Bei Jobcenter/AfA anmelden trotz angestellt?
Hallo. Meine Mama arbeitet in Teilzeit als Putzfrau und sie ist nicht bei Jobcenter oder Agentur für Arbeit angemeldet. Kann sie sich dort anmelden obwohl sie ihr Job hat? Sie möchte gerne zu Deutschkurs aber ist sehr teuer und durch Jobcenter hat sie dann kostenlos. Wäre das möglich?
4 Antworten
Wenn sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat, dann kann sie jederzeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen.
Sie würde dann ggf. aufstockende Leistungen bekommen.
Die Kostenübernahme für den Deutschkurs muß sie beantragen. Geht ggf. auch ohne ALG 2 - Bezug.
Ob das Jobcenter die Kostenübernahme für den Deutschkurs bewilligt, wird sich dann zeigen.
Nein, sie muss sich eigenständig um einen Deutschkurs bemühen und ihn bezahlen. Das Jobcenter übernimmt nicht einfach so Deutschkurse
Wenn sie einen ALG - 2 oder besser Hartz - lV Antrag beim Jobcenter stellt und da dann ein Anspruch bestehen würde, dann wäre auch der Kurs durchs Jobcenter zu finanzieren.
Wenn sie weniger als 9.408 € im Jahr bekommt, kann sie sich beim Jobcenter melden
Du solltest Dich eines anderen Tones bemühen - für Erwachsene beträgt das sächliche Existenzminimum 2021 im Jahr 9.744 Euro. Das sind 48 Euro mehr als im Jahr 2020 und wird jährlich durch den Bundesrat festgelegt. Wer also weniger als ca. 1.200 € brutto verdient, kann o.w. aufstocken.
Wenn dir mein Ton nicht gefällt, dann tut es mir leid, dennoch bleibe ich bei meiner Aussage.
Ich gehe einmal davon aus, dass Du mit diesen 9408 Euro das jährliche Nettoeinkommen meinst !
Das runde ich sogar einmal großzügig auf 10 000 Euro Netto auf.
Teilt man diese durch 12 Monate, dann käme man auf etwa 830 Euro Netto im Durchschnitt, auch das kann ich nochmal auf 850 Euro Netto aufrunden.
Bei diesem Nettoeinkommen hat man auf jeden Fall mit Steuerklasse 1 ein Bruttoeinkommen von 1000 Euro.
Darauf steht einem nach Paragraf 11 b SGB - ll ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen von min. 280 Euro zu.
Diese werden theoretisch vom Netto abgezogen und würden dann max. 570 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen ergeben.
Ich habe einen Bedarf von derzeit 815,81 Euro pro Monat !
Bedeutet, mein Bedarf wäre um min.um die 245,81 Euro nicht gedeckt und die würden mir als Aufstockung zustehen.
Siehst Du nun das deine Aussage nicht korrekt ist, dass man nur einen Anspruch hat, wenn man weniger als deine 9408 Euro im Jahr hat.
Selbst wenn ich 1300 Euro Brutto hätte und um die 1000 Euro Netto bekommen würde, hätte ich nur ein anrechenbares Erwerbseinkommen von max. 700 Euro und hätte immer noch einen Anspruch auf eine Aufstockung von um die 115 Euro.
Dann lese dir deine Antwort einmal genau durch !
Oder wie sollte ich oder ein anderer diese Aussage verstehen ?
Sie hat dann Anspruch auf Aufstockung und andere Leistungen
Was ist während der Integration passiert? Da gibt es finanzierte Sprachkurse.
Wie kommst Du denn auf diesen Betrag ?
Der hat doch nichts mit einem möglichen Anspruch auf Aufstockung vom Jobcenter zu tun.
Da kommt es auf die individuellen Umstände an, dass ist nicht an einem festen Betrag festzumachen.