Kindergeld Bezugsberechtigung Amtsgericht hat jemand Erfahrungen?
Die Familienkasse macht mich fertig, am 27.07.2022 Habe ich einen Antrag auf Kindergeld gestellt.(Ich bin das 22 Jährige "Kind").
Bzw. habe ich einen Abzweigungsantrag gestellt, diesen hatte ich bereits 2021 gestellt gehabt - ging auch ohne Probleme.
Nun musste ich leider die Ausbildung abbrechen - aus gesundheitlichen Gründen.
Habe normal gearbeitet und somit ist die Berechtigung auf das Kindergeld entfallen, da ich nun aber wieder eine Ausbildung mache habe ich wieder Anspruch.
Habe also einen Antrag auf Abzweigung gestellt, wie damals. Habe Wochen nichts gehört und mal nachgefragt, da stellte sich heraus das es keinen Hauptantrag gibt und das die Betreuung meiner Eltern dies ausfüllt, sei denen schon geschickt worden.
Spoiler: Nein wurde es nicht, die Familienkasse hat das an die alte Betreuung gesendet. (Ich habe angeboten die Daten zu vergleichen, wegen Datenschutz ginge dies aber nicht.)
Ich habe dies der Betreuung mitgeteilt und diese haben dann den Antrag selber ausgefüllt und an die Familienkasse Dortmund gesendet.
Super, wieder Wochen an Zeit vergangen. Nun am 17.112022 habe ich den Bescheid bekommen mit folgender Aussage:
- Meine Eltern zahlen kein Unterhalt (Das wusste die Familienkasse bereits vor 15 Jahren)
- Es gibt Berechtigungsbestimmung und nach Aktenlage denkt die Familienkasse das diese nicht mehr kommt. (No sh*t? Die gab es die letzten 15 Jahre nicht, meine Eltern leben in einer Wohngruppe aufgrund ihrer Krankheiten)
- Ich solle nun ein Antrag beim Amtsgericht Dortmund beantragen blablabla
Long Story Short: Die Familienkasse hat mich 3 Monate für nichts warten lassen.
Hat damit jemand schon Erfahrung gemacht? Loht sich ein Anwalt für den gewissen Druck? Ich lebe momentan von 806 Euro Netto - mit 400% Energiekosten Preisanstieg :)
Kann ich das als Kind einfach so beantragen und wie lange dauert das?
3 Antworten
Kannst du den Hauptantrag nicht direkt an die Betreuung der Eltern senden?
Den kann man ja normal im Netz ausdrucken.
Unverständlich, warum die jetzt so eine Welle machen wo es zig Jahre funktionierte :-(.
Aber ist denn der Betreuer überhaupt der Berechtigte?
Denn wenn ich mir so den Antrag der Berechtigtenbestimmung ansehe, dann geht es ja im Grunde darum, dass die Eltern sich nicht einigen können wer es bekommt.
Aber vielleicht schreibst du nochmal den User siola an. Kennt sich gut mit Kindergeld aus...
Meinen Eltern ist das komplett egal, die Betreuung hat im Hauptantrag auch meine Konto Daten angegeben.
Ich denke es hat immer funktioniert da das Jungendamt davor das Kindergeld erhalten hat und ich es dann abzweigen konnte da die das okay gegeben haben.
Wenn der Betreuer deiner Eltern den Antrag gestellt hat, dann braucht er das Geld doch nur an dich weiterzuleiten, oder ?
Den neuen Kindergeldantrag müssen deine ELTERN stellen. Erst danach kannst du dann einen Ableitungsantrag stellen.
Dies habe ich gemacht darauf hin kam die Antwort mit den Amtsgericht und der Berichtigtenbestimmung