Kindergeld?

2 Antworten

Dann warst Du sicher vorher schon ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet, oder hattest deinen Azubivertrag schon ab Mai in der Tasche und der Beginn der Ausbildung war aber zu keinem früheren Zeitpunkt möglich.

Wenn also etwas davon auf deine Situation zutreffen sollte, dann ist die Zahlung ab Mai schon korrekt, denn Kindergeld kann bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen bis zu 6 Monate rückwirkend nachgezahlt werden.

Die Familienkasse hat den Anspruch durch die Angaben und notwendigen Unterlagen bzw. Nachweisen schon geprüft, demnach sollte die rückwirkende Zahlung auch korrekt sein und muss dann natürlich nicht an die Familienkasse zurück gezahlt werden.

Wenn du vor dem 01. August 2023 nicht kindergeldberechtigt warst, klar.