Ist mein Vater mir unterhaltspflichtig?

6 Antworten

Grundsätzlich sind die Eltern unterhaltspflichtig, aber dein Einkommen wird natürlich angerechnet. Die Eltern müssen natürlich auch sich und die weiteren Kinder unterhalten, dann ist das Einkommen so üppig nicht mehr.

Wenn du nicht mehr im Elternhaus gemeldet bist und die Eltern nicht mindestens einen Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leisten, kannst du das Kindergeld mittels "Abzweigungsantrag" für dich selber beanspruchen. Die Kindergeldformulare sind Online verfügbar.

Ach so, Unterhaltspflicht in der Erstausbildung und ggfs. in einer weiteren Ausbildung wenn sie auf der Erstausbildung aufbaut.

Du hast nichts mit mir zu tun...

Wenn er dein leiblicher bzw. rechtlicher Vater ist, dann hat er natürlich was mit dir zu tun ;-). Wäre er dein Stiefvater und hat dich nicht adoptiert, dan hätte er natürlich recht.

Aber wie dem auch sei:

Es stellen sich vorab erstmal ein paar Fragen:

Wie hoch ist deine Ausbildungsvergütung netto? Du musstest Zuhause ausziehen oder du wolltest ausziehen und deine Eltern haben dies unterstützt? Oder haben sie gesagt: ne, bleib mal hier, kommt günstiger?

Und die 2 anderen Kinder sind minderjährig? Oder volljährig? Und wenn volljährig, was machen sie genau?

Und nun zu deinen Unterhaltsansprüchen:

Wenn du mit der Ausbildungsvergütung (wo du 100 EUR als ausbildungsbedingten Mehrbedarf abziehen kannst) plus dem Kindergeld auf 930 EUR kommst, dann sind sie in der Regel raus!

Ergibt sich aus der DD - Tabelle:

Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR. - 3 - Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2024 Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden. 8. Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 100 EUR zu kürzen

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Wobei du "studierendes Kind" auch durch "in Ausbildung befindliches Kind" ersetzen kannst.

Damit hätten sich dann schon alle Nachfragen erledigt!

Liegst du drunter, dann muss genauer gerechnet werden! Deine minderjährigen oder auch privilegierten volljährigen Geschwister (unter 21, Zuhause wohnend, noch zur Schule gehend und unverheiratet) als auch deine Mutter gehen dir im Unterhalt vor! Du kommst erst auf Rang 4 der Unterhaltsberechtigten.

Und mal so ganz grob überschlagen, ausgehend davon, dass die beiden anderen Kinder minderjährig sind, wird bei einem Selbstbehalt von 1750 EUR (ab Jan. 2024, jetzt noch 1650 EUR) und dem Unterhalt für deine Mutter, in der Tat wohl nichts für dich übrig bleiben, selbst wenn du Bedarf hättest.

Aber um es genauer zu sagen, muss an natürlich alle genauen Umstände und Einkommenshöhen kennen.

Und wenn du z.B. einfach ausgezogen bist, obwohl deine Eltern dir Zuhause Kost und Logis bieten und auf deine Belange die gebotene Rücksicht genommen würde, können sie halt bestimmen ob sie dir Zuhause Kost und Logis anbieten oder dich finanziell mit Bargeld unterstützen.

Ergibt sich aus §1612 BGB:

https://www.michaelbertling.de/familienrecht/bestimmungsrecht1.htm

Du bist solange unterhaltsberechtigt bis deine erste Ausbildung abgeschlossen ist. Deine Einkommen werden aber eingerechnet und das geht nur bis maximal 27 Jahre

Kessie1  14.12.2023, 22:44

Im Unterhaltsrecht gibt es keine Altersbegrenzung.

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Kommt drauf an wie alt du bist. Ich denke als Vater ist er nicht verpflichtet seinen (erwachsenen) Kindern unterhalt zu zahlen.

Feelz 
Fragesteller
 13.12.2023, 14:53

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kEs123330  13.12.2023, 14:54
@Feelz

Naja, dann muss er dir eigentlich nichts zahlen. Wieso denksz du denn, dass er es mit finanzieren muss?

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kugel  13.12.2023, 14:57

Weil erwachsene Kinder in Schul- oder Ausbildung oder Studium Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld haben

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kEs123330  13.12.2023, 14:58
@kugel

Achso... Dann müsstest du vielleicht mal mit deiner Freundin sprechen, ob die Eltern was zahlen. Sonst juristisch vorgehen

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Kessie1  13.12.2023, 20:21
@kEs123330

Ob die Eltern zahlen von ihr, hat aber mit ihm nichts zu tun. Es ist immer eine Einzelfallbetrachtung und die Eltern müssen am Ende ja generell auch leistungsfähig sein bzw. es muss gesehen werden, ob er seinen Bedarf mit der Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld selbst decken kann.

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