Ausbildungsabbruch der Familienkasse 2 Monate zu spät mitgeteilt, was nun?

carocaro55  16.12.2023, 09:21

Hallo, befinde mich in einer ähnlichen Situation. Weißt du wie das bei dir ausgegangen ist? Blieb es nur bei der Rückzahlung?

LorzV 
Fragesteller
 08.04.2024, 09:24

Hi, sry für die späte Antwort. Ja, blieb bei der Rückzahlung. Sonst ist nichts weiterhin passiert. Lg

2 Antworten

Mit möchten ist es bei dieser Übergangszeit von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht getan, man muss dann auch tatsächlich innerhalb dieser 4 Monate eine Ausbildung beginnen.

Macht man das nicht, kann es zur Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld kommen, es sei denn, dass Kind ist z.B.bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet, oder kann seine ernsthafte Suche nach einer Ausbildung durch Bewerbungen und Absagen nachweisen.

Dann kann ein Anspruch auf Kindergeld bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.

Sollte das nicht bei dir zutreffen und Du weiterhin Kindergeld bekommen haben, dann könnte es zu einer Rückforderung ab Januar 2023 kommen, weil Du die Ausbildung am 1. Januar 2023 abgebrochen hast.

Würdest Du das erst nach dem 1.eines Monats gemacht haben, dann hättest Du an min. 1 Tag im Monat die Voraussetzungen erfüllt und es bestünde dann für diesen Monat noch Anspruch auf Kindergeld.

Das wäre z.B.auch dann der Fall, würde man sich mit 25 noch in Ausbildung befinden und erst nach dem 1.des Monats seinen 25 Geburtstag haben, dann stünde einem auch für diesen Monat noch Kindergeld zu.

Was nicht der Fall wäre, würde man am 1.den 25 Geburtstag haben, dann gäbe es das letzte Kindergeld im Vormonat.

Nur die Rückforderung

LorzV 
Fragesteller
 18.02.2023, 00:48

Auch wenn ich mich um ein Studium bemühen wollte, dies aber nicht hinbekomme?

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Wiesel1978  18.02.2023, 00:49
@LorzV

Wenn Dein Anspruchsrecht (Du befindest Dich in einer Ausbildung) erlischt, erlischt auch Dein Anspruch.

Zuviel gezahlte Beträge sind zu erstatten!

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LorzV 
Fragesteller
 18.02.2023, 00:55
@Wiesel1978

"Für ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr wird Kindergeld auch dann gezahlt, wenn sich das Kind in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet", dies steht auf mehreren Seiten, dass es eine Übergangszeit von 4 Monaten gibt, wenn man eine andere Ausbildung oder Studium beginnen möchte innerhalb dieser Frist

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Wiesel1978  18.02.2023, 01:31
@LorzV

Ja, und findest Du nichts, heißt es Rückzahlung!

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