Ausziehen unter 25 ALG2?
Hallo ihr lieben.
Ich lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und bin 19 Jahre alt. Ich mache zurzeit eine Ausbildung und kriege dementsprechend eigenes Geld. Meine Mutter und ich kommen nicht mehr klar etc. und sie ist zu 100% schwerbehindert sowie Krebskrank.
Ich würde gerne zu meinem Freund ziehen (er lebt mit Vater und Bruder zusammen) der Vater bezahlt die Miete und die Familie erhält keinerlei Geld vom Jobcenter. Geld für den Umzug brauche ich vom Jobcenter auch nicht. Das heißt, muss ich jetzt noch einen Antrag stellen auf Umzug (das ich darf quasi?!?) oder kann ich einfach meine Umzugsmitteilung/Änderung einreichen? Weil meinem Lebensunterhalt kann ich mit meinem Gehalt grundsätzlich komplett alleine bezahlen.
Dann würde ja nur noch meine Mutter Post bekommen ob sie in der Wohnung bleiben darf etc oder?
dankeschön!
4 Antworten
Du bist volljährig und kannst natürlich ohne vom Jobcenter eine Zusicherung für deinen Auszug zu erhalten ausziehen.
Bedenken musst du dann nur, dass du ohne diese Zusicherung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres möglicherweise keine später benötigte finanzielle Hilfe für Wohnkosten bekommst, wenn du dem Jobcenter nicht nachweisen kannst das du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken konntest.
Auch kann es sein das nach deinem Auszug die Wohnkosten für deine Mutter alleine nicht mehr angemessen sind und sie im schlimmsten Fall nach einer Übergangszeit selber umziehen muss.
Im Internet findest du eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung, diese kannst du ausdrucken, ausfüllen und beim Jobcenter abgeben bzw.zusenden.
Solltest dann gleich noch einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld aus dem Internet suchen und ausdrucken, dann würdest du nach einer Prüfung der Familienkasse das Kindergeld auf das von dir angegebene Konto bekommen.
Das Kindergeld steht dir nach dem Auszug bei deiner Mutter dann zu, wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Ich nehme mal an das die Prüfung durch die Familienkasse einige Zeit in Anspruch nehmen wird, deshalb solltest du dann bei vorherigem Auszug darauf achten das dir deine Mutter das Kindergeld nachweislich zukommen lässt.
Also wenn du vor der Klärung durch die Familienkasse schon ausziehst und deine Mutter erst einmal das Kindergeld weiter auf ihr Konto bekommt.
Sie muss dann unbedingt darauf achten, dass sie dir das Kindergeld nachweislich noch im Monat des Zuflusses auf ihrem Konto zukommen lässt, denn sonst würde es als ihr Einkommen zählen und mindernd auf ihren Bedarf angerechnet, es ginge dir dann verloren, denn die Familienkasse zahlt nur einmal.
Mal angenommen deine Mutter bekommt es immer um den 15.eines Monats aufs Konto gezahlt, dann muss sie dir das Kindergeld noch in diesem Monat zukommen lassen, am besten gleich nach Eingang auf dein Konto überweisen, dann hat sie gleich einen Nachweis.
Genau, einen Antrag musst du nur stellen, wenn du Leistungen haben willst. Hier würde lediglich das Jobcenter prüfen, ob die Wohnung nicht zu groß ist für deine Mutter und diese müsste ggf. auch in eine kleinere Wohnung ziehen.
Weil meinem Lebensunterhalt kann ich mit meinem Gehalt grundsätzlich komplett alleine bezahlen.
Wenn dem so ist bist du nicht auf Leistungen durch das Jobcenter angewiesen.
Demnach spielt es für dich auch keine Rolle ob du mit unter 25 Jahre ausziehst.
Du kannst hinziehen wo hin du willst, da du keine leistungen brauchst ist das auch kein Problem. Nur bei der Mutter könnte es passieren das ihre Wohnung für das Amt plötzlich zu groß oder zu teuer ist so das sie dann umziehen muss.
bekommen wir dann trotzdem Kindergeld?