Besteht in diesem Fall Anpruch auf Kindergeld?
Hallo Leute,
Folgende Situation:
Meine Frau ist seit 2017 in einer Ausbildung. Sie bekommt das Kindergeld was Ihre Eltern bekommen auf Ihr Konto abgezweigt überwiesen, weil Sie Ihren eigenen Haushalt mit mir hat.
Nun haben Wir ein baby bekommen:)
Hat Sie noch anspruch in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen Nach der Geburt) auf das Kindergeld was Ihre Eltern bekommen?
Bei der Familienkasse konnte warum auch immer keiner eine Konkrete antwort geben, deshalb hier die frage in der Hoffnung, dass jemand hier wirklich Ahnung hat😌
Ich hoffe es war alles soweit verständlich formuliert;)
4 Antworten
Sie gibt ja ihre Ausbildung nicht auf, im Mutterschafts Urlaub. Die läuft ja weiter.
Es ist wie gesagt, Urlaub
Also haben die Eltern weiterhin Anspruch darauf u können es an deine Frau weiter geben. Das KinderGeld soll ja dem Kind zu Gute kommen.
Früher war es sogar so, dass mit einer Heirat der Anspruch erlosch. Das ist seit 2012 nicht mehr so. Auch wenn jetzt der Unterhalt, den die Eltern leisten mussten, auf dich übergeht, haben sie weiterhin Anspruch darauf.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-verheiratete-kinder.html
Ach hier noch einen Artikel der das mit Mutteeschutz bestätigt
Ganz klar Nein. Und ihr habt auch derzeit zu unrecht ihr Kindergeld bezogen: Denn es ist ganz klar geregelt:
"Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt"
Da sie wie du schon sagst, mit dir in einem Haushalt lebt. Wenn ihr pecht habt findet das die Familienkasse raus, und ihr dürft zurück zahlen.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/anspruch-hoehe-dauer
Hat das Kind bereits einen eigenen Haushalt und wohnt nicht mehr bei den Eltern (üblich z.B. bei Studenten, die in einer WG wohnen), so erhält der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Barunterhalt an das Kind zahlt leistet.
https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Die Ausbildung ist ja noch nicht beendet, deshalb besteht dem Grunde nach erst einmal weiter Anspruch auf Kindergeld, zumindest für die Zeit des Mutterschutzes, da besteht ja Beschäftigungsverbot.
Nur wenn sie nach diesen 8 Wochen nach der Geburt ihre Ausbildung nicht weiter macht und erst einmal in Elternzeit geht, würde der Anspruch vorläufig erst einmal entfallen.
Nein, Kindergeld gibt es, grob gesagt, nur, wenn das Kind (deine Frau) im Haushalt der Eltern lebt.
Die Feinheiten wären über einen Anwalt zu klären, an eurer Stelle wäre ich aber einfach leise, denn so wie ich das sehe, hättet ihr gar kein Geld bekommen dürfen.
https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Hat das Kind bereits einen eigenen Haushalt und wohnt nicht mehr bei den Eltern (üblich z.B. bei Studenten, die in einer WG wohnen), so erhält der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Barunterhalt an das Kind zahlt leistet.
Hab deinen Kommentar erst danach gelesen... Aber danke für die Unterstellung. Ich habe selbst das Problem mit dem Kindergeld erlebt bei meinem Bruder.
hast du fein bei mir abgeschrieben!