Wird meine Baföq nachzahlung beim jobcenter angerechnet, wenn ich mit meinem Patner in einer Bedarfsgemeinschaft lebe?

2 Antworten

Das BAföG wird grundsätzlich angerechnet.

Was ich jedoch nicht verstehe, ist, warum Ihr angeblich als Bedarfsgemeinschaft "eingetragen" seid, während Du Deinen Angaben zufolge kein ALG 2 bekommen hast?

Hat man Dir ALG 2 verwiegert, weil Du Student/in bist bzw. mit welcher Begründung hat man Dir kein ALG 2 gezahlt?

Wie lange leben Du und Dein Freund zusammen?

Celine7717 
Fragesteller
 03.03.2022, 12:34

Ich war vorher auch beim Jobcenter und wurde bei ihm mit eingetragen. Seit dem 1.10 bin ich Studentin und somit nicht mehr berechtigt alg2 zu erhalten laut denen. Jeder hat was anderes gesagt.

Wir leben seit 1 1/2 Jahre zusammen

Wird die nachzahlung also dann auch angerechnet?

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Agamemnon712  04.03.2022, 06:36
@Celine7717

Als Studentin besteht grundsätzlich in der Tat kein Anspruch auf ALG 2.

Wenn dementsprechend kein ALG 2 bezogen wird, sollte auch keine Anrechnung erfolgen.

Da Ihr jedoch eine Bedarfsgemeinschaft seid und nach > 1 Jahr des Zusammenlebens aus sozialrechtlicher Sicht finanziell füreinander einstehen müßt, könnte die Nachzahlung zur Anrechnung kommen und Euren Bedarf reduzieren.

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isomatte  03.03.2022, 14:40

Meinst Du, ein Paar mit Kind, was nicht verheiratet ist, würde keine BG - mehr bilden, wenn der Kindsvater soviel anrechenbares Einkommen hat, dass er seinen Bedarf damit decken kann und somit keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter hätte ?

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Wenn ihr eine BG - Bedarfsgemeinschaft bildet und Du vom Jobcenter keine Leistungen mehr erhalten hast, dann darf das Jobcenter eine Nachzahlung deines Bafög - wenn überhaupt nur noch teilweise anrechnen.

Erst einmal muss ohne weiteres Einkommen von dir für jeden Monat der Nachzahlung ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro berücksichtigt werden.

Dann muss vom dann noch verbleibenden anrechenbarem Bafög - erst einmal dein eigener Bedarf berücksichtigt werden.

In einer BG - sind das derzeit min. 404 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und 50 % von der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Nur wenn dann noch ein Überschuss bleiben würde, nachdem Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf gedeckt hast, kann bzw.darf dann dieser übersteigende Betrag auf den Bedarf des Partners angerechnet werden.

In diesen 100 Euro Freibetrag sind 30 Euro Versicherungspauschale enthalten, die verbleibenden 70 Euro muss man erst einmal für notwendige ausbildungsbedingte oder berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten oder Studiengebühren einsetzen.

Muss man mehr als 70 Euro im Monat zahlen, kann der übersteigende Betrag auf Nachweis zusätzlich geltend gemacht werden.

Wie alt bist Du denn ?

Frage wegen Kindergeld, stünde dir ja unter 25 Jahren auch zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Aber das würde dann ja auch wieder angerechnet.

Celine7717 
Fragesteller
 03.03.2022, 16:41

Kindergeld bekomme ich noch bin 23

Allerdings mache ich ein duales Studium

Deshalb werden meine Studiengebühren als Gehalt angerechnet. Den Jobcenter ist es leider egal ob es direkt an die Uni geht bis auf 200€ "taschengeld"

Bekomme keinen Unterhalt

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isomatte  03.03.2022, 18:06
@Celine7717

Die Gebühren musst doch Du zahlen, was soll denn da als Einkommen angerechnet werden ?

Was bekommst Du denn monatlich an Bafög - was muss für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden, was muss an Gebühren gezahlt werden und hast Du dann außer Kindergeld noch anderes Einkommen ?

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