Kindergeld anspruch?

1 Antwort

Es gibt bei sowas normalerweise keine strafrechtlichen Konsequenzen. Wenn Du irgendwas verspätet einreichst oder bekannt gibst, wird rückwirkend nachgerechnet.

Wenn Du einen Anspruch bis April hast, wird bis dahin weitergezahlt, wenn Du zuviel bekommen hast, wird es einfach zurückgefordert.

Schwierigkeiten bekommst Du nur dann, wenn Du es nicht zurückzahlst.

LucyundMelli 
Fragesteller
 06.03.2022, 18:05

Noch ist es ja normalerweise nicht zu spät, da er ja im April 21 wird.. Es wäre dann ja der März an dem die letzte Kindergeld Zahlung ausgezahlt werden soll. Somit ist es ja noch nicht zu einer uberzahlung gekommen.

Ich habe dort nun eine Mail Jon geschickt mit der Bitte dies ab Vollendung des 21 Lebensjahr einzustellen, was ja im April wäre.. Dann hoffe ich mal das beste :-/

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