Kindergeld Kasse falsche Angaben gemacht?
Hallo.
Ich habe folgendes Problem. Ich befinde mich im Moment noch in der letzten Phase des Bachelors, hab die Arbeit und alles abgegeben. Bin jetzt für einen darauffolgenden Master angenommen worden. Nun habe ich aber schon vor etwa einem Monat mir ein "Zeugnis" gekauft, aus komischen Gründen, die hier jetzt keine Relevanz haben, wichtig ist, dass ich nie die Absicht hatte, dass dieses "Zeugnis" auch nur ansatzweise den Rahmen meiner Wohnung verlässt.
Nun hat meine Mutter dieses Zeugnis gesehen und hat eine Kopie dessen an die Kindergeldkasse geschickt, da sie dachte, dass mit der "offensichtlichen" Beendigung meiner ersten Ausbildung sie verpflichtet wäre, dies der Kasse mitzuteilen (Was ja auch richtig ist, wenn dieses mein echtes Zeugnis wäre). Der Brief mit der Kopie ist im Briefkasten der höchstwahrscheinlich morgen früh geleert wird.
Was kann man nun tun? Einen Brief/Email/ Anruf schicken bzw tätigen um den Brief vorab zurück zu ziehen? Versuchen den Postboten der den Briefkasten leert abzufangen und versuchen den Brief zurück zu bekommen? Selbstanzeige?
Und bitte keine "wie kann man sich nur in eine solche Situation bringen" oder ähnliche Kommentare, ich weiß selbst, dass es nicht richtig war, und es mehr als eine Dummheit war. Jetzt ist es aber nunmal so, und ich bin sozusagen auf Schadenbegrenzung aus, vor allem da meine Mutter mit drin hängt.
Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten
3 Antworten
Aha.
Was kann man nun tun? Einen Brief/Email/ Anruf schicken bzw tätigen um den Brief vorab zurück zu ziehen?
Das ist die einzige Option. Und auch die würde ich nur nach einer anwaltlichen Beratung vornehmen.
Der Familienkasse ist das übrigens gleichgültig; du zeigst ja damit eigentlich an, dass du nicht mehr berechtigt bist, KG zu beziehen, und die Leistung somit mit dem Monat, der auf dem Zeugnis vermerkt ist, beendet wird. Da du dir insofern nur selbst schadest, wenn der Termin des echten Zeugnisses in der Zukunft liegt, und dir somit KG vorenthalten wird, bleibt das zunächst folgenlos.
Allerdings erfüllt die Verwendung einer täuschend echten Kopie (um die es hier wohl geht) im Geschäftsverkehr den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Das ist ein Offizialdelikt, und mit Geldbuße respektive Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren behaftet.
Und bitte keine "wie kann man sich nur in eine solche Situation bringen" oder ähnliche Kommentare
Doch, denn niemand beschafft sich eine solche Kopie, wenn er sie nicht auch einsetzen will. Und warum deine Mutter Zugang zu deinen Unterlagen hat, ist ebenso rätselhaft wie deine Beweggründe, dich auf so ein Theater einzulassen.
"wenn er sie nicht auch einsetzen will. Und warum deine Mutter Zugang zu deinen Unterlagen hat, ist ebenso rätselhaft wie deine Beweggründe, dich auf so ein Theater einzulassen."
Ich habe gesagt, es sind komische Beweggründe, und nein, ich wollte es nicht einsetzen. Dass meine Mutter Zugriff auf meine Unterlagen hat, ist mir selbst nicht recht, aber in der aktuellen Situation kann ich das leider nicht ändern.
Es ist nun so, dass Mutter einen Brief beigelegt hat, in dem steht, dass ich meinen Master in diesem Semester beginne, ich aber meine Immatrikulationsbescheinigungen noch nicht habe
Na toll. Dann erfüllt das Vorgehen auch noch Tateinheit mit Sozialbetrug/Leistungserschleichung nach § 263 StGB, selbst wenn gar keine Leistung zusätzlich bereitgestellt würde (der Versuch alleine ist strafbar). Hier kann wirklich nur der Anwalt helfen.
... was ja eventuell noch heißen könnte, dass deswegen noch weiter Kindergeld gezahlt wird, da ich keine fürs Kindergeld relevanten Einkünfte habe.
