Kann die Hauptmieterin mich einfach rauswerfen?

5 Antworten

Wenn deine Vermieterin (die Hauptmieterin) den Untermietvertrag nicht mehr erfuellen kann, ist sie dir gegenueber schadensersatzpflichtig (z.B. Mehrkosten fuer eine Ersatzunterkunft bis zu dem Termin, zu dem sie fruehestens ordentlich kuendigen koennte).

Heute ist der 5.Januar 2024, du wohnst immer noch in der Wohnung, deren Mietvertrag am 31.12.23 endete. Wurde dir schriftlich zum 15.12.23 kündigt? Rückwirkende Kündigungen sind unwirksam, denn vor 10 Tagen war der 26.12.23.

Bitte erkläre diese Dissonanzen mit den Daten. Im Übrigen hat deine Vermieterin dich schlicht betrogen, denn als du den UNBEFRISTETEN UVM unterschrieben hast, hat sie vermutlich gerade ordentlich gekündigt und sich so einen finanziellen Vorteil verschafft. Wann genau hast du den UVM unterschrieben?

Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung muss sie nun beim Finanzamt versteuern. Aber vorher kannst du ihr noch ein Bein stellen, wenn du von ihr Schadensersatz für finanzielle Schäden infolge der vorzeitigen Beendigung des MV forderst. Deine Kaution wird wohl auch gefährdet sein bei dieser betrügerischen Vermieterin.

Gerhart  05.01.2024, 10:52

Eine Anzeige wegen Mietwucher könnte auch noch dazu kommen.

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An wen könnte ich mich wenden?

...wenn ich so etwas lese, ist mein erster Gedanke "an einen Profikiller"! Letztlich bleibt Dir vermutlich wohl nur der Gang zum Anwalt...ohne Garantie, dass Du zumindest einen Teil Deiner Kosten erstattet bekommst.

Du kannst die Wohnung ja übernehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Annette961 
Fragesteller
 27.11.2023, 19:04

Sie hat gesagt, die Eigentümerin hat schon jemanden gefunden

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Velbert2  27.11.2023, 19:06
@Annette961

Wenn die Hauptmieterin geht, spätestens dann musst Du auch eine neue Wohnung haben.

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In der Regel gilt bei einer Untervermietung eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wurde ein oder mehrere Zimmer möbliert untervermietet, kann der Untermietvertrag innerhalb von 14 Tagen vom Hauptmieter bzw. vom Untermieter gekündigt werden. Die Kündigung des Untermietvertrags ist stets schriftlich zu erklären.
Gerhart  05.01.2024, 07:33

Teilmöbliert zählt nicht und diese Kündigung endet immer am Monatsende.

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