Kein Kindergeld obwohl ich ausgezogen bin?

6 Antworten

Sobald Du volljährig bist, nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst, eine eigene Meldeanschrift hast und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, steht dir zumindest das Kindergeld von derzeit 250 € zu.

Du kannst und solltest bei der Familienkasse dann umgehend einen Abzweigungsantrag stellen, den findest Du zum Ausdrucken im Internet, wird dieser nach Prüfung bewilligt, dann bekommst Du das Kindergeld direkt von der Familienkasse überwiesen.

Da brauchst du sie nicht überreden, das Geld ist DEINS.

Für volljährige Kinder sieht der Gesetzgeber vor, dass ihnen das Kindergeld direkt ausbezahlt werden kann. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt und auf eigene Einkünfte wie Bafög oder Ausbildungsvergütung angewiesen ist. Zahlen Eltern oder sonstige Unterhaltsverpflichtete keinen oder nur einen nicht ausreichenden Unterhalt, haben volljährige Kinder das Recht, sich an die Familienkasse zu wenden.
Sie können den sogenannten Abzweigungsantrag stellen, ein Vordruck steht online bei den Familienkassen zur Verfügung. Wird er genehmigt, geht künftig das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes.

Dann geht das Geld direkt an dich.

So schnell wie möglich drum kümmern!

Viel Erfolg.

Agamemnon712  10.10.2023, 07:27
das Geld ist DEINS.

Ist es grundsätzlich nicht!

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