Also das Einkommen spielt schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr für den Kindergeldanspruch!
(5) 1Ein Studium wird, sofern zwischen Prüfung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses noch keine Vollzeiterwerbstätigkeit im angestrebten Beruf ausgeübt wird, regelmäßig erst mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses abgeschlossen (vgl. A 15.10 Abs. 9 ff.). 2Mit bestandener Prüfung wird i. d. R. ein Hochschulgrad verliehen. 3Hochschulgrade sind u. a. der Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Mastergrad. 4Zwischenprüfungen stellen keinen Abschluss eines Studiums i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dar. 5Die von den Hochschulen angebotenen Studiengänge führen i. d. R. zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. 6Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Prüfungen berufsqualifizierend sind.
berufsqualifizierenden Abschluss. 6Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Prüfungen berufsqualifizierend sind.
(6) 1Der Bachelor- oder Bakkalaureusgrad einer inländischen Hochschule ist ein berufsqualifizierender Abschluss. 2Daraus folgt, dass der Abschluss eines Bachelorstudiengangs den Abschluss eines Erststudiums darstellt und ein nachfolgender Studiengang als weiteres Studium anzusehen ist. 3Wird hingegen ein Masterstudiengang besucht, der zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist, so ist dieser Teil der Erstausbildung (BFH vom 3.9.2015, VI R 9/15, BStBl 2016 II S. 166). 4Bei sog. konsekutiven Masterstudiengängen an einer inländischen Hochschule ist von einem engen sachlichen Zusammenhang auszugehen.
Will heißen, daß deine Mutter sowieso Anspruch auf lückenlosen Kindergeldanspruch hat zwischen deinem Bachelor und dem anschließenden Master-Studium ;-)
Das würde in der Theorie heißen, dass ich mir einzig wegen des Zeugnisses Gedanken machen müsste, was generell ja schon schlimm genug ist?
Das einfachste wird sein dort anzurufen mit der Begründung, dass das Zeugnis einen, wie auch immer gearteten, Fehler enthält und Du die korrigierte Version schnellstmöglich bereitstellen wirst.
Versuch den Postboten mit deinem Ausweis abzufangen.... Das ist das beste
Viel Glück :)
Sinnlos. Erstens darf der Postbote das nicht herausgeben, wenn es einmal in den Machtbereich der Post gelangt ist, und Zweitens wird die Behördenpost waschkorbweise zugestellt bzw. ins Postfach geliefert.
Naja, gemeint ist denke ich, den lokalen Postboten abzufangen, bevor der Brief in den Waschkorb kommt der an der Behörde bzw Postfach ankommt.
Ich werd es einfach mal versuchen, evtl ist hier der Vorteil auf dem Dorf zu wohnen. Mehr als nicht funktionieren kanns ja nicht. Sollte das nicht funktionieren, dann kann ich ja immer noch versuchen irgendwie andere Wege zur schadenbegrenzung einzuschlagen.
Naja, gemeint ist denke ich, den lokalen Postboten abzufangen
Das geht auch nicht. Abfangen kann man tatsächlich nur, solange der Briefkasten, in den das Schreiben durch die Mutter eingeworfen wurde zwecks Beförderung, noch nicht geleert wurde.
bevor der Brief in den Waschkorb kommt der an der Behörde bzw Postfach ankommt.
Das ist verboten. Die Verteilung darf nach Beginn der Zustellung nicht unterbrochen oder gestoppt werden. Weder der Postbote noch das zuständige Verteilzentrum kann hier helfen.
Gehe zum Anwalt. Und zwar unverzüglich.
So etwas ähnliches habe ich mir schon gedacht. Es ist nun so, dass Mutter einen Brief beigelegt hat, in dem steht, dass ich meinen Master in diesem Semester beginne, ich aber meine Immatrikulationsbescheinigungen noch nicht habe (stimmt beides, Bescheinigungen hab ich noch nicht, weil der sozialbeitrag noch umgeschrieben werden muss, da ich zur Abgabe der Thesis noch im Bachelor eingeschrieben sein musste), was ja eventuell noch heißen könnte, dass deswegen noch weiter Kindergeld gezahlt wird, da ich keine fürs Kindergeld relevanten Einkünfte habe.
Ändert das was daran, dass " der Familienkasse gleichgültig" ist?