Besteht hier noch Kindergeldanspruch?

1 Antwort

Anspruch auf Kindergeld kann in jeder weiteren Ausbildung unter 25 Jahren bestehen und nicht nur in einer betrieblichen Erstausbildung, schulischen Ausbildung oder Studium.

Wenn Du z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet warst, auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung warst, oder schon eine Ausbildung mit Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt in der Tasche hast, kann längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Hast Du bzw.deine Eltern der Familienkasse den Azubivertrag in Kopie schon zukommen lassen und war der Beginn erst zum besagten oder schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich ?

Sollte der Beginn zu keinem früheren Zeitpunkt möglich gewesen sein, besteht auch in der Wartezeit bis zum Beginn der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld, in der Ausbildung unter 25 dann eh.