Kindergeldanspruch – die neusten Beiträge

Sohn (23) in Ausbildung und erpreßt mich mit Kindergeldforderung?

Hallo, auch ich befinde mich diesmal n einer schwierigen Situation die am eskalieren ist. Ich weiß mir keinen Rat mehr:(

Mein Sohn ist gestern fast handgreiflich geworden, da er von mir verlangt, dass ich ihm das Kindergeld zusätzlich zu seinem Ausbildungslohn überweise!

Ich habe dieses nun zum ersten Mal verweigert! Ich selber habe Einkommen, Vollzeitjob.

Er sagte mir nur: ....du wirst bluten, das steht dir nicht zu! Wir sehen uns vor Gericht!!

Entschuldigung: bin ich im falschen Film?

Er hatte diesen Monat + einer Nachzahlung vom Arbeitgeber einen Lohn von über 1000 EUR und hat jetzt kein Geld mehr????

Auch sonst kümmert er sich im Haushalt um nichts. Er ist der jüngste meiner Söhne, ich bekoche ihn täglich, gebe ihm sogar mein Auto, das er zur Arbeit fahren kann.

Gestern hat er mir die Schlüssel aus der Hand gerissen, obwohl ich ihm sagte, das Auto bleibt stehen! Das ist meins!

Ich bin der Sklave meines Sohnes, werde sozusagen mit Füßen getreten.

Kochen, waschen, putzen......ach ihr Mütter kennt das.

Was ich wissen will:

Steht meinem Sohn das Kindergeld zu?

Ich verlange kein Geld vom ihm, anteilsmäßig gibt er auch nix ab.

Ich sehe aber nun nicht mehr ein, das ich mich so behandel lasse.

Ganz zu schweigen von den Beleidigungen.

Sehr, sehr traurig.

Heute habe ich NICHT für ihn gekocht - es herrscht FUNKSTILLE!

Danke für Eure Antworten.

Sohn, Kindergeldanspruch

Wie an das Kindergeld kommen?

Ich bin momentan noch in der stationären Jugendhilfe untergebracht, habe seit fast zwei Jahren keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter, welche das Geld bekommt. Ich kann psychisch bedingt auch nicht noch einmal mit dieser Person in Kontakt treten, auf keine Art und Weise.

Sie hat mir von klein auf gedroht, dass ich das Geld nicht bekommen werde, sollte ich es mal wollen. Aktuell muss sie es ans Jugendamt zahlen, da die Jugendhilfe Anspruch darauf hat, wenn man im der stationären Unterbringung ist. Ich mache mein Abitur und bin im Sommer fertig. Ich habe vor über sechs Wochen einen Abzweigungsantrag gestellt, welcher bisher noch nicht bearbeitet wurde.

Wenn er früher bearbeitet werden sollte, würde ich das Geld ans Jugendamt überweisen. Jedoch ist das nur die Theorie, in der Praxis ist es ja noch gar nicht so weit.

In meiner Einrichtung kann mir keiner was sagen, außer dass es normal sei, dass es ewig dauert, bis diese Anträge bearbeitet werden und es so sein wird, dass ich erst weit nach meinem Auszug eine Rückmeldung erhalten werde.

Was könnte ich noch machen, um das zu klären? Meine Mutter wird mir definitiv nichts auszahlen werden und für mich ist jeglicher Kontakt unmöglich, vor den Baföganträgen fürchte ich mich jetzt ebenfalls schon. Das Geld wäre für den Zeitraum, in dem sie es bekommt, aber ich aus der Jugendhilfe raus bin, also verloren.

Keins meiner Elternteile wird mir Unterhalt zahlen, meine Mutter müsste das zumindest auch nicht, da sie nicht genug dafür verdient. Bei meinem Vater ist die berufliche Perspektive nicht geklärt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er aufgrund von Krankheit arbeitslos wird.

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Kann man bei der Familienkasse ein Beweis hinterlegen, dass man sich bei einer Uni angemeldet hat, auch wenn man die Anmeldung verloren hat?

