Anspruch Kindergeld Studium?

siola55  23.07.2025, 11:18

Leider kann ich während meiner Arbeit aber nicht telefonieren...

Wieviel Stunden arbeitest du denn in der Woche?

kleineMauss777 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 12:10

Im Moment 36 Stunden aber wenn ich studiere evtl 20 oder weniger

2 Antworten

Kindergeld bekommst du bis 25 Jahre, solange du in einer anerkannten Erstausbildung steckst; ein vollzeitiges Fernstudium gilt als Ausbildung, wenn du eine Immatrikulations- und Leistungs­nachweise vorlegst und deine wöchentliche Arbeitszeit nebenbei höchstens 20 Stunden beträgt, sonst endet der Anspruch. Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung läuft Kindergeld in einer Zweitausbildung nur weiter, wenn du die 20-Stunden-Grenze einhältst oder nur Minijob/kurzfristige Jobs hast; jede Überschreitung sperrt sofort die Zahlung. Das Geld wird grundsätzlich an deine Eltern gezahlt, kann per Abzweigungs­antrag aber direkt an dich gehen; du musst der Familienkasse jedes Semester die Studien­bescheinigung schicken.

Elternunterhalt: Nach der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung sind Eltern nur noch verpflichtet, wenn das neue Studium sachlich und zeitlich eng als Teil einer einheitlichen Erstausbildung geplant war oder besondere Gründe (z.B. gesundheitlicher Berufswechsel) vorliegen; sonst endet die Unterhalts­pflicht.

BAföG: Für ein Zweitstudium gibt es nur Förderung nach §7 Abs. 2 BAföG, also wenn es die erste weitere Ausbildung ist und besondere Voraussetzungen erfüllt sind – typisch: drei­jährige Lehre plus drei Jahre Arbeit oder ein zwingender beruflicher Aufstieg; Altersgrenze bei Studien­beginn 45 Jahre. Fernstudium wird nur gefördert, wenn es staatlich anerkannt, Vollzeit (37–40 Stunden pro Woche) und nicht bloß berufsbegleitend ist; meist fließt BAföG erst im letzten Studienjahr und setzt Leistungs­nachweise voraus. Arbeitest du neben dem Studium mehr als 450 Euro/Monat oder hast über 15,000 Euro Vermögen (unter 30 Jahre), mindert das den Satz.

Wohngeld: Hast du dem Grunde nach BAföG-Anspruch, bist du vom Wohngeld ausgeschlossen, selbst wenn du real kein BAföG beziehst; Anspruch entsteht nur, wenn BAföG nur als Volldarlehen gezahlt wird oder gar nicht zusteht (z.B. wegen Altersgrenze, Teilzeitstudium, Zweitstudium ohne §7 Abs. 2-Erlaubnis).


siola55  23.07.2025, 12:48

Sehr hilfreich sogar ;-))

Im Moment 36 Stunden aber wenn ich studiere evtl. 20 oder weniger...

Als erster Schritt hilft dir da doch das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter ab den Seiten 12 und 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf

Wegen dem Fernstudium einfach mal googeln nach: da-kg 2025 unter dem Punkt

A 15 Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden 

wie z.B.:

Bild zum Beitrag

A 20 Ausschluss volljähriger Kinder aufgrund einer Erwerbstätigkeit

Gruß siola

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Studium, Kindergeldanspruch)