Kindergeld anspruch?
Mein Sohn hat letztes Jahr eine Zweitausbildung begonnen, diese jedoch im Oktober wieder verloren.
Er ist 20 Jahre alt.. Normalerweise steht ihm ja dennoch bis zum 21 Lebensjahr Kindergeld zu (er hat sich sofort Arbeitssuchend gemeldet).
Nun habe ich jetzt erst der Familienkasse bescheid gegeben mit der Bitte das Kindergeld mit der Vollendung des 21 Lebensjahr das Kindergeld einzustellen. Er wird im April 21.
Wir bzw mein Sohn hat damals unterschrieben, das die Familienkasse Einsicht beim Arbeitsamt nehmen kann, denn er hat, bevor er die Zweitausbildung begonnen hat auch Kindergeld bezogen,da er da schoneinmal Arbeitssuchend gemdet war.
Muss ich mich aufgrund der Tatsache das er schon Ende Oktober die Ausbildung verloren, sich sofort Arbeitssuchend gemeldet hat trotzdem Strafrechtliche Konsequenzen einstellen, da ich erst jetzt Bescheid gegeben habe ? :-/
Ich habe es tatsächlich komplett vergessen :(
1 Antwort
Es gibt bei sowas normalerweise keine strafrechtlichen Konsequenzen. Wenn Du irgendwas verspätet einreichst oder bekannt gibst, wird rückwirkend nachgerechnet.
Wenn Du einen Anspruch bis April hast, wird bis dahin weitergezahlt, wenn Du zuviel bekommen hast, wird es einfach zurückgefordert.
Schwierigkeiten bekommst Du nur dann, wenn Du es nicht zurückzahlst.
Da wird sich niemand beschweren, Du hast doch rechtzeitig reagiert.
Noch ist es ja normalerweise nicht zu spät, da er ja im April 21 wird.. Es wäre dann ja der März an dem die letzte Kindergeld Zahlung ausgezahlt werden soll. Somit ist es ja noch nicht zu einer uberzahlung gekommen.
Ich habe dort nun eine Mail Jon geschickt mit der Bitte dies ab Vollendung des 21 Lebensjahr einzustellen, was ja im April wäre.. Dann hoffe ich mal das beste :-/