Wenn ich eine Arbeit gefunden habe,innerhalb 3 Tage Jobcenter melden?

6 Antworten

Um deiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, musst du Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen spätestens dann mitteilen, wenn die Veränderung eingetreten ist, also spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme müsstest du es melden.

Ich würde es aber schon 2 - 3 Tage vorher machen und das schriftlich mit einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung, diese findest du im Internet zum ausdrucken.

Wenn die Beschäftigung angenommen zu Beginn des Monats erfolgen würde, dann würde ich raten diese Meldung erst 2 - 3 Werktage vor Monatsende vorzunehmen, auch wenn es dir schon länger bekannt ist, denn das würde dir eine schriftliche formlose Beantragung eines zinslosen Darlehens zur Überbrückung ersparen.

Denn die laufenden Leistungen werden immer um den 20 eines Monats zur Auszahlung angewiesen und wenn diese einmal erfolgt ist, kann es nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Die meisten Jobcenter stellen nämlich gerne einmal die Leistungen vorher schon ein, um einer Überzahlung vorzubeugen, dann steht man da und kann seine laufenden Aufwendungen nicht mehr zahlen.

Kann dann zwar durch das Zuflussprinzip zur vollen Rückzahlung des ALG - 2 kommen, wenn man seinen ersten Lohn in dem Monat aufs Konto bekommt, für den man auch noch ALG - 2 bekommen hat, ist der erste Lohn erst im Folgemonat auf dem Konto, dann müsste nichts erstattet werden, zumindest für den Monat der Beschäftigungsaufnahme nicht.

Erst wenn es noch im Monat der Beschäftigungsaufnahme auf dem Konto wäre, müsste das ALG - 2 entweder voll, aber zumindest teilweise zurückgezahlt werden, da kommt es dann auf die Höhe des ALG - 2 Bedarfs an bzw. was man noch für diesen Monat an ALG - 2 bekommen hat und was man an anrechenbarem Nettoeinkommen haben würde.

Hallo, du solltest sobald du eine neue Beschäftigung angegangen hast dich sofort bei deinem zuständigen Jobcenter melden, weil du dich der Meldepflicht verpflichtet hast und man dann somit einen Eintrag zu deiner Beschäftigung durchführt, damit dies sozialversicherungspflichtig sich nicht überkreuzt und man von dir keine Rückzahlung von Leistungen erfordert.

lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja genau, Du meldest Dich dort, sagst, wann das Arbeitsverhältnis beginnt..und ab dann stellen die die Zahlung ein.

Achtung: erst melden, wenn der Vertrag definitiv unterschrieben ist.

Ruf einfach an, um die Meldung zu machen.

Agamemnon712  02.03.2021, 11:22

Nicht anrufen, sondern papierschriftlich machen! Die Telefoniererei ist ggf. kaum rechtssicher nachweisbar.

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ManuOlivia 
Fragesteller
 03.03.2021, 17:04

Den Arbeitsvertrag?

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ManuOlivia 
Fragesteller
 03.03.2021, 17:09
@ManuOlivia

Oh sorry, dieser Kommentar war nicht an dich gedacht.

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ManuOlivia 
Fragesteller
 03.03.2021, 17:09

Den Arbeitsvertrag?

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Ja, sobald Du ein neues Arbeitsverhältnis hast, musst Du das dem Jobcenter mitteilen.

Von einer "Arbeitsanmeldung" habe ich noch nie gehört.

Du mußt aber natürlich das Jobcenter über die Arbeitsaufnahme informieren. Üblicherweise per Veränderungsmitteilung - dafür gibt es Formulare.

Ich würde die Arbeitsaufnahme ein paar Tage vor Arbeitsbeginn oder spätestens binnen 3 Werktagen nach erfolgte Arbeitsaufnahme melden.

Nicht unbedingt sofort nach Unterschrift des Arbeitsvertrages melden, da Jobcenter dazu neigen, dann sofort die Leistungen einzustellen.