Ausbildungsgeld vom Kind anrechnung auf Bedarfsgemeinschaft?

7 Antworten

Ja, jedes Einkommen der Familie/BG wird angerechnet. Es gibt einen Selbstbehalt, aber alles darüber wird angerechnet.

du kannst den Bescheid prüfen lassen, kostenlos: https://hartz4widerspruch.de/?gclid=EAIaIQobChMIxIjUvt3W6wIVDLh3Ch1NAQFmEAAYASAAEgKCtvD_BwE

Das Ausbildungsgehalt ist aber sehr niedrig. In den meisten Ausbildungen gibts mehr.


User120683 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 11:35

Ja wir werden versuchen eine Beratungsstelle aufzusuchen die sich den Bescheid mal anguckt... eben weil der Berechnungsbogen sehr komplex gestaltet ist.

Vielen Dank

Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett

Sofern es sich um eine Ausbildungsvergütung handelt, sind auf diese Freibeträge zu gewähren. Bei den Fahrkosten bin ich überfragt.

Ich würde empfehlen, die Bescheide des Jobcenters einer fachlich versierten Stelle vor Ort vorzulegen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe


User120683 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 11:51

sollten wir in Widerspruch gehen?

DasOrakel  07.09.2020, 11:55
@User120683

Anhand der gemachten Angaben glaube ich, daß sich das nicht lohnt.

Ich bin jedoch nicht ausreichend fachlich für diese Entscheidung versiert und empfehle daher nochmals, die Bescheide zunächst vor Ort prüfen zu lassen.

User120683 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 11:51
@DasOrakel

Hallo Ich habe mir mal die mühe gemacht den Berechnungsbogen abzuschreiben.

Ich glaube, 100 Euro sind für ausbildungsbedingte Aufwendungen frei. Der Rest wird angerechnet


SlightlyAnnoyed  07.09.2020, 15:37

Das gilt nur für Erwerbseinkommen, aber nicht bei BAB. Das wird komplett angerechnet.

Alle Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft werden angerechnet.

247 Euro monatliche Ausbildungsvergütung netto oder BAB ??


wilees  07.09.2020, 12:25

Wo liegt jetzt "das Problem" ..... ich weiß, dass die Regelsätze nach SGB nicht gerade "üppig" sind.

Nur gemäß den Richtlinien von SGB II stellt sich Euer Bedarf wie folgt dar :

2 * 90 % des Regelsatzes I ( 432 Euro ) = 778 plus Regelsatz für das vermutlich minderjährige "Kind" = 328 Euro ( ansonsten Ü18 = 345 Euro )

dazu käme die Miete in Höhe von 450 Euro also Bedarf gesamt 1556 ( 1573 ) Euro

Mit diesem Betrag müsste Deine Familie auskommen, wenn kein eigenes Einkommen erzielt würde.

Allerdings hat Dein Mann bei LStKl III ein Nettoeinkommen in Höhe von 1200 Euro, auf die Leistungen nach SGB II werden aber ( unter Brücksichtigung des/der Freibetags/e .... 330 Euro ?? ) von diesem Netto lediglich 870 Euro + das Kindergeld.

Somit hattet ihr bis dato .... 666 Euro Sozialleistungen + 870 Euro anrechenbares Einkommen + Kindergeld in Höhe von 204.

Erwartest Du jetzt, dass Junior zusätzlich über das BAB verfügen kann?

Nachdem BAB das Äquivalent zum Bafög ist, müsste es auch darauf einen Freibetrag ( m.W.n. 100 Euro geben ..... wurde ein solcher berücksichtigt?

User120683 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 09:20
@wilees

Wie gesagt der Berechnungsbogen ist sehr komplex gestaltet ich hab mal versucht den abzuschreiben vielleicht stellen Sie Auffälligkeiten fest.

Leistungsmonat 10/2020

Bedarfsberechnung

Person 1 ((Erwachsener) 389. 00 Euro

--Regelbedarf

Person 2 (Erwachsener) 389. 00 Euro

--Regelbedarf

Person 3 ( Kind U18 ) 332, 53 Euro

-- Regelbedarf

-- ( 01.--22.10.2020 100,00 % 328,00 ->

240,53 )

-- ( 23.--31.10.2020 100,00% 345,00 ->

92,00 )

-- Mehrbedarf erwerbsfähige behinderte

Leistungsberechtigte bei LTA -- § 21 Absatz 4 SGB 116, 39 Euro

II

-- ( 01.-22.10.2020 35, 00 % 328,00 ->

84,19 )

-- ( 23 .-31.10.2020 35, 00 % 345, 00 ->

32,20 )

