Kein Kindergeld obwohl ich ausgezogen bin?
Hallo,
Ich bin vor einem Jahr (aus persönlichen und wegen meines Studiums) ausgezogen .
Ich habe um ehrlich zu sein noch nie so wirklich finanzielle Unterstützung von meinen Eltern bekommen.
Meine Mutter muss noch einige Schulden begleichen.
Sie hat außerdem immens viel Geld von meinen Vater für ein "Projekt" bekommen und will anschließend noch das Kindergeld verwenden um dieses Projekt abzuschließen...
Jedoch habe ich seit einigen Monaten keine Arbeit mehr (ab nächstes Jahr ändert sich das) und lebe immer knapp bei Kasse
Ich habe meinen Eltern obwohl es mir finanziell besser gehen könnte sogar 700€ gegeben.
Das Geld auf meinem Sparkonto wird immer geringer, während meine Mutter mit dem Geld von mir und meinen Bruder macht was sie möchte.
Wie könnte ich meine Mutter dazu überreden mir mein Kindergeld zu geben?
Ich ziehe nächstes Jahr auch in eine andere Stadt und habe dann auch endlich meine erste eigene Wohnung (Ich lebe derzeit in einer 3er WG).
Wenn ich anfange zu arbeiten werde ich meinen Unterhalt definitiv finanzieren können, jedoch würde ich kaum noch Geld für mich haben (außer ich arbeite NOCH mehr) aber ich studiere und die ganze Zeit nur ans arbeiten zu denken stresst mich (meine Noten könnten besser aussehen) (´- `*)
6 Antworten
Sobald Du volljährig bist, nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst, eine eigene Meldeanschrift hast und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, steht dir zumindest das Kindergeld von derzeit 250 € zu.
Du kannst und solltest bei der Familienkasse dann umgehend einen Abzweigungsantrag stellen, den findest Du zum Ausdrucken im Internet, wird dieser nach Prüfung bewilligt, dann bekommst Du das Kindergeld direkt von der Familienkasse überwiesen.
Sobald du volljährig bist und auswärts wohnst, kannst du mit dem Formular hier den "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" bei der zuständigen Familienkasse stellen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf
Gruß siola55
Da brauchst du sie nicht überreden, das Geld ist DEINS.
Für volljährige Kinder sieht der Gesetzgeber vor, dass ihnen das Kindergeld direkt ausbezahlt werden kann. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt und auf eigene Einkünfte wie Bafög oder Ausbildungsvergütung angewiesen ist. Zahlen Eltern oder sonstige Unterhaltsverpflichtete keinen oder nur einen nicht ausreichenden Unterhalt, haben volljährige Kinder das Recht, sich an die Familienkasse zu wenden.
Sie können den sogenannten Abzweigungsantrag stellen, ein Vordruck steht online bei den Familienkassen zur Verfügung. Wird er genehmigt, geht künftig das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes.
Dann geht das Geld direkt an dich.
So schnell wie möglich drum kümmern!
Viel Erfolg.