Kann die Hauptmieterin mich einfach rauswerfen?
Am 1. Oktober habe ich einen Untermietvertrag unbefriestet unterschrieben. Meine Hauptmieterin hat mir vor 10 Tagen mitgeteilt, dass sie ausziehen will und ich deshalb am 15. Dezember gehen muss. Kann sie mich einfach rauswerfen ohne 3 Monate Kündigungsfrist? Ich bin in München und es ist wirklich schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Das Zimmer wurde teilmobilisiert, andere Möbel musste ich selbst kaufen.
Ich habe erst jetzt erfahren, dass Ihr Vertrag eigentlich Ende Dezember ausläuft, aber Sie haben mir im Oktober nichts davon gesagt.
Ich habe eine sehr hohe Kaution bezahlt, um nur zwei Monate hier zu bleiben, und ich habe auch herausgefunden, dass ich 200 Euro mehr Miete zahle als sie, obwohl ihr Zimmer fast dreimal so groß ist wie meines,
Leider komme ich nicht aus Deutschland und kenne die Gesetze hier nicht. An wen könnte ich mich wenden?
5 Antworten
Wenn deine Vermieterin (die Hauptmieterin) den Untermietvertrag nicht mehr erfuellen kann, ist sie dir gegenueber schadensersatzpflichtig (z.B. Mehrkosten fuer eine Ersatzunterkunft bis zu dem Termin, zu dem sie fruehestens ordentlich kuendigen koennte).
Heute ist der 5.Januar 2024, du wohnst immer noch in der Wohnung, deren Mietvertrag am 31.12.23 endete. Wurde dir schriftlich zum 15.12.23 kündigt? Rückwirkende Kündigungen sind unwirksam, denn vor 10 Tagen war der 26.12.23.
Bitte erkläre diese Dissonanzen mit den Daten. Im Übrigen hat deine Vermieterin dich schlicht betrogen, denn als du den UNBEFRISTETEN UVM unterschrieben hast, hat sie vermutlich gerade ordentlich gekündigt und sich so einen finanziellen Vorteil verschafft. Wann genau hast du den UVM unterschrieben?
Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung muss sie nun beim Finanzamt versteuern. Aber vorher kannst du ihr noch ein Bein stellen, wenn du von ihr Schadensersatz für finanzielle Schäden infolge der vorzeitigen Beendigung des MV forderst. Deine Kaution wird wohl auch gefährdet sein bei dieser betrügerischen Vermieterin.
An wen könnte ich mich wenden?
...wenn ich so etwas lese, ist mein erster Gedanke "an einen Profikiller"! Letztlich bleibt Dir vermutlich wohl nur der Gang zum Anwalt...ohne Garantie, dass Du zumindest einen Teil Deiner Kosten erstattet bekommst.
Du kannst die Wohnung ja übernehmen.
Wenn die Hauptmieterin geht, spätestens dann musst Du auch eine neue Wohnung haben.
In der Regel gilt bei einer Untervermietung eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wurde ein oder mehrere Zimmer möbliert untervermietet, kann der Untermietvertrag innerhalb von 14 Tagen vom Hauptmieter bzw. vom Untermieter gekündigt werden. Die Kündigung des Untermietvertrags ist stets schriftlich zu erklären.
Sie hat gesagt, die Eigentümerin hat schon jemanden gefunden