Folgendes Problem: Ich habe im Sommer diesen Jahres mein Abitur gemacht und dann ein paar Monate nicht gewusst, wo es weiter gehen sollte. Schließlich hab ich mich dafür entschieden mich bei der JGU in Mainz anzumelden am 1. September für ein Zulassungsfreies Fach anzumelden. Mein Vater hatte mir ebenfalls Druck gemacht, dass wenn er für mich kein Kindergeld bekommt, dass ich eine hohe Miete bezahlen muss.

Ich hab von der Uni ein schreiben bekommen, dass meine Anmeldung bestätigt wurde und ich auf eine Antwort warten kann. Dieses schreiben konnte ich zum Ausdrucken herunterladen. Ich hab es aber erst nur heruntergeladen und das ausdrucken verschoben. Das ging dann bis gestern, als mein Vater einen Brief von der Familienkasse bekam, dass wenn wir in vier Wochen nichts hinschicken, dass mein Teil des Kindergeldes gestrichen wird und mein Vater das Kindergeld der letzten Monate zurückzahlen muss.

Ich, auf der Suche nach dem Schreiben von vor ein paar Monaten zuvor, bin zum Entschluss gekommen, dass ich dieses digitale Schreiben wohl ausersehen auf meinem PC komplett gelöscht habe, als ich versucht hab Speicherplatz zu kriegen.

Die Datei war laut meiner Erinnerung im Download Ordner oder Auf dem Desktop. War aber beides nirgends zu finden. Beim Anmelden auf der Seite der Uni musste ich feststellen, dass mein damaliger Account wohl gelöscht wurde und ich somit die Datei nicht einfach wieder neu herunterladen kann.

Also hab ich versucht die Datei mit unzähliger Software wiederherzustellen. Vergeblich, das einzige was ich finden kann, sind die neue Anmeldebestätigungen fürs Sommersemester und nicht die alten fürs Wintersemester, für das ich nicht angenommen wurde.

In der Downloadhistorie meines Browsers kann man aber sehen wann und wie oft ich die WiSe Zulassungs Datei heruntergeladen habe. Ich habe die Statistik gescreenshottet (siehe Oben).

Ist das irgendwie genug, das der Familienkasse zu erklären, dass ich auf die originale Datei nicht zugreifen kann, aber dafür Beweisen kann, dass ich diese mal hatte. Zudem habe ich die Aktuelle, für das Sommersemester, die im Prinzip das gleiche ist, nur mit einem anderen Datum.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, sonst werde ich wohl Probleme mit meinem Vater haben und vielleicht ausziehen müssen oder ihm das Geld bezahlen, was ich nicht habe. Ich will nicht sagen, dass ich komplett unschuldig bin, schließlich habe ich das im November vergessen abzuschicken. Nur die Frage ist was jetzt die Lösung wird, sonst wird es ziemlich hässlich für mich....

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Kindergeld beziehen trotz "Ausbildungspause"?

Hallo,

ich (22) bin dieses Jahr durch meine letzte mündliche Prüfung geflogen und muss jetzt im nächsten Jahr sowohl die Prüfungsvorbereitung als auch alle 8 Prüfungen wiederholen.

Da mein Freund und ich seit 3 Jahren planen nach meiner Ausbildung endlich zusammen zu ziehen, meine Ausbildung aber leider 180 km entfernt war (wir kommen aus der gleichen Gegend aber ich bin für die Ausbildung unter der Woche weg gewesen) habe ich mich entschlossen das Angebot meiner (schulischen) Ausbildung anzunehmen und nur zu der Prüfungsvorbereitung und den Prüfungen wieder dort hin zu gehen und mir vorerst einen Job zu suchen, um endlich mit meinem Freund zusammen ziehen zu können. (er ist durch seinen Job und sein Kind leider ortsgebunden)

Da ich dadurch ab Februar nicht mehr arbeiten kann, sondern mich auf die Prüfungen vorbereiten muss, wäre meine Frage, ob ich trotz allem Kindergeld beziehen kann, da ich ja eigentlich noch in der Ausbildung stecke und darauf angewiesen bin.

