Kindergeldanspruch beim Fachabitur?

1 Antwort

Arbeiten gehen ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld, solange eine Voraussetzung ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres erfüllt wird.

Also z.B.in Ausbildung oder Studium sein.

Diese 20 Stunden gelten also nur nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium.

Wenn man also schon eines von beiden hätte, dürfte man neben einer weiteren Ausbildung in einem Job nicht mehr als wöchentlich 20 Stunden arbeiten.