Familienkasse Rückzahlung?
Guten Tag liebe Community,
ich habe eine Frage zum Kindergeld. Ich beziehe (noch) kein Kindergeld, habe aber im Mai angefangen, mich für verschiedene Studiengänge zu bewerben und studiere seit dem 01.09.
Ich frage hier, weil ich keinen von der Familienkasse erreichen kann.
Man kriegt das Kindergeld rückwirkend ab der Bemühung, sich für einen Ausbildungsplatz/Studienplatz zu bewerben. Das würde heißen, dass ich das Kindergeld ab Mai kriege.
Ich habe im Juni&Juli einen Teilzeit Job angefangen, hat das Auswirkungen auf das Kindergeld was mir ab Mai eigentlich zusteht?
Ich habe weder eine Ausbildung noch ein Studium abgeschlossen.
Vielen Dank für eure Hilfe
3 Antworten
Solange du sozialversicherungspflichtig arbeitest und es KEINE Ausbildung ist, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld für dich selber könnte dir nur dann zustehen, wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und gemeldet, unter 25, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit monatlich 250 € bekommen würdest.
Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres musst Du z.B. bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sein und auch ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung oder Studium sein und das entsprechend auch nachweisen können.
Dann kann Kindergeld rückwirkend bis zu 6 Monaten nachgezahlt werden, dass Einkommen ist beim Kindergeld schon seit 2012 nicht mehr relevant, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
erstmal brauchst du einen Mann, dann aber nicht wieder als alleinerziehende Mama - das ist wichtig für,s Kindergeld