Familienkasse Rückzahlung?

3 Antworten

Solange du sozialversicherungspflichtig arbeitest und es KEINE Ausbildung ist, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern

Kindergeld für dich selber könnte dir nur dann zustehen, wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und gemeldet, unter 25, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit monatlich 250 € bekommen würdest.

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres musst Du z.B. bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sein und auch ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung oder Studium sein und das entsprechend auch nachweisen können.

Dann kann Kindergeld rückwirkend bis zu 6 Monaten nachgezahlt werden, dass Einkommen ist beim Kindergeld schon seit 2012 nicht mehr relevant, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

erstmal brauchst du einen Mann, dann aber nicht wieder als alleinerziehende Mama - das ist wichtig für,s Kindergeld