Kann die Hauptmieterin eine Aufwandsentschädigung fürs selber streichen verlangen?

2 Antworten

Hallo

Nein, sie darf qua Gesetz keine Aufwandsentschädigung von Dir verlangen. Die Renovierungspflicht liegt grundsätzlich beim Vermieter, es sei denn, es wurde im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Da das Zimmer bei Deinem Einzug nicht frisch gestrichen wurde und die Hauptmieterin dies nicht vertraglich mit Dir vereinbart hat, besteht keine rechtliche Grundlage für eine solche Forderung.

Die Kosten für das Streichen des Zimmers sollten daher nicht von Deiner Kaution abgezogen werden. Es ist wichtig, dass Du die Abrechnung Deiner Kaution sorgfältig überprüfst und sicherstellst, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Falls die Hauptmieterin dennoch versucht, unrechtmässig Geld von Deiner Kaution einzubehalten, könntest Du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Dein Geld zurückzufordern. Es wäre ratsam, sich in einem solchen Fall an einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden, um Deine Interessen zu schützen.

Lass Dich nicht einschüchtern und lege ihr dar, dass du für diese Kosten nicht aufkommen wirst.

Liebe Grüsse ☀️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bachelor of Law