Darf das Jobcenter meine Wohngeldnachzahlung einbehalten?
Ich habe im Juni und Juli wohngeld beantragt und habe in der Zeit auch keine Leistungen vom Jobcenter bezogen
Dann hat mein Chef meinen Vertrag zum 31.7.21 auslaufen lassen aufgrund meiner Schwangerschaft.So das ich nun seit November wieder Geld vom Jobcenter erhalte .
Mein guter Sachbearbeiter hat sich nun 7 Monate Zeit gelassen mir die 2 Monate Wohngeld auszuzahlen .
Jetzt ist meine Frage darf das Jobcenter diese Nachzahlung nun einbehalten weil der Zeitpunkt der Auszahlung wichtig ist und wenn ja? kann ich das Geld von meinem Sachbearbeiter einklagen weil er sich 7 Monate nicht gekümmert hat trotz das ich alle drei Wochen angerufen habe und er mich immer wieder vertröstet hat damit das ich in ein paar Wochen das Geld habe ?
Nachdem ich mich dann offiziell beim Wohnamt am 17.1.22 beschwert habe hatte ich das Geld jetzt zum 1.2.22 auf meinem Konto .
3 Antworten
Ja, das darf es.
Nachdem ich mich dann offiziell ... beschwert habe
Das hättest Du viel eher machen sollen; die Anruferei war lediglich bequem und hatte rechtlich keine Bedeutung.
Ich sehe es so, daß Du Dir selbst einen Bock geschossen hast, wobei das Wohngeld allerdings in jedem Fall angerechnet worden wäre, wenn der Zahlungseingang in den ALLG 2 - Bewilligungszeitraum gefallen wäre, was möglicherweise so gekommen wäre.
Bewilligungszeitraum hin oder her ist völlig irrelevant, auf den Leistungsbezug kommt es an !
Den Bewilligungszeitraum gibt es auch nach einem evtl.frühzeitigem Ende des Leistungsbezuges noch, nur spielt da dann eine Zufluss keine Rolle mehr.
Eine Untätigkeitsklage kann man im Regelfall erst nach Ablauf von 6 Monaten einreichen.
Was Du im Monat der Antragstellung oder dann im Leistungsbezug bekommst, ist Einkommen und das wird entsprechend mindernd auf den Bedarf angerechnet.
Dabei spielt es keine Rolle aus welchem Zeitraum diese Zahlung stammt, hier ist nur der Zufluss relevant, nennt sich Zuflussprinzip.
Könntest ja versuchen da etwas einzuklagen, aber selbst wenn Du da etwas zugesprochen bekommen würdest, wäre das dann auch wieder Einkommen und würde entsprechend angerechnet, wenn es dir im Leistungsbezug zufließen würde.
Tut mir ja leid für dich, aber ich habe die Gesetze bzw. Verordnungen nicht gemacht.
Einkommen ist Einkommen. Privat (ohne ALG II - Bezug) stünde es doch ebenso zur Verfügung.
Ebenso, wenn das Wohngeld (auch eine staatliche unterstützende Leistung) bereits lfd. gezahlt worden wäre.
Hätte man es Dir angerechnet, obwohl Du es noch nicht erhalten hättest, würdest Du Dich noch mehr freuen.
Ergänzung
Wäre die Nachzahlung erst nach dem Ende des ALG II - Bezuges gekommen, wäre nichts davon angerechnet worden. ... Du hättest den Erhalt sicher auch nicht bekannt gegeben. 😎
Da fehlen mir echt die Worte zu
Doch: tschüss Urlaub 🙋🏻♀️