Anspruch Kindergeld Studium?
Ich möchte demnächst ein Fernstudium antreten und war eigentlich der Meinung, dass ich dann BaföG Kindergeld Wohngeld Antrag sowas in der Art alles bestellen kann. Jetzt sagt meine Mutter aber da ich schon eine Ausbildung fertig abgeschlossen hab, dass ich jetzt wenn ich studiere kein Anspruch mehr auf Kindergeld oder Unterhalt hab, kennt sich hier jemand aus und kann mir weiterhelfen. Ich würde mich gerne selber beim Amt informieren. Leider kann ich während meiner Arbeit aber nicht telefonieren und mich macht das Ganze irre, da ich gerne mehr Infos hätte.
Leider kann ich während meiner Arbeit aber nicht telefonieren...
Wieviel Stunden arbeitest du denn in der Woche?
Im Moment 36 Stunden aber wenn ich studiere evtl 20 oder weniger
2 Antworten
Kindergeld bekommst du bis 25 Jahre, solange du in einer anerkannten Erstausbildung steckst; ein vollzeitiges Fernstudium gilt als Ausbildung, wenn du eine Immatrikulations- und Leistungsnachweise vorlegst und deine wöchentliche Arbeitszeit nebenbei höchstens 20 Stunden beträgt, sonst endet der Anspruch. Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung läuft Kindergeld in einer Zweitausbildung nur weiter, wenn du die 20-Stunden-Grenze einhältst oder nur Minijob/kurzfristige Jobs hast; jede Überschreitung sperrt sofort die Zahlung. Das Geld wird grundsätzlich an deine Eltern gezahlt, kann per Abzweigungsantrag aber direkt an dich gehen; du musst der Familienkasse jedes Semester die Studienbescheinigung schicken.
Elternunterhalt: Nach der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung sind Eltern nur noch verpflichtet, wenn das neue Studium sachlich und zeitlich eng als Teil einer einheitlichen Erstausbildung geplant war oder besondere Gründe (z.B. gesundheitlicher Berufswechsel) vorliegen; sonst endet die Unterhaltspflicht.
BAföG: Für ein Zweitstudium gibt es nur Förderung nach §7 Abs. 2 BAföG, also wenn es die erste weitere Ausbildung ist und besondere Voraussetzungen erfüllt sind – typisch: dreijährige Lehre plus drei Jahre Arbeit oder ein zwingender beruflicher Aufstieg; Altersgrenze bei Studienbeginn 45 Jahre. Fernstudium wird nur gefördert, wenn es staatlich anerkannt, Vollzeit (37–40 Stunden pro Woche) und nicht bloß berufsbegleitend ist; meist fließt BAföG erst im letzten Studienjahr und setzt Leistungsnachweise voraus. Arbeitest du neben dem Studium mehr als 450 Euro/Monat oder hast über 15,000 Euro Vermögen (unter 30 Jahre), mindert das den Satz.
Wohngeld: Hast du dem Grunde nach BAföG-Anspruch, bist du vom Wohngeld ausgeschlossen, selbst wenn du real kein BAföG beziehst; Anspruch entsteht nur, wenn BAföG nur als Volldarlehen gezahlt wird oder gar nicht zusteht (z.B. wegen Altersgrenze, Teilzeitstudium, Zweitstudium ohne §7 Abs. 2-Erlaubnis).
Im Moment 36 Stunden aber wenn ich studiere evtl. 20 oder weniger...
Als erster Schritt hilft dir da doch das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter ab den Seiten 12 und 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf
Wegen dem Fernstudium einfach mal googeln nach: da-kg 2025 unter dem Punkt
A 15 Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
wie z.B.:
A 20 Ausschluss volljähriger Kinder aufgrund einer Erwerbstätigkeit
Gruß siola
