Elterngeld und hartz 4?
Hey ich habe eine frage zum Elterngeld.
Ich habe Elterngeld beantragt normales 150 € und das Jobcenter geht nicht in Vorkasse das heißt ich habe jeden Monat 150 € zu wenig, wenn es die Rückzahlung der letzten 3 Monate von der Elterngeldstelle kommt, wird das nicht vom Jobcenter einbehalten oder? Es ist schließlich das Geld was mir die Monate über gefehlt hat
4 Antworten
das Jobcenter geht nicht in Vorkasse
Warum sollte es?
Das Jobcenter sollte nur das Einkommen unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge anrechnen, welches tatsächlich vorhanden ist.
Nachzahlungen werden natürlich unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge angerechnet.
Was das Jobcenter "dachte", interessiert niemanden.
Lies Dir einfach mal die beiden Links durch - deswegen habe ich sie ja eingestellt.
Doppelt angerechnet werden darf natürlich nicht.
Hat das Jobcenter das Elterngeld angerechnet obwohl es nicht gezahlt wurde, ist die Einbeziehung einer Elterngeld-Nachzahlung nicht zulässig.
Eine Anrechnung kann ja nicht doppelt erfolgen.
Wenn das Jobcenter jetzt schon angerechnet hat, obwohl Einkommen noch gar nicht bezogen wird und es schon weniger an Aufstockung gibt, dann kann bei der Nachzahlung nicht nochmal angerechnet werden.
Das Geld ist Einkommen und wird angerechnet. Das was du zu wenig vom JC bekommst, wird durch die Zahlung mit dem Elterngeld ausgeglichen. Du hast also nicht weniger weil doppelt zahlt das JC nicht.
Das JC darf aber auch nur dann was anrechnen, wenn der Zufluss stattfindet.
Stimmt nicht die sind nicht in Vorkasse gegangen weil die davon ausgingen ich bekomme schon elterngeld!!
Natürlich deshalb weiss ich ka dass die das schon anrechneten obwohl ich nix bekommen habe
Wieso sollte ich ich bekomm jetzt ne dicke rückzahlung
Ne wird nicht angerechnet weil es MEIN Geld ist was mir fehlte. Die bekommen von der Rückzahlung nichts mit, die dachten ich bekomme schon elterngeld!!