Meine Eltern meinten jetzt, dass das vermutlich möglich wäre, da ich dieses Jahr noch kein Geld verdient habe und man als Schüler bis 8.000€ im Jahr verdienen darf ohne dass es das Kindergeld beeinträchtigt, sicher waren sie sich aber nicht.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht und kann mir weiter helfen?

Bei Fragen fragt bitte! :) danke schonmal!

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Hilfe! Was bedeutet "Nachweis über das Ende der Schulausbildung"?

Hab ein Brief von der Familienkasse erhalten, es geht um das Kindergeld nach meinem Abitur. Folgendes verstehe ich nicht. Da steht: "Bitte laden Sie folgende Dokumente hoch: Nachweis über das Ende der Schulausbildung". Diese Angaben müssen in 4 Wochen abgeschickt werden. Ich bin aber mitten im Abitur und bekomme mein Abschlusszeugnis in 6 Wochen. Ich verstehe nicht was die von mir verlangen.. wie soll ich denn beweisen dass ich meinen Abschluss habe, wenn ich gerade dabei bin diesen zu machen?? Meine Schulausbildung ist doch gar nicht beendet!

Dazu möchte ich mich nach dem Erhalt meines Abschlusszeugnisses für ein Duales Studium bewerben, welches erst August 2021 anfängt. Aber im Antrag stehen nur diese Optionen zur Verfügung:

Nach der Schulausbildung trifft für das Kind folgender Sachverhalt zu:

Arbeitsplatzsuchend

Berufsausbildung

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Frewilligendienst

Praktikum

Schulausbildung

Studium / Duales Studium

sonstige Ausbildungsmaßnahme

Es wird kein weiterer Antrag auf Kindergeld gestellt

Einige Auswahlen wie Praktikum oder kein Antrag sind natürlich nicht meine Fälle, aber wie soll ich denn angeben dass ich "Studiumplatzsuchend" sein werde? Einen Arbeitsplatz suche ich ja nicht.. Generell haben in meinem Umkreis nur die wenigsten einen festen Ausbildungs- oder Studiumplatz. Ich verstehe das nicht.

Wie soll ich denn einen Nachweis über das Ende meiner Schulausbildung zeigen und wie soll ich angeben dass ich "Studiumplatzsuchend" bin? Ich bitte um Hilfe.

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Weiterer Kindergeldbezug bei Polizeistudium im gehobenen Dienst nach Polizeiausbildung (mittlerer Dienst)?

Ich absolviere derzeit eine Ausbildung im mittleren Dienst(bin Beamtenanwärter), die nach 30 Monaten nunmehr bald endet.Bislang erhält meine Mutter Kindergeld, das an mich weitergeleitet wird. Da ich Abitur habe und eine Tätigkeit bei der Kripo mein Traumberuf ist, überlege ich, mich für den gehobenen Dienst zu bewerben und so unmittelbar nach meiner Ausbildung nochmals dann für 36 Monate eine Ausbildung, konkret ein Fachhochschulstudium mit div. Praktika an der Fachoerschule als Beamtenanwärter zu absolvieren. Dies müste nach Aussage der Fachoberschule problemlos möglich sein, wenn ich den Einstellungstest erfolgreich absolviere.

Ich verzichte dann in den 3 Jahren zwar deutlich auf Einkomen, da ich nur deutlich geringe Beamtenanwärterbezüge während der weiteren Ausbildung im Rahmen des Studiums erhalte, dies ist mir es aber wert, wenn ich dann erfolgreichem Abschluss des Studiums sofort im gehobenen Dienst arbeiten kann.

Mir ist nicht klar, ob ich bei meinem Lebenslauf dann weiterhin während des Studiums an der Fachoberschule mit div. Praktikas über meine Mutter Kindergeld erhalte. Ich bin bei Aufnahme des Studiums 21 Jahre alt und werde dies dann mit noch 24 Jahren beenden.

Wenn ich im Internet nach den Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug suche, wird bei ähnlichen Fällen in anderen Berufszweigen immer auf eine 20 Stunden-Grenze verwiesen, die ich nicht nachvollziehen kann, zumal mir nicht klar ist, wie sich diese bei einem Studium mit div. Praktikas errechnet.

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