Kindergeld gesplittet und kann man die Auszahlung auf ein anderes Elternteil umschreiben?
Hallo, bin im Moment volljährig und wohnhaft bei meinem Vater. Ein Kindergeld Anspruch besteht. Nun werde ich bald meinen eigenen Hausstand haben (d. h. ich ziehe aus). Meine Eltern leben geschieden. Mein Vater weigert sich den Unterhalt zu zahlen und mir fehlen finanzielle Mittel das einzuklagen und das habe ich auch nicht vor. Nun habe ich ihn gebeten, wenigstens das Kindergeld zur Verfügung zu stellen. Dem hat er zugestimmt, jedoch beharrt er darauf, nur die Hälfte zu erhalten, meine Mutter erhalte die andere, das hätten "Die Anwälte so geregelt". Meine erste Frage ziehlt daraufhin, ob er da die Wahrheit sagt. Denn laut §64 EStG kann das Kindergeld nur einem Berechtigten gezahlt werden. Er behart hier auf einer physikalischen Trenunng der Überweisungen, also es würden ihm 96 Euro und meiner Mutter 96 Euro überwiesen werden. Meine zweite Frage ist: Meine Mutter wird einen höheren Bar Unterhalt, als mein Vater, leisten und deshalb hat sie einen Anspruch auf das Kindergeld, sobald ich ausgezogen bin. Kann Sie einen Antrag von sich aus stellen um das Kindergeld vollständig zu erhalten? Bedarf es da einer Zustimmung durch meinen Vater? (Sein Anspruch ist ja dann verfallen, die Familienkasse soll durch deb Antrag meiner Mutter gleichzeitig darüber informiert werden, das meine Mutter berechtigt ist und die Berechtigung meines Vaters verfallen ist.)Bei allen genannten Situationen ist grundsätzlich von einem destruktiven Verhalten meines Vaters auszugehen, Kompromisse und der gleichen werden, lt. eigener Aussage, nicht in Betrachtung gezogen werden.
4 Antworten
Es ist so, bei minderjährigen Kindern, deren Eltern getrennt leben zahlt der eine Partner den Unterhalt, der andere übernimmt die Betreuung und erhält das volle Kindergeld. Dem Zahlelternteil steht aber das halbe Kindergeld zu. Das wird aber beim Unterhaltsbetrag abgezogen.
Das Kindergeld wird immer an eine Person ausgezahlt und kann nicht gesplittet werden. Gesplittet wird aber der Anspruch darauf, der ist 50 % für jeden.
Ab 18 bekommt das kindergeld derjenige, bei dem das Kind lebt oder der Unterhalt zahlt. Will dein Vater keinen Unterhalt zahlen, die Mutter zahlt aber Unterhalt, kann diese das Kindergeld beantragen. Oder aber, wenn keiner Unterhalt zahlt, dann kann das allein lebende Kind auch einen Abzweigungsantrag stellen und das Kindergeld selbst beziehen.
Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchs- berechtigt sind? Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind laufend (den höheren) Barunterhalt zahlt; andere Unterhaltsleistungen bleiben außer Betracht. Wird dem Kind von beiden Elternteilen kein Barunterhalt oder Barunterhalt in gleicher Höhe gezahlt, können die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.Dem hat er zugestimmt, jedoch beharrt er darauf, nur die Hälfte zu
erhalten, meine Mutter erhalte die andere, das hätten "Die Anwälte so
geregelt".
Sobald du volljährig und ausgezogen bist, kannst du einen
Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)Gruß siola55
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Meine Mutter leistet Barunterhalt, ich kann also keinen Abzweigungsantrag stellen. Die Frage war, ob es genügt, wenn meine Mutter einen neuen Kindergeld Antrag für mich stellt, um das Kindergeld für mich zu erhalten, so, dass mein Vater es nicht mehr erhält, oder ob dafür weitere Schritte notwendig sind.
Die Familienkasse bekommt das ja nicht mit, dass mein Vater keinen Unterhalt leistet und meine Mutter jetzt das Kindergeld erhalten müsste.
Hab noch nie gehört, dass das Kindergeld gesplittet wird. Vlt. ist das ja eine Vereinbarung zwischen Deinen Eltern.
Lass Dich doch mal beim Jugendamt beraten. Auch Dein Vater ist nämlich zum Barunterhalt verpflichtet - allerdings nur, wenn Du in einer Ausbildung bist.
Natürlich kannst Du noch ins Jugendamt gehen - das berät auch noch junge Erwachsene.
Kindergeld-Splitting ist nur auf den Steuerkarten Deiner Eltern. Das Ki.Geld erhält derjenige, bei dem das Kind lebt, also Dein Vater. Du kannst einen Antrag auf Kindergel stellen bei der Familienkasse, wenn Du einen eigenen Hausstand hast und eine Ausbildung oder Stuium machst. Allerdings müßten der direkten Auszahlung die Eltern zustimmen.
http://www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen-kosten/kindergeld-was-steht-mir-zu/
Es geht darum dass meine mutter den Antrag stellt, so zusagen einen Gegenantrag weil sie berechtigt ist und er nicht mehr.
Ich kann diesen Antrag, dem beide Eltern zustimmen müssen, nirgends online finden.
Meine Mutter hat davon keine Kenntnis, eine Vereinbarung wäre ja nur so zu realisieren indem er das Geld kriegt und es meiner Mutter überweist, das dementiert er und sie erhält kein Geld von der Familienkasse.
Das Jugendamt ist meines Wissens nach nicht mehr für Volljährige zuständig. Sonst würden die sogar die Anwaltskosten tragen.
Volljährigkeit bedeutet ich bin über 18 und dann bestehtr ein Kindergeld Anspruch ja ohnehin nur während einer (Erst-)Ausbildung oder eines Studiums. Ich bin im Moment in meiner Erst Ausbildung und mein Gehalt überschreitet nicht die Grenze des Unterhaltanspruchs (mein Vater müsste also Barunterhalt zahlen).
Er weigert sich jedoch, auch wenn ich es einklagen könnte, habe ich kein Geld für die Anwalts Kosten.