Mutterschaftsgeld Jobcenter fordert geld zurück und streicht Leistungen?

7 Antworten

Auch bei Unwissenheit wird das Geld angerechnet.

Du hättest nicht alles auf einmal so sinnlos ausgeben dürfen. Vor allem, ein Auto zu kaufen, wenn Du noch nicht mal einen Führerschein hast, ist doch unsinnig. Du zahlst für das Auto Steuer und Versicherung umsonst.

Du kannst damit rechnen, dass Du einiges zurückzahlen musst. Du musst das mit dem Sachbearbeiter klären. Du bekommst dann trotzdem Geld, musst aber einiges in Raten zurückzahlen.

Gutefrage229 
Fragesteller
 08.03.2020, 21:44

So sinnlos finde ich es nicht wenn man bedenkt dass ich auf ein Führerschein und Auto angewiesen bin. Und für das Auto zahle ich ja keine Versicherung oder Steuern wenn ich den Wagen noch nicht ohne Führerschein anmelden kann

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Das ist ein völlig korrektes Vorgehen des Jobcenters. Du bekommst Leistungen von dort, wohl aufstockend, sonst hättest du ja keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dein Einkommen plus die Aufstockung sind dein monatliches Einkommen.

Wenn nun dein Einkommen durch das Mutterschaftsgeld wegfällt bekommst du zusammen nicht mehr als vorher- grundsätzlich.

ABER: Die Jobcenter sehen das anders und nehmen das Zuflussprinzip, d.h. du bekommst tatsächlich keine Leistungen.

Sieh zu, das du das Auto wieder loswirst oder storniere den Führerschein, wenn du keine andere Möglichkeit hast, deine Kinder zu versorgen.

Zahlen die Kindsväter keinen Unterhalt?

Gib bei Google mal ein, da findest du die fachliche Anweisung dazu.

SGB II Fachliche Weisungen - Bundesagentur für Arbeit

Wir als Krankenkasse haben uns immer wieder mit denen gezofft, weil wir es anders sehen. Wenn wir den Müttern das Mutterschaftsgeld trotz angemeldetem Erstattungsanspruch seitens des Jobcenters ausgezahlt haben (was mal passierte), mussten wir hinterher sehen, wie wir es von den Versicherten wiederbekamen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wird das Jobcenter mich und meine Kinder einfach hungern lassen?

Das JC hätte damit vermutlich kein großes Problem.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Frag einen Anwalt.

Du kannst Dich auch an eine Arbeitsloseninitiative, eine kostenlose Sozialberatungsstelle oder an einen Sozialverband wenden.

Ich persönlich würde Dir empfehlen, mit dem Brief vom Jobcenter und gültigem Personalausweis zum Amtsgericht zu gehen und einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.

Bei Bewilligung ab zum nächsten Fachanwalt für Sozialrecht.

Ich fürchte, die nachträgliche Anrechnung des Mutterschaftsgeldes ist korrekt. Sie dürfen Euch jedoch nicht verhungern lassen und eine Kindeswohlgefährung ist natürlich auszuschließen.

Vielleicht muß ein Anwalt denen das 'erklären'.

Wenn du Leistungen beim Jobcenter beantragt hast, dann wurden dir auch Info Materialien übergeben und darin wirst du über Rechte und Pflichten aufgeklärt, dass du diese gelesen hast bestätigst du mit deiner Unterschrift unter deinem Antrag.

Du kannst dich also nicht darauf berufen das du von nichts wusstest und wenn du dir von dieser Nachzahlung erst einmal ein Auto und den Führerschein gönnst, dann kann es mit der Bedürftigkeit auch nicht so schlimm sein, hört sich hart an, ist aber meine Meinung.

Ich an deiner Stelle würde mit 2 Kindern erst einmal zusehen das Essen, die Kosten für Unterkunft usw.gesichert ist, bevor man dann Geld für solche Sachen ausgibt, auch wenn du hier behauptest das es nötig wäre, was ich mir in einer Stadt nicht vorstellen kann.

Lebe selber in einer Kleinstadt und selbst da fahren min.alle 30 Minuten öffentliche Verkehrsmittel.

Es ist leider so das solche Einkommen nach dem Zuflussprinzip auf Leistungen vom Jobcenter angerechnet werden, wenn du also deine Nachzahlung erst im Monat der Antragstellung beim Jobcenter oder dann im Leistungsbezug auf dein Konto bekommen hast, dann wird diese auch dementsprechend auf den Bedarf angerechnet.

Außer 2 x 204 € Kindergeld solltest du ja zumindest auch noch 2 x Unterhaltsvorschuss für deine Kinder vom Jugendamt bekommen, wenn der / die Väter keinen Unterhalt zahlen bzw.zahlen können und dein Elterngeld solltest du ja auch erhalten.

Demnach seid ihr ja nicht ganz ohne Einkommen.

Diese 3000 € werden dann also als Einkommen dementsprechend angerechnet, auch wenn du diese nicht mehr hast, könntest dann nur versuchen das man dir ein zinsloses Darlehen auf schriftlichen formlosen Antrag für die Rückzahlung der Überzahlung bewilligt.

Die Leistungen komplett kürzen dürfen sie nicht. Schon erst recht nicht wenn da ein Kind ist. Alleine wirste aber mit denen nicht fertig, geh zum Amtsgericht und hol dir einen "Beratungsschein" mit dem kannste einen Anwalt aufsuchen.

Oder beim Sozialgericht.