich da gegen noch was machen?
Nein. Du hast es verbockt.
Nein. Die Polizei verabreicht keine Medikamente.
Meine Frage ist, ob Sie das überhaupt dürfen mit den Chats lesen usw.
Es ist zumindest grenzwertig.
Was du machen könntest oder solltest:
Wenn du die Beamten einer Dienststelle zuordnen kannst, schreibe sie an und lege Widerspruch gegen diese polizeiliche Maßnahme ein. Wohlgemerkt den verwaltungsrechtlichen Widerspruch, keine Beschwerde. Deine Mutter oder dein Vater sollte ihn aber unterschreiben.
Kannst du sie nicht einer gestimmten Dienststelle zuordnen, schreibe unmittelbar an das Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Man ist durchaus in der Lage, festzustellen, wer dich wann kontrolliert hat.
Er hat m.E. den Tod zumindest billigend in Kauf genommen. Damit wäre er nach bundesrepublikanischem Recht ein Mörder oder Totschläger.
In den USA wird Mord anders definiert als bei uns.
Sie ist gleich. Seit Jahrtausenden.
"Ich habe überhaupt keine Hoffnung mehr in die Zukunft unseres Landes, wenn einmal unsere Jugend die Männer von morgen stellt. Unsere Jugend ist unerträglich, unverantwortlich und entsetzlich anzusehen“
Quelle: Aristoteles, 384-322 v. Chr.
Deine gesamten Wünsche sind nicht finanzierbar.
Meine Erwartungen wären Maßnahmen gegen den Klimawandel, gegen die Umweltverschmutzung und Reduzierung der industriellen Tiermast.
Edit:
Habe grad auf der Forsa-Seite nachgeschaut:
€DU/€SU 21 %
Grüne 28 %
Ich hoffe, dass sich das zugunsten der Grünen stabilisiert.
Eine ziemliche Bandbreite, es geht von einer Owi bis hin zu einer Straftat. Je nach Gefährdung könnte es als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden. § 315b StGB. Strafandrohung bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Ich würde die anzeigen.
Grundsätzlich : der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig (!) für durch das Tier verursachte Schäden (§ 833 BGB).
Du müsstest deshalb für die Katzenverletzungen haften. Die einzige Möglichkeit aus der Haftung zumindest teilweise rauszukommen ist, dass den anderen Tierhalter ein Mitverschulden trifft.
Günstig wäre es, wenn du eine Tierhalterhaftpflichtvers. hättest.
Andererseits haftet der Katzenhalter für die durch die Katze verursachten Schäden.
Sicher können die blockieren. Das geht sogar recht schnell, da die Reibung zwischen Rad und Schiene nicht sehr hoch ist. Durch Sandstreuanlagen wird deshalb bei Notbremsungen Sand auf die Gleise gestreut, damit die Räder mehr Bremswirkungen haben.
Die Räder können bei solchen Manövern Flachstellen bekommen:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Flachstelle#:~:text=Gem%C3%A4%C3%9F%20AVV%20%28alt%20RIV%29%20sind%20Wagen%20mit%20Flachstellen,ist%20nur%20eine%20L%C3%A4nge%20von%2030%20mm%20zul%C3%A4ssig.
Also ich habe einen Führerschein und mein Auto ist auf meiner Mutter gemeldet.
.
"MEIN Auto...."
Somit bist du der Halter des Fahrzeugs, auch wenn deine Mutter im Fahrzeugschein steht.
Das Kammergericht Berlin hat dazu schon ein Urteil gefällt:
"Der Begriff des Halters ist als Tatbestandsmerkmal des § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG ein Rechtsbegriff. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB und gilt einheitlich für das gesamte Straßenverkehrsrecht. Maßgeblich ist, von wem das Fahrzeug auf eigene 7Rechnung gebraucht wird, wer also die Kosten bestreitet und die Verwendungsnutzungen zieht und wer tatsächlich über die Fahrzeugbenutzung verfügen kann, wobei die Verfügungsgewalt darin bestehen muss, dass der Fahrzeugbenutzer Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt."
Von daher hängst du wegen Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, am Haken.
Der StA sagt nichts, er beantragt U-Haft und klagt an.
Nein, ist nicht dasselbe.
Die Niederlassungserlaubnis ist durch den höheren Ausweisungsschutz ein sicherer Aufenthaltstitel als eine AE, auch wenn sie unbefristet ist.
Sagen wir mal, ich gehe auf eine ältere Person (30-40) - (Frau) drauf und sie geht knockout
Einige der "älteren" Frauen, die ich kenne, würden dich ausknocken.
Für dich wäre es evtl. eine gefährliche KV (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Da steht Gefängnis drauf, für dich vermutlich eine Jugendstrafe.
Und ja, deine Eltern erfahren es. Spätestens dann,wenn sie dir deine Zahnbürste in die JVA bringen sollen.
Die Bedrohung ist schon ein Angriff auf dich, gegen den du dich wehren kannst und darfst. Zumal du nicht weisst, ob die Bedrohung die nicht Vorstufe eines echten Messerangriffs ist, der unmittelbar bevorsteht.
Von daher wäre deine geschilderte Abwehr durchaus gerechtfertigt.
Und als langjähriger Kampfsportler und Ausbilder kann ich dir sagen, dass eine mitten auf die Nase gepflanzte Faust einen Gegner einige Sekunden beschäftigt. Mit Glück ist die Nase hin und er kippt um.
Auch wenn du keine Fahrerlaubnis hast, die Polizei ist verpflichtet, derartige Erkenntnisse an die Führerscheinstelle weiterzuleiten (§ 2 Abs. 12 StVG).
Solltest du also einen Führerschein machen wollen, wird dir mit Sicherheit eine MPU mit Abstinenznachweis bevorstehen.
Ob jemand ausschließlich im Innendienst eingesetzt wird, ist lediglich eine Personalentscheidung des Vorgesetzten. Dafür bedarf es keines Disziplinarverfahrens (das übrigens solcherart Maßnahmen nicht kennt).
Dass Privatwagen dienstlich benutzt werden (oder umgekehrt), ist die Ausnahme. Das gibt es regelmäßig nur in mittelmäßigen Krimis.
Schwere KV ist ein Verbrechen. D.h. mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Der Versuch wird wie die Vollendung gewertet, die Strafe kann aber gemildert werden.
Zu deiner Frage: ja, man kommt ins Gefängnis.
Allerdings ist die schwere KV ein Erfolgsdelikt, es muss etwas Bestimmtes mit der Tat erreicht werden. Ob das in dem Versuchsstadium bewiesen werden kann, bleibt dahingestellt.
Ein typisch reißerischer Bild-Artikel. Objektiv ist was anderes.