Kosten der Unterkunft

Kaltmiete 300, 00 Euro

Betriebskosten 45, 00 Euro

Heizkosten Inkl. Warmwasseranteile 101, 00 Euro

Zwischensumme 446, 00 Euro

Einzusetzendes Einkommen

Peron 1 ( Erwachsener)

-- Arbeitsverdienst Brutto i 1. 500, 00 Euro

( Arbeitsfirma )

AV ab 01.11.2016

- Steuern ( - ) -59, 00 Euro

- Sozialabgaben ( KV, PV , RV, AV ) ( - ) - 285, 00 Euro

- Grundfreibetrag - § 11b Abs. 2 SGB II ( - ) - 100, 00 Euro

- Freibetrag § 11b Abs. 3 SGB II ( - ) - 222, 00 Euro

- ( 01 .- 22.10.2020 100 % - 230, 00 -> -

168,67 )

- ( 23.-31.10.2020 100 % - 200. 00 -> -

53, 33 )

Person 3 Kind ( U18 ) ( Name) ( Geburstdatum )

- Versicherungspauschale ( 30, 00 Euro ) (- ) - 30, 00 Euro

- Fahrkosten ( - ) - 74, 00 Euro

- Ausbildungsförderung - Ausbildungsgeld , BAB , 321, 00 Euro

BAfÖG

LTA Bescheid v. 17. 08. 2020

- Kindergeld 204, 00 Euro

Nr.

( 1 ) Bedarf-> 537, 66 -- Kind EK ------ Rest Bed. -> 537. 66 ( in % )-> 42,95 Einkommen -> 0,00

Aufteilung-> 358,18 Leistung -> 179,48

( 2 ) Bedarf-> 537, 67 Kind EK ------- Rest Bed.->537,67 ( In % ) -> 42,95 Einkommen 834,00 Aufteilung-> 358,18 Leistung -> 179,48

( 3 ) Bedarf-> 597,59 KindEK-> 421,00 RestBed.-> 176,59 ( In % ) ->14,11 Einkommen-> 0,00 Aufteilung ->117,64 Leistung-> 58, 95

Bedraf = 1,627,92

KindEK= 421,00

RestBed = 1,251,92

(in% ) = -----

Einkommen = 834,00

Aufteilung = 834,00

Leistung = 417.92

- Keine Sanktionen 0, 00

--------------------------------------------------

Vermögen

( 1 ) Person ( Name )

( 2 ) Person ( Name )

Allgemeines Vermögen

( 1 ) Sparguthaben I 52, 03 Euro

Girokonto

davon verwertbar 52, 03 Euro

abzgl. Freibeträge - 15. 300, 00 Euro

Restfreibetrag Kind ( er ) - 750, 00 Euro

zu berücksichtigen - 750, 00 Euro

Gewährte Leistung 417, 92 Euro

Zahlungsempfänger

Unterkunft und Heizung : ( Wohnort ) 10/2020

( Rest von 28, 08 Eur ist vom Antragssteller zu zahlen )

( Kontonummer )

( Bank ) 417, 92 Euro

Person ( Erwachsener)

( Kontonummer ) ( Bank ) 0, 00 Euro

- ( Bank )

Sozialversicherungsbeiträge

( Kind U18) ( Name Krankenkasse ) 103, 64 Euro

( Kind U18 ) ( Name Krankenkasse ) 22, 01 Euro

( Person Erwachsener ) ( Name Krankenkasse ) 103, 64 Euro

( Person Erwachsener ) ( Name Krankenkasse ) 22, 01 Euro

( Person Erwachsener ( ( Name Krankenklasse ) 103, 64 Euro

( Person Erwachsener ) ( Name Krankenkasse ) 22,01 Euro

User120683 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 11:39

Was meinen Sie mit BAB?

User120683 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 11:45
@DasOrakel

genau es ist eine berufsvorbereitende maßnahme ..

DasOrakel  07.09.2020, 11:47
@User120683

Dann ist die volle Anrechnung des Geldes m.M.n. korrekt.

Ihr könnt aber dennoch die Bescheide des Jobcenters mal vor Ort von einer unabhängigen fachlich versierten Stelle überprüfen lassen.

User120683 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 11:48
@DasOrakel

Vielen Dank sollten wir in Widerspruch gehen würde sich das lohnen ?

DasOrakel  07.09.2020, 11:56
@User120683

Anhand der gemachten Angaben glaube ich, daß sich das nicht lohnt.

Ich bin jedoch nicht ausreichend fachlich für diese Entscheidung versiert und empfehle daher nochmals, die Bescheide zunächst vor Ort prüfen zu lassen.