Ausbildungsgeld vom Kind anrechnung auf Bedarfsgemeinschaft?
HI Wir sind 3 Personen und bilden nach SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft 1.Person bekommt Lohn 1500 Euro Brutto Monatlich.
Die andere Person ist dezeit Arbeitssuchend.
Unser Kind beginnt nun ab 1.9.2020 eine Ausbildung . Das Ausbildungsgeld beträgt 247 Euro Moantlich + Fahrgeld 74 Euro auch Monatlich..Kindergeld erhalten wir auch Monatlich 204 Euro das wird angerechnet.
Wir Wohnen zur Miete die beträgt Monatlich 450 Euro Warm.
Die Einkünfte haben bisher nicht ganz ausgereicht wir erhielten noch aufstockende Leistungen so das die Miete vom Jobcenter übernommen wurde.
Da unser Kind nun eine Ausbildung anfängt haben wir natürlich rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung ausgefüllt.. Im darrauf folgenden Schreiben vom jobcenter wird nun mitgeteilt dass auf Grund der Gewährung von Ausbildungsgeld vom Kind der Leistungsanspruch sich verringert wird.
Die Höhe ist nicht mehr ausreichend um unsere kompletten Unterkunfstkosten weiterzuleiten.
Das bedeuet das wir ein Teil der Miete selbst an den Vermieter zahlen müssen.
Die jeweilige Differenz der nachzuzahlenden Unterkunftskosten ist auf dem Berechnungsbogen ersichtlich. Der Berechnungsbogen ist sehr komplex aufgebaut
Frage...Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden..
Vielleicht können Sie uns auch sagen ob der Bescheid mit unseren oben angeführten Einkünften richtig berechnet wurde, kann man das so pauschal sagen ?
7 Antworten
Ja, jedes Einkommen der Familie/BG wird angerechnet. Es gibt einen Selbstbehalt, aber alles darüber wird angerechnet.
du kannst den Bescheid prüfen lassen, kostenlos: https://hartz4widerspruch.de/?gclid=EAIaIQobChMIxIjUvt3W6wIVDLh3Ch1NAQFmEAAYASAAEgKCtvD_BwE
Das Ausbildungsgehalt ist aber sehr niedrig. In den meisten Ausbildungen gibts mehr.
Ja wir werden versuchen eine Beratungsstelle aufzusuchen die sich den Bescheid mal anguckt... eben weil der Berechnungsbogen sehr komplex gestaltet ist.
Vielen Dank
Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett
Sofern es sich um eine Ausbildungsvergütung handelt, sind auf diese Freibeträge zu gewähren. Bei den Fahrkosten bin ich überfragt.
Ich würde empfehlen, die Bescheide des Jobcenters einer fachlich versierten Stelle vor Ort vorzulegen.
Anhand der gemachten Angaben glaube ich, daß sich das nicht lohnt.
Ich bin jedoch nicht ausreichend fachlich für diese Entscheidung versiert und empfehle daher nochmals, die Bescheide zunächst vor Ort prüfen zu lassen.
Hallo Ich habe mir mal die mühe gemacht den Berechnungsbogen abzuschreiben.
Ich glaube, 100 Euro sind für ausbildungsbedingte Aufwendungen frei. Der Rest wird angerechnet
Das gilt nur für Erwerbseinkommen, aber nicht bei BAB. Das wird komplett angerechnet.
Alle Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft werden angerechnet.
247 Euro monatliche Ausbildungsvergütung netto oder BAB ??
Wo liegt jetzt "das Problem" ..... ich weiß, dass die Regelsätze nach SGB nicht gerade "üppig" sind.
Nur gemäß den Richtlinien von SGB II stellt sich Euer Bedarf wie folgt dar :
2 * 90 % des Regelsatzes I ( 432 Euro ) = 778 plus Regelsatz für das vermutlich minderjährige "Kind" = 328 Euro ( ansonsten Ü18 = 345 Euro )
dazu käme die Miete in Höhe von 450 Euro also Bedarf gesamt 1556 ( 1573 ) Euro
Mit diesem Betrag müsste Deine Familie auskommen, wenn kein eigenes Einkommen erzielt würde.
Allerdings hat Dein Mann bei LStKl III ein Nettoeinkommen in Höhe von 1200 Euro, auf die Leistungen nach SGB II werden aber ( unter Brücksichtigung des/der Freibetags/e .... 330 Euro ?? ) von diesem Netto lediglich 870 Euro + das Kindergeld.
Somit hattet ihr bis dato .... 666 Euro Sozialleistungen + 870 Euro anrechenbares Einkommen + Kindergeld in Höhe von 204.
Erwartest Du jetzt, dass Junior zusätzlich über das BAB verfügen kann?
Nachdem BAB das Äquivalent zum Bafög ist, müsste es auch darauf einen Freibetrag ( m.W.n. 100 Euro geben ..... wurde ein solcher berücksichtigt?
Wie gesagt der Berechnungsbogen ist sehr komplex gestaltet ich hab mal versucht den abzuschreiben vielleicht stellen Sie Auffälligkeiten fest.
