Nach Gutachten vom ÄD der Agentur für Arbeit?
Hallo zusammen,
Da ich unter Depressionen leiden die durch meine letzte Arbeitsstelle sehr verstärkt wurden und ich seit etwas mehr als 1 Jahr AU bin ( in der Zwischenzeit habe ich gekündigt ) allerdings ist mein Krankengeld ausgeschöpft und jetzt musste ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Nach einem Telefonat wo ich gesagt habe das ich mir nicht 100% sicher bin ob ich ganz genesen bin, wurde ich mit einem Brief zur Untersuchung vom Ärztlichen Dienst überrascht. Ich habe jetzt alles ausgefüllt und weg geschickt aber ich habe unglaubliche Angst was er entscheiden wird und was für Konsequenzen das für mich haben wird. Soweit ich das verstanden habe, wenn er entscheidet das ich unter 6 Monate arbeitsunfähig bin, krieg ich kein ALG 1 sondern muss mich beim Jobcenter melden und bei über 6 Monate hätte ich Anspruch auf ALG 1 oder sie erklärt mich für Arbeitsfähig. Habe ich das richtig verstanden? Gibt es hier Leute die das schon überstanden haben und erzählen können was auf sie zukam?
Danke schonmal im voraus
1 Antwort
Hallo :)
Das ist so gesehen richtig. Wenn dich der Ärztliche Dienst für unter 6 Monate arbeitsunfähig bescheinigt, bist du für die Agentur für Arbeit "nicht verfügbar", da du keine Arbeit mit dem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben kannst. Jedoch ist dies auch für das Jobcenter eine Voraussetzung? Ruf doch einfach Mal bei deinem zuständigen Jobcenter an. Die können dir dazu mit Sicherheit genaue Informationen geben, was du machen kannst oder solltest. Auch ist der Anruf wichtig, da die Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst manchmal sehr lange dauern kann. Wenn du dich erst nach der Entscheidung beim Jobcenter meldest, können diese eventuell auch gar nicht für die Vergangenheit zahlen.
Deshalb bitte gleich Mal dort anrufen und erkundigen.
Du fragst dich bestimmt, warum du Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten würdest, wenn du länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist. Das liegt daran, dass die Agentur für Arbeit hierbei eine "Überbrückungsmöglichkeit" geschaffen hat. Du musst bei dieser Entscheidung auch einen Rentenantrag stellen. Und bis dieser bewilligt/abgelehnt wurde, erhältst du Arbeitslosengeld (diese Bestimmungen gehen nach § 145 SGB III).
Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte. Wie gesagt sollte der erste Schritt meiner Meinung nach der Anruf beim zuständigen Jobcenter sein. Die sind dafür da, dir weiterzuhelfen und dir beratend zur Seite zu stehen. :)
Ich wünsche dir alles Gute!
Für die Rente muss man eine Anwartschaft von (ich meine ) 5 versicherungspflichtigen Beitragsjahren vorweisen können. Ohne die keinen Anspruch an Rente.
Das ist falsch wenn man unter 15 Stunden nur noch arbeiten kann, bekommt man EM-Rente.