Kindergeld Rückzahlung?

4 Antworten

Ja, das ist übel, aber du kannst es mit dem Kindergeld verrechnen lassen, das du bekommst, wenn du wieder in Ausbildung bist.

Zum Einspruch würde ich die gleiche Frage nochmal auf gesundheitsfrage.net, oder finanzfrage.net stellen.

Einspruch kannst du immer erheben, die Chancen das du gewinnst sind aber eigentlich fast schon gegen Null.

Ja, heißt es, und Einspruch wird nicht klappen, da wie gesagt Atteste nicht rückwirkend ausgestellt werden können und ihr dennoch zu unrecht Geld kassiert habt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Abitur 2016

Beides ja. Wartet auf den Bescheid und widersprecht diesem. Auch die Familienkasse hat Handlungsspielraum