Leistungsmonat 10/2020
Bedarfsberechnung
Person 1 ((Erwachsener) 389. 00 Euro
--Regelbedarf
Person 2 (Erwachsener) 389. 00 Euro
--Regelbedarf
Person 3 ( Kind U18 ) 332, 53 Euro
-- Regelbedarf
-- ( 01.--22.10.2020 100,00 % 328,00 ->
240,53 )
-- ( 23.--31.10.2020 100,00% 345,00 ->
92,00 )
-- Mehrbedarf erwerbsfähige behinderte
Leistungsberechtigte bei LTA -- § 21 Absatz 4 SGB 116, 39 Euro
II
-- ( 01.-22.10.2020 35, 00 % 328,00 ->
84,19 )
-- ( 23 .-31.10.2020 35, 00 % 345, 00 ->
32,20 )
Kosten der Unterkunft
Kaltmiete 300, 00 Euro
Betriebskosten 45, 00 Euro
Heizkosten Inkl. Warmwasseranteile 101, 00 Euro
Zwischensumme 446, 00 Euro
Einzusetzendes Einkommen
Peron 1 ( Erwachsener)
-- Arbeitsverdienst Brutto i 1. 500, 00 Euro
( Arbeitsfirma )
AV ab 01.11.2016
- Steuern ( - ) -59, 00 Euro
- Sozialabgaben ( KV, PV , RV, AV ) ( - ) - 285, 00 Euro
- Grundfreibetrag - § 11b Abs. 2 SGB II ( - ) - 100, 00 Euro
- Freibetrag § 11b Abs. 3 SGB II ( - ) - 222, 00 Euro
- ( 01 .- 22.10.2020 100 % - 230, 00 -> -
168,67 )
- ( 23.-31.10.2020 100 % - 200. 00 -> -
53, 33 )
Person 3 Kind ( U18 ) ( Name) ( Geburstdatum )
- Versicherungspauschale ( 30, 00 Euro ) (- ) - 30, 00 Euro
- Fahrkosten ( - ) - 74, 00 Euro
- Ausbildungsförderung - Ausbildungsgeld , BAB , 321, 00 Euro
BAfÖG
LTA Bescheid v. 17. 08. 2020
- Kindergeld 204, 00 Euro
Nr.
( 1 ) Bedarf-> 537, 66 -- Kind EK ------ Rest Bed. -> 537. 66 ( in % )-> 42,95 Einkommen -> 0,00
Aufteilung-> 358,18 Leistung -> 179,48
( 2 ) Bedarf-> 537, 67 Kind EK ------- Rest Bed.->537,67 ( In % ) -> 42,95 Einkommen 834,00 Aufteilung-> 358,18 Leistung -> 179,48
( 3 ) Bedarf-> 597,59 KindEK-> 421,00 RestBed.-> 176,59 ( In % ) ->14,11 Einkommen-> 0,00 Aufteilung ->117,64 Leistung-> 58, 95
Bedraf = 1,627,92
KindEK= 421,00
RestBed = 1,251,92
(in% ) = -----
Einkommen = 834,00
Aufteilung = 834,00
Leistung = 417.92
- Keine Sanktionen 0, 00
--------------------------------------------------
Vermögen
( 1 ) Person ( Name )
( 2 ) Person ( Name )
Allgemeines Vermögen
( 1 ) Sparguthaben I 52, 03 Euro
Girokonto
davon verwertbar 52, 03 Euro
abzgl. Freibeträge - 15. 300, 00 Euro
Restfreibetrag Kind ( er ) - 750, 00 Euro
zu berücksichtigen - 750, 00 Euro
Gewährte Leistung 417, 92 Euro
Zahlungsempfänger
Unterkunft und Heizung : ( Wohnort ) 10/2020
( Rest von 28, 08 Eur ist vom Antragssteller zu zahlen )
( Kontonummer )
( Bank ) 417, 92 Euro
Person ( Erwachsener)
( Kontonummer ) ( Bank ) 0, 00 Euro
- ( Bank )
Sozialversicherungsbeiträge
( Kind U18) ( Name Krankenkasse ) 103, 64 Euro
( Kind U18 ) ( Name Krankenkasse ) 22, 01 Euro
( Person Erwachsener ) ( Name Krankenkasse ) 103, 64 Euro
( Person Erwachsener ) ( Name Krankenkasse ) 22, 01 Euro
( Person Erwachsener ( ( Name Krankenklasse ) 103, 64 Euro
( Person Erwachsener ) ( Name Krankenkasse ) 22,01 Euro
genau es ist eine berufsvorbereitende maßnahme ..
Dann ist die volle Anrechnung des Geldes m.M.n. korrekt.
Ihr könnt aber dennoch die Bescheide des Jobcenters mal vor Ort von einer unabhängigen fachlich versierten Stelle überprüfen lassen.
Vielen Dank sollten wir in Widerspruch gehen würde sich das lohnen ?
Anhand der gemachten Angaben glaube ich, daß sich das nicht lohnt.
Ich bin jedoch nicht ausreichend fachlich für diese Entscheidung versiert und empfehle daher nochmals, die Bescheide zunächst vor Ort prüfen zu lassen.
sollten wir in Widerspruch gehen?