Nachzahlung Jobcenter?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder eine Frage, welche das Jobcenter betrifft. Vor einiger Zeit war ich krankgeschrieben und habe demnach auch Krankengeld erhalten. Das Krankengeld wird ja auch immer rückwirkend gezahlt - meist erst einen ganzen Monat später. Ich habe nämlich Post erhalten und das Jobcenter möchte rückwirkend die Ansprüche überprüfen. Könnte es demnach sogar sein, dass ich eine Nachzahlung erhalte, da das Krankengeld ja grundsätzlich niedriger ausfällt, als das eigentliche Gehalt?
Klar, ich werde demnächst wissen, ob ich etwas nachgezahlt bekomme oder ob eine Rückforderung auf mich zukommt - da ich aber sehr ungeduldig bin (und durch das Wirrwarr einfach nicht durchsteige), würde ich mich über hilfreiche Antworten freuen.
Vielen Dank schon mal :-)
3 Antworten
Das ist zwar geringer, aber Krankengeld ist sonstiges Einkommen und wird im Regelfall bis auf min. 30 Euro Versicherungspauschale auf den Bedarf angerechnet.
Kommt dann also am Ende auf die Höhe des Krankengeldes an und die Höhe deines Bedarfs.
Wenn rückwirked Krankengeld-Ansprüche geprüft werden, dann würde ich eher ggf. von einer ALG 2 - Rückforderung ausgehen.
Das Krankengeld ist niedriger als ein Erwerbseinkommen, allerdings wird davon kein Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit abgesetzt. Eine Nachzahlung wird daher vermutlich nicht herauskommen.