Kindergeld Anspruch neben Job und Beruf?

1 Antwort

Auch wenn das Einkommen beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr spielt, weil man da die Einkommensgrenze abgeschafft hat, müssen die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein.

Wenn Du ein Studium machst, dann darfst Du ob nun Erstausbildung oder Studium in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst verlierst Du unter Umständen den Status als Student und somit würde dann die Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld auch entfallen.