Mahnung vom Jobcenter obwohl ich keine Leistungen beziehe?

11 Antworten

Wenn ihr keine Leistungen bezieht, dann kann euch nichts gekürzt werden und schon gar nicht von evtl.späteren Leistungen.

Der Antrag muss auch erst einmal nicht schriftlich gestellt werden, auch eine persönliche Vorsprache kann in der Regel als Antragstellung gelten und das wird bei euch der Fall gewesen sein, denn ansonsten hätte ihr dieses Schreiben nicht erhalten, dass ist ein maschinell erstelltes Schreiben und wenn ihr darauf nicht reagiert, dann geben sie schon irgendwann auf.

Es kann euch also nichts passieren, weil ihr jetzt keine Leistungen bezieht und auf einen evtl.späteren Antrag hätte diese Drohung auch keine Auswirkung.

Das ist ein Standardbrief mit Standardbelehrungen ...

entweder Du nimmst den Termin wahr oder Du schickst eine Mail hin, dass Du nicht kommst, da ihr ohnehin nichts bekommst

in dem Brief steht eine E-Mail Adresse.

Dort schickst du eine E-Mail hin und schreibst rein das du den Termin nicht wahrnehmen wirst. Begründung : du beziehst kein Geld und möchtest auch weiterhin nichts mit dem Jobcenter zutun haben.

Könnte diese Kürzung etwas bewirken wenn du einen Antrag stellen solltest ?

im Prinzip ja. Aber auch nur wenn du in den nächsten 3 Monaten einen Antrag stellen solltest. Die Kürzung geht nur maximal 12 Wochen.

isomatte  05.08.2019, 09:39

Wir sind hier im SGB - ll und nicht im SGB - lll

Da passiert gar nichts, selbst wenn sie in einem Monat einen Antrag stellen, da kann nichts sanktioniert werden, weil es jetzt auch schon nichts zum sanktionieren gab, weil ja gar keine Leistungen bezogen werden und nach der Aussage auch kein Anspruch bestehen würde.

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Sie haben euch im System aufgenommen u dann bekommt man automatisch solche Schreiben

Wenn ihr keine Leistungen bezieht, dann ignoriere es doch einfach

  1. Lege vorsorglich Widerspruch per Einschreiben ein. Fordere darin den Ersatz Deiner Kosten ein - die Telefonate kosten richtig Geld. Ich will das nicht kommentieren, wie man die Ärmsten noch abzocken kann ....
  2. Sende eine Kopie des Vorgangs an den Leiter des Jobcenters. Mit etwas Geschick bekommst Du den Namen raus (in der Anschrift Persönlich/Vertraulich, Name der Person).
  3. Ich weiß nicht, ob es so etwas bei der Arge gibt: Versuche mal eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter.