Wo ausbildungssuchend melden?
Hallo,
nach meiner Kündigung in der Ausbildung habe ich mich sofort arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Nun möchte ich natürlich wieder ne neue Ausbildung anfangen und bin mich schon fleißig am bewerben.
Nun weiß ich, dass Kindergeld bei arbeitslosen nur bis zum 21. Lebensjahr gezahlt wird, ich bin aber über 21 Jahre - deswegen will ich mich natürlich auch ausbildungssuchend melden, damit das Kindergeld weiterhin gezahlt wird. Meine Mutter hat auch schon Post von der Familienkasse bekommen, dass nun kein Kindergeld mehr gezahlt wird.
Wo muss ich mich denn ausbildungssuchend melden? Bei der Agentur für Arbeit, oder beim Jobcenter? Achja, ich hab in 14 Tagen noch einen Termin bei meiner Beraterin bekommen - muss ich dies dort erwähnen?
Und muss ich dann das Kindergeld nochmal neu beantragen, wenn ich ausbildungssuchend bin?
Ich hätte mich ja telefonisch selbst drum gekümmert, allerdings geht das erst Monatg, sodass ich dies gerne vorab geklärt hätte!
So, nun hoffe ich, das mir hier geholfen werden kann :)
2 Antworten
Du musst nicht ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein. Du musst gegenüber der Familienkasse nur glaubhaft machen, dass Du zum nächstmöglichen Beginn ernsthaft einen Ausbildungsplatz suchst. Du hast Anspruch auf Kindergeld bis zum Ende der Ausbildung und musst im darauffolgenden Monat aktiv werden, damit der Anspruch bestehen bleibt. Die Meldung bei der Agentur ist nur eine der möglichen Voraussetzungen. Du kannst das Formular Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz (KG11a) von den Internetseiten der Arbeitsagentur verwenden. Eine Meldung bei der Agentur würde Dir natürlich von dort Unterstützung sichern.
Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes:
DA 63.3.4 Kinder ohne Ausbildungsplatz
"4Als Nachweis kommen insbesondere folgende Unterlagen in Betracht:
schriftliche Bewerbungen unmittelbar an Ausbildungsstellen sowie deren Zwischennachricht oder Ablehnung,
die schriftliche Bewerbung bei der SfH (vormals ZVS),
die schriftliche Zusage einer Ausbildungsstelle,
die Bescheinigung über die Registrierung als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme bei einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen zuständigen Leistungsträger (Jobcenter)," (nicht als Ratsuchender)
Nein. Wenn Du im Einkommensteuergesetz nachliest, wirst Du feststellen, dass ein arbeitsplatzsuchendes Kind gemeldet sein muss. § 32 EStG: "1. ... noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist"
und ein ausbildungsplatzsuchendes Kind nicht:
"noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und ...eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder"
Dienstanweisung: "(2) 1Der Berechtigte muss der Familienkasse die ernsthaften Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Beginn durch geeignete Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen."
Danach steht dann, wie Du das glaubhaft machen kannst. Die Möglichkeiten sind aufgezählt, wobei nur eine der genannten Möglichkeiten genutzt werden muss. Im EStG ist die Meldung für ausbildungsplatzsuchende Kinder nicht einmal genannt. Die Anerkennung der Meldung ist eine Vereinfachung und erspart Dir und der Familienkasse die Sammlung von Bewerbungen. Sie gilt auch nur 3 Monate und sollte dann erneuert werden.
Das Kindergeld ist die Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag. Deshalb gilt hier das EStG.
Sollte Deine Mutter einen Bescheid bekommen haben, in dem Ihr Kindergeld für einen Zeitraum versagt wird, in dem Ihr Anspruch habt, muss sie fristgerecht Einspruch einlegen. Lege auf jeden Fall bei der Familienkasse die Mitteilung über das Kind ohne Ausbildungsplatz und Deine Bewerbungen und Antworten vor. Die Familienkasse ist nur bei der Agentur untergebracht. Auf Deine Meldung bei der Agentur dürfen sie nur zugreifen, wenn Du es erlaubst.
Hallo, ein HSV-Fan? Danke für das Freundschaftsangebot. Diese lehne ich aber grundsätzlich ab, weil ich sonst über alle Aktivitäten der Freunde hier informiert werde. Wenn Du später noch Fragen hast, kannst Du mich auch so ansprechen. Zum Beispiel sehe ich mir alle Antworten noch einmal an, wenn ich einen Punkt (Daumen hoch) für die Antwort oder einen Kommentar bekomme, auch wenn die schon Monate alt sind. Du solltest aber beachten, dass ich nicht in einer Familienkasse arbeite. Ich beschäftige mich mit dem Thema nur schon eine Weile. Deshalb gebe ich auch immer meine Quellen an, damit man es selbst nachlesen kann. Hast Du Dich schon bei der Familenkasse erkundigt, was sie haben wollen?
Pech gehabt!
Kindergeld wird nur Leuten bezahlen, die ihre erste Ausbildung anfangen oder bis 25, falls diese studieren. Wird wohl nichts!
Unnützige Antwort!!! Hat vor allem nichts mit meiner Frage zutun!
Ich weiß, dass mir Kindergeld zusteht, wenn ich ausbildungssuchend gemeldet bin - und das bis 25 Jahren!
Wenn ich allerdings nur arbeitslos bzw arbeitssuchend gemeldet bin, wird nur bis 21 Jahren gezahlt!
Kindergeld wird während jeder Ausbildung gezahlt (§ 32 EStG).
Meine Mutter hat aber Post von der Familienkasse bekommen, wo sinngemäß drin steht, das ich nur bis 21 Jahre Kindergeld bekomme - da ich eben nur arbeitslos bzw arbeitssuchend gemeldet bin. Hab mich auch schon im Internet schlau gemacht, dort wird auch gesagt, dass man erst wenn man ausbildungssuchend gemeldet ist bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bekommt.
das heißt doch schon, dass man eben als Bewerber registriert sein muss - halt ausbildungsplatzsuchend oder!?