Darf das Jobcenter meine Wohngeldnachzahlung einbehalten?

3 Antworten

Nachdem ich mich dann offiziell ... beschwert habe

Das hättest Du viel eher machen sollen; die Anruferei war lediglich bequem und hatte rechtlich keine Bedeutung.

Ich sehe es so, daß Du Dir selbst einen Bock geschossen hast, wobei das Wohngeld allerdings in jedem Fall angerechnet worden wäre, wenn der Zahlungseingang in den ALLG 2 - Bewilligungszeitraum gefallen wäre, was möglicherweise so gekommen wäre.

isomatte  06.02.2022, 10:20

Bewilligungszeitraum hin oder her ist völlig irrelevant, auf den Leistungsbezug kommt es an !

Den Bewilligungszeitraum gibt es auch nach einem evtl.frühzeitigem Ende des Leistungsbezuges noch, nur spielt da dann eine Zufluss keine Rolle mehr.

Eine Untätigkeitsklage kann man im Regelfall erst nach Ablauf von 6 Monaten einreichen.

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Was Du im Monat der Antragstellung oder dann im Leistungsbezug bekommst, ist Einkommen und das wird entsprechend mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Dabei spielt es keine Rolle aus welchem Zeitraum diese Zahlung stammt, hier ist nur der Zufluss relevant, nennt sich Zuflussprinzip.

Könntest ja versuchen da etwas einzuklagen, aber selbst wenn Du da etwas zugesprochen bekommen würdest, wäre das dann auch wieder Einkommen und würde entsprechend angerechnet, wenn es dir im Leistungsbezug zufließen würde.

HakkeChikka 
Fragesteller
 05.02.2022, 19:52

Da fehlen mir echt die Worte zu

Doch: tschüss Urlaub 🙋🏻‍♀️

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isomatte  05.02.2022, 20:15
@HakkeChikka

Tut mir ja leid für dich, aber ich habe die Gesetze bzw. Verordnungen nicht gemacht.

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GutenTag2003  21.02.2022, 09:01
@HakkeChikka

Einkommen ist Einkommen. Privat (ohne ALG II - Bezug) stünde es doch ebenso zur Verfügung.

Ebenso, wenn das Wohngeld (auch eine staatliche unterstützende Leistung) bereits lfd. gezahlt worden wäre.

Hätte man es Dir angerechnet, obwohl Du es noch nicht erhalten hättest, würdest Du Dich noch mehr freuen.

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GutenTag2003  21.02.2022, 09:04
@GutenTag2003

Ergänzung

Wäre die Nachzahlung erst nach dem Ende des ALG II - Bezuges gekommen, wäre nichts davon angerechnet worden. ... Du hättest den Erhalt sicher auch nicht bekannt gegeben. 😎

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