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Antwort
Hallo, du solltest sobald du eine neue Beschäftigung angegangen hast dich sofort bei deinem zuständigen Jobcenter melden, weil du dich der Meldepflicht verpflichtet hast und man dann somit einen Eintrag zu deiner Beschäftigung durchführt, damit dies sozialversicherungspflichtig sich nicht überkreuzt und man von dir keine Rückzahlung von Leistungen erfordert.
lg