Anspruch auf Kindergeld?

2 Antworten

Ja, den Anspruch dürftest du haben.

An sich steht das Kindergeld den Eltern zu. Doch bei ausgezogenen, volljährigen Kindern in der Ausbildung haben die Eltern die Pflicht, das Kindergeld als Teil des Unterhalts zu übertragen. Das verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1601 BGB) bei Kindern in der Ausbildung. Möchten die Eltern, dass das Geld direkt an die Kinder geht, kann mit einem Abzweigungsantrag von der Familienkasse der Zuschuss zukünftig auf das entsprechende Konto umgeleitet werden.

bei ausgezogenen, volljährigen Kindern in der Ausbildung haben die Eltern die Pflicht, das Kindergeld als Teil des Unterhalts zu übertragen

Also ja

Woher ich das weiß:Recherche