Hartz 4, vorrübergehende Arbeitsunfähigkeit, Attest?
Hallo also ich habe im Juli einen Antrag für Jobcenter gestellt. Und habe erst nächste Woche den ersten Termin. Nun kann ich schon seit einigen Monaten aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten. Hatte im Juli einen Attest " xx wird sich in den nächsten Wochen um ihre Krankheit kümmern." und heute habe ich ein Attest erhalten wo steht " dass ich zurzeit arbeitsunfähig bin aufgrund Krankheit"
Das neue wird sicherlich annerkannt aber denkt ihr dass das vom Juli annerkannt wird und ich das Geld rückwirkend erhalte? :( (Miettrückstände etc etc)
3 Antworten
Wenn du den Antrag auf AlG 2 gestellt hast, bist du selbstverständlich VERPFLICHTET, die AU beim JobCenter einzureichen.
Ob du rückwirkend einen Leistungsanspruch hast, hängt natürlich auch davon ab, ob du dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehst. Wenn das nicht der Fall ist, hättest du originäre Sozialhilfe beantragen müssen.
wenn der Antrag bewilligt wird, bekommst Du natürlich rückwirkend ab Antragsstellung im Juli Dein Geld
Du hast in juli den antrag gestellt also bekommst du auch für den juli geld
Wieso hast du im Juli keinen Antrag gestellt?
Rückwirkend wird nicht gezahlt, warum auch?
Also denken Sie nicht dass es zu Problemen kommt wegen dem Attest? Oder dass es erst neu ist?