Kindergeldanspruch beim Fachabitur?
Meine Freundin hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und holt jetzt ihr Fachabi nach.
bis jetzt geht sie arbeiten nebenbei. Bald nicht mehr. Ich weiß, dass Sie bis zum 25. Lebensjahr Anspruch hat
, wenn Sie 20 St die Woche arbeiten geht. Aber was ist wenn sie gar nicht mehr arbeitet?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld, Beruf & Ausbildung
Arbeiten gehen ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld, solange eine Voraussetzung ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres erfüllt wird.
Also z.B.in Ausbildung oder Studium sein.
Diese 20 Stunden gelten also nur nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium.
Wenn man also schon eines von beiden hätte, dürfte man neben einer weiteren Ausbildung in einem Job nicht mehr als wöchentlich 20 Stunden arbeiten.