Welche Hilfen kriege ich als Azubi?

4 Antworten

Wenn es die Erstausbildung ist, dann je nach Art der Ausbildung BAB - oder Bafög - und unter 25 Jahren stünde euch das Kindergeld zu, wenn es von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 219 € und ab 2023 dann von 250 € gibt.

Was muss denn für die Warmmiete ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom gezahlt werden und was habt ihr jeweils an Brutto und Nettovergütung ?

Bei euch beiden sind an erster Stelle die Eltern. Danach steht euch, je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Ausbildungsart BAföG oder BAB zu.

Du kannst Unterhalt von Deinen Eltern fordern.

Sie sind der 1. Ansprechpartner dafür. Das gilt auch für Deine Cousine.