Kann ich das Krankengeld anstatt des Hartz IVs bekommen?
Hallo Zusammen,
Im August 2020 wurde ich vom Krankengeld ausgesteuert und habe das ALG1 bekommen, dann ich habe zwei Monate das ALG 2 bekommen. Meine Umschulung wurde begonnen und habe das Übergangsgeld der Rentenversicherung anstatt des Hartz IV erhalten. Wegen Mobbing durch einen Dozenten musste ich die Umschulung nach 4 Monaten abbrechen. Nun habe ich das ALG 2 beantragt. Vor 3 Wochen vor dem Aufhören der Umschulung habe ich dreimal AU bekommen. Ein Arzt hat einen AU mit dieselben ICD-Nummer des Zeitraums des KGs geschrieben. Sein ärztlicher Kollege hat bewusst andere ICD-Nummer (Z60 G) geschrieben.
Meine Frage ist, ob ich das Krankengeld anstatt des ALG 2s bekommen kann. Ich habe die Umschulung abgebrochen, daher werde ich, Gott sei Dank, nicht mehr vom ihn gemobbt. Ich weiß es nicht, ob die ICD-Nummer von Z60G (Mobbing) weiter beschrieben wird und für das KG geeignet ist. Bei diesem Fall kann man den AU nicht weiter schreiben lassen, sondern sollte man das ALG 2 bekommen?
Noch eine andere Frage: werde ich jeden Monat vom Jobcenter unter Druck gesetzt, um das ALG 2 zu erhalten? Das heißt, dass man ständig Vermittlungen bekommt und muss sich zwingend bewerben?
Vielen Dank!
2 Antworten
Niemand kann Dich dazu zwingen, ALG 2 zu beantragen.
Wenn Du Krankengeld bekommen kannst und finanziell damit zurechtkommst, dann ist doch alles gut :)
Ob Du Krankengeld bekommen kannst, mußt Du mit der Krankenkasse klären, und, da ich von ICD-Nummern noch nie etwas gehört habe, solltest Du Dir ggf. anwaltliche Hilfe holen.
Vielleicht kannst Du Krankengeldansprüche gegen die Krankenkasse mit Hilfe eines Fachanwaltes für Sozialrecht durchsetzen.
Um Anspruch auf ALG 2 zu haben, mußt Du über einen Zeitraum von > 6 Monaten täglich mindestens 3 Stunden arbeiten können und dementsprechend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Wenn du ausgesteuert wurdest und es sich um dieselbe Erkrankung handelt, hättest du nur Anspruch auf Krankengeld, wenn eine neue 3- Jahresfrist begonnen hätte und du in einem Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld stehen würdest. Das tust du nicht, damit steht ALG II wieder an.