Mahnung vom Jobcenter obwohl ich keine Leistungen beziehe?
Hi, ich hatte mich im Juli zusammen mit meinem Partner beim Jobcenter vorgestellt, da er aufgrund von Zwangsexmatrikulation jeglichen Bafög Anspruch verloren hatte und nach einem Weg suchte seine Erzieherausbildung zu finanzieren. Da uns die Bearbeiterin sagte, dass wir aufgrund unserer Tätigkeit (Azubi und Studentin) sowieso nichts erhalten, haben wir uns darauf geeinigt den Antrag nicht zu stellen. Nun habe ich einen Brief vom Jobcenter im Kasten in dem mir mit einer Kürzung meiner Leistungen und Maßnahmen gedroht wird, sollte ich nicht beim angegebenen Termin erscheinen. Ich habe ja nichtmal den Antrag gestellt und erhalte gar kein Geld! Es war auch nie die Rede von weiteren Terminen. Telefonisch bin ich ständig in der Warteschleife gelandet, konnte deshalb erstmal nicht direkt nachfragen. Kennt sich jemand mit so etwas aus und darf mir überhaupt gedroht werden wenn ich nichts erhalte? Werden mir die Kürzungen angerechnet sollte ich wirklich mal Gelder beziehen müssen? Ich bin gerade etwas empört und ratlos :/
11 Antworten
Wenn ihr keine Leistungen bezieht, dann kann euch nichts gekürzt werden und schon gar nicht von evtl.späteren Leistungen.
Der Antrag muss auch erst einmal nicht schriftlich gestellt werden, auch eine persönliche Vorsprache kann in der Regel als Antragstellung gelten und das wird bei euch der Fall gewesen sein, denn ansonsten hätte ihr dieses Schreiben nicht erhalten, dass ist ein maschinell erstelltes Schreiben und wenn ihr darauf nicht reagiert, dann geben sie schon irgendwann auf.
Es kann euch also nichts passieren, weil ihr jetzt keine Leistungen bezieht und auf einen evtl.späteren Antrag hätte diese Drohung auch keine Auswirkung.
Das ist ein Standardbrief mit Standardbelehrungen ...
entweder Du nimmst den Termin wahr oder Du schickst eine Mail hin, dass Du nicht kommst, da ihr ohnehin nichts bekommst
in dem Brief steht eine E-Mail Adresse.
Dort schickst du eine E-Mail hin und schreibst rein das du den Termin nicht wahrnehmen wirst. Begründung : du beziehst kein Geld und möchtest auch weiterhin nichts mit dem Jobcenter zutun haben.
Könnte diese Kürzung etwas bewirken wenn du einen Antrag stellen solltest ?
im Prinzip ja. Aber auch nur wenn du in den nächsten 3 Monaten einen Antrag stellen solltest. Die Kürzung geht nur maximal 12 Wochen.
Wir sind hier im SGB - ll und nicht im SGB - lll
Da passiert gar nichts, selbst wenn sie in einem Monat einen Antrag stellen, da kann nichts sanktioniert werden, weil es jetzt auch schon nichts zum sanktionieren gab, weil ja gar keine Leistungen bezogen werden und nach der Aussage auch kein Anspruch bestehen würde.
Sie haben euch im System aufgenommen u dann bekommt man automatisch solche Schreiben
Wenn ihr keine Leistungen bezieht, dann ignoriere es doch einfach
- Lege vorsorglich Widerspruch per Einschreiben ein. Fordere darin den Ersatz Deiner Kosten ein - die Telefonate kosten richtig Geld. Ich will das nicht kommentieren, wie man die Ärmsten noch abzocken kann ....
- Sende eine Kopie des Vorgangs an den Leiter des Jobcenters. Mit etwas Geschick bekommst Du den Namen raus (in der Anschrift Persönlich/Vertraulich, Name der Person).
- Ich weiß nicht, ob es so etwas bei der Arge gibt: Versuche mal eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter.