Wie du unten schreibst geht es dir ja nicht um die Gerechtigkeitsdebatte sondern nur darum, wer tatsächlich das meiste Geld erhält. Das ist relativ einfach- zumindest bei den Durchschnittswerten:

  1. Chefarzt / Berufspolitiker (dürfte in etwa ein Level sein)
  2. Lehrer
  3. (Klein-)Tierarzt
  4. LKW-Fahrer
  5. Putzfrau
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Relativ eindeutig das Zweite. Dabei geht es aber nicht zwingend darum die Contra-Argumente zu entkräften, diese können grundsätzlich auch gewichtig bleiben, man sollte dann nur eben deutlicher ausführen, warum die Pro-Argumente stärker wiegen.

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Da wirfst du aber ganz viele Themen in einen Topf die man viel differenzierter betrachten muss. Fakt ist, dass es keine optimalen Lösungen für die illegale Einwanderung gibt, wenn dann wäre diese höchstens annähernd gesamteuropäisch zu lösen. Hier war aber konkret u.a. das Problem, dass viel zu viele Migranten auf einmal auf ein Schulsystem treffen, dass sowieso schon eine Vollkatastrophe ist und damit entsprechend völlig überfordert war. Das gilt z.B. auch für das Thema Wohnungsbau. Politische Fehler aus der Vergangenheit wurden dann nochmal besonders deutlich. Ich halte es aber dennoch für die Pflicht eines Sozialstaates, Migranten z.B. nicht im Mittelmeer absaufen zu lassen und 2015 musste eben schnell gehandelt werden. Gleichzeitig hätte man aber spätestens zu diesem Zeitpunkt auch die Themen Integration, Bildung und Wohnungsbau viel stärker auf den Weg bringen müssen- und auch die Behörden befähigen müssen, Asylsuchende ohne Bleibeperspektive so schnell es geht wieder abzuschieben. Dahingehend ist aber nichts passiert und entsprechend ist die heutige Situation auch nicht gut. Das Eltern, die zu einer solch differenzierten Sichtweise in der Lage sind, ihre Kinder dann nicht auf eine Brennpunktschule schicken dürfte wohl verständlich sein.

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Du müsstest dem Verkäufer nachweisen können von der Schimmelproblematik gewusst zu haben und dich bewusst nicht darüber informiert zu haben. Dann wäre man je nach Schadensumfang aber auch eher im Schadensersatzanspruch als bei der Rückabwicklung. Entsprechend ist es gerade beim Immobilienkauf so extrem wichtig immer einen Bauexperten hinzuzuziehen.

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Bei notwendigen Fassadensanierungen ist das ab einem gewissen Umfang jetzt zum Teil schon der Fall, weiß aber nicht, ob das in allen Bundesländern gleich ist. Spätestens wenn man als Eigentümer gezwungen wird eine Wärmepumpe einzubauen wird das in vielen alten Gebäuden aber auch nur mit nachträglicher Dämmung funktionieren, weshalb es auch auf diesem Wege eine indirekte Pflicht geben wird.

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Wenn du ein erweitertes Führungszeugnis beantragen willst benötigst du ein Anforderungsschreiben des Arbeitgeber hierfür. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigt man i.d.R., wenn man mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten will. Wenn du also kein Anforderungsschreiben hast wäre 1 wahrscheinlich nein und 2 auf jeden Fall ja, da der ÖD immer eine behördliche Einrichtung ist.

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Die Bußgelder für eine verbotene Nutzung der Busspur reichen von 15 Euro für das Befahren des Sonderstreifens bis hin zu 170 Euro plus einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot, wenn es beim Abbiegen über eine Busspur zu einem Unfall kommt. Zweiteres hätte entsprechende Auswirkungen auf die Probezeit.

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Ich würde das so deuten: Außerhalb der genannten Uhrzeit dürfen dort nur Anwohner unbegrenzt parken mit Parkausweis, für alle anderen gilt das absolute Halteverbot, innerhalb der Uhrzeit gilt dort für alle außer den Anwohnern das eingeschränkte Halteverbot, man darf dann also nur wenige Minuten dort parken.

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So ganz verstehe ich die Frage nicht- die engere Auswahl wurde doch schon geäußert aber es reicht natürlich auch ein einziger Mitbewerber aus der z.B. mehr verdient, Beamter ist oder sonstige Vorteile aufweist, selbst wenn er keine Bewerbermappe hatte. Wenn du die einzige "gute" Bewerberin gewesen wärst hättest du jetzt sicherlich schon eine Zusage. Hoffnung machen darfst du dir aber natürlich dennoch.

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Wie gehe ich mit einem solchen Arbeitgeber um?

Ich habe trotz Autismus den Personenbeförderungsschein bekommen ( mit viel drum herum und gegen ankämpfen ).

Die Taxizentrale, der AG, äußert Bedenken, schließlich würde eine große Verantwortung getragen werden für die Fahrgäste, sogar auch Kinder würden teilweise befördert werden ( Schultaxi, Familien mit Kindern ... ). Ob da ein Mensch mit einer solchen Erkrankung geeignet ist.

Man äußert Bedenken, zudem kenne man sich mit dem Krankheitsbild gar nicht aus. Man hätte bisher keinen Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung gehabt und müsste jetzt auch extra einen anderen, neuen Vertrag aufsetzen ( in der aktuellen Vorlage steht drin das keine Schwerbehinderung vorliegt und keine gesundheitlichen Einschränkungen ).

Dies müsste erst abgeklärt werden mit seinem Steuerberater. Keiner von denen wusste überhaupt von den Rechten bescheid ( Anspruch auf 1 Woche Sonderurlaub, besonderer Kündigungsschutz nach Probezeit .. ), erst als ich es ihnen gesagt habe meinten diese, sie informieren sich darüber nochmal sie kennen sich damit nicht aus.

Ich finde das absolut lächerlich das jetzt wieder seitens des AG Theater gemacht wird. Das hatte ich schon 2 Monate lang mit der Behörde das Theater . Da der Facharzt letztlich bescheinigt hat, das keine gesundheitlichen Bedenken bestehen im Rahmen der Fahrgastbeförderung und auch die Sicherheit der Fahrgäste verantwortet werden könne, wurde der P-Schein - verspätet - ausgestellt.

Erst sollte auch das nicht reichen und es wurden verkehrsmedizinische Gutachten gefordert, das war aber dann hinfällig und der P-Schein wurde ohne diese Gutachten nur mit der ärztlichen Bescheinigung, trotzdem ausgestellt, weil das dann so entschieden wurde wieder von einer anderen oberen Stelle im Amt.

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Erstmals abwarten wie die sich entscheiden. Der Arbeitgeber darf Bewerber und Bewerberinnen, die eine Behinderung haben, im Bewerbungsprozess aber nicht diskriminieren. Das heißt, dass er entsprechend der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einen schwerbehinderten Bewerber und andere Bewerber nur aus sachlichen Gründen unterschiedlich behandeln darf, nicht aber aus Gründen der Behinderung. Eine Ablehnung darf also nicht wegen der Schwerbehinderung erfolgen. Falls es zu einer Ablehnung kommen sollte würde ich auf jeden Fall einen Fachanwalt einschalten, der hier mal mögliche Schadensersatzansprüche prüft.

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Was ist an Einstiegsgehalt mit M.Sc. realistisch?

Moin!

Ich habe mein Studium mit einem M.Sc. im Bereich Chemie/Biotechnologie abgeschlossen und bin auf Jobsuche. Natürlich verlangen die meisten Stellenausschreibungen die Angabe eines Gehaltswunsches. Ich habe recherchiert, was eine realistisch ist und dachte eigentlich, ein ganz ordentliches Bild zu haben:

  • Nach TVöD Bund ist eine Stelle, die einen Masterabschluss erfordert, ab E13 einzustufen und dies ergibt laut Tariftabelle mittlerweile ein Monatsgehalt von mind. 4600 €, was selbst bei nur 12 Monatsgehältern 55 k im Jahr ergibt. Und ist der ÖD nicht dafür verschrien, schlecht zu bezahlen?
  • Die Tariftabelle der IG BCE würde in der Entgeltstufe E11 in allen Bundesländern mindestens 4 k monatlich und somit bei 13 Monatsgehältern mindestens 52 k jährlich aussagen. Häufiger über 55 k. Und so wie ich es gelesen habe, könnte man als Berufseinsteiger mit Master ggf. auch in E12 eingestuft werden.
  • Man findet auch Seiten wie z.B. hier eine Umfrage über die Einstiegsgehälter bei der Gesellschaft dt. Chemiker, die in die gleiche Kerbe schlagen: MIt nem Master soll man im 2. Berufsjahr über 70 k bekommen...

Nach all dem hätte ich nun eine Gehaltsvorstellung von 55 k für einen frischen Masterabschluss als realistisch empfunden, oder doch zumindest nicht derart übertrieben dass man mich für nen hoffnungslosen Fall hält.

Nun hatte ich bereits ein Vorstellungsgespräch. Dieses war bei einem mittelständischen, nicht tarifgebundenen Unternehmen. Der Studienabschluss war in der Stellenausschreibung explizit gefordert, d.h. ich war nicht wirklich überqualifiziert. Natürlich hat man mir auch erzählt, wie gut es der Firma geht und welche Umsatzsprünge man in den letzten Jahren hingelegt hat. Ich habe in dem Gespräch dann eine Gehaltsvorstellung von 50 k genannt... die Geschäftsführerin hat daraufhin schier gelacht und dann erklärt, dass man als Mittelständler natürlich keine Chance hat, die gleichen Gehälter zu zahlen wie die Großindustrie. So schnell wie das Gespräch danach vorbei war, hatte ich den Eindruck dass meine Gehaltsvorstellung als hoffnungslos überzogen empfunden wurde.

Natürlich hat mich auch mein Vater, der es als Pharmavertreter zu 120 k Jahresgehalt gebracht hat, gefragt welche Gehaltsvorstellung ich denn so habe. Der meinte hinsichtlich der 55 k, ich solle mal mit den Träumereien aufhören und in der realen Welt ankommen... das sei eine völlig überzogene Vorstellung.

Tja, jetzt weiß ich auch nicht mehr. Sind 55 k so eine überzogene Vorstellung? Soll ich mich für 40 k bewerben, oder was? Das bekommen Rettungssanitäter, deren Qualifikation aus einem LKW-Führerschein und 3 Monaten Lehrgang besteht...

Hier gibt es doch einige Chemiker und dergleichen... könntet ihr mir ein Bisschen bei der Einordnung helfen?

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Ich komme nicht aus deinem Bereich, kenne aber viele Akademiker in ganz unterschiedlichen Berufen und Branchen und der größte Unterschied zu Ausbildungsberufen besteht darin, nach sehr wenigen Jahren im Beruf schon sehr große Gehaltssprünge zu machen. Der Rettungssanitäter dürfte aber z.B. nicht direkt mit 40k anfangen, dass ist für diesen eher nach vielen Jahren im Beruf erreichbar und steigt dann auch nicht mehr allzu weit nach oben. Eine Freundin von mir hat mit so ca. 45k als promovierte Biologin begonnen, innerhalb von 6,7 Jahren hat sie dann aber schon die 100k erreicht. Natürlich gibt es von Unternehmen zu Unternehmen und Branche zu Branche größere Unterschiede, im Zweifelsfall aber lieber erstmal etwas niedrigeres fordern und nach guter Leistung stärker nachfordern.

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Ich fand die Grundidee lange Zeit sehr gut, habe die Umsetzung in Deutschland aber schon immer für schwierig bis unmöglich gehalten. Mittlerweile bin ich auch nicht mehr so wirklich von dem Ganzen überzeugt, in Zeiten von krassem Fachkräftemangel erscheint jede einzeln geleistete Arbeitsstunde für die Wirtschaft sehr wertvoll, bei einem BGE sehe ich aber schon, dass viele versuchen würden weniger Stunden zu arbeiten oder manche eben auch gar nicht mehr.

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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Somit sind sowohl der Bus- wie auch der PKW-Fahrer verpflichtet vorausschauend zu fahren, keiner hat besondere Vorfahrtsrechte. Im Zweifelsfall muss man vor der Kurve warten, wenn der andere schon etwas eher in die Kurve eingefahren ist. Oder sich gegenseitig verständigen. Im Schadensfall müssen, wenn beide einfach fahren (je nach genauer Situation), beide jeweils 50 Prozent des gegnerischen Schadens tragen.

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nur für DDR-Fahrzeuge, da es dort die 60 km/h-Regelung gab, im Gegensatz zu Westdeutschland, wo damals 50 km/h galten. Herkules kommt meines Wissens aus Westdeutschland und dürfte dann legal entsprechend 50 km/h fahren.

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Gibt es doch gar nicht mehr, wurde durch den generalistischen Pflegeberuf ersetzt (=zusammengefasst mit Krankenpflege). Der Beruf lohnt sich im Hinblick auf Nachfrage und Verdienst auf jeden Fall (i.d.R. tarifliche Bezahlung), nur sind die Arbeitsbedingungen oftmals nicht die allerbesten- aber man kann sich ja das Beste raussuchen.

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Schweine schlachten?

Der Freund meiner Mutter hat zum Geburtstag von seinen Kollegen 2 Schweine geschenkt bekommen, als Spaß. Mein Opa besitzt ein paar Grundstücke und nun hat der Freund meiner Mutter die Schweine dort in einem kleinen Schopf untergebracht, bald baut er ihnen noch einen Zaun.

Er will die Tiere wenn sie groß genug sind schlachten lassen und bringt dann das Fleisch mit für uns zum essen. Heute schrieb er in die Gruppe "Bitte mir Hausabfälle der Küche mitbringen zum Füttern. Immer her mit dem Zeug, dann gibt es später Speck." Meine Tante schrieb ihm er solle sie doch auf einen Gnadenhof geben. Und er schickt dann ein GIF mit Speck zurück...

Ich esse auch Fleisch, weil es gut schmeckt, aber ich finde das einen ticken zu viel das Fleisch der Tiere zu essen die man persönlich kannte. Zu denen im Supermarkt hatte man keine Bindung. Ich kann diese dann einfach nicht essen wenn ich das Tier kenne.

Findet ihr das auch etwas grausam wenn man die Tiere kennt?

Ich werde ihn leider davon nicht abhalten können. Ich komme mit diesem Mann überhaupt nicht aus, wir reden nichts miteinander und wenn wir mal was reden streiten wir wegen jedem Ding. Daher fange ich diese Diskussion nicht an weil er mir eh nur dagegen redet.

Finde die Idee der Kollegen so oder so bescheuert aus Spaß Tiere zu verschenken. Ich habe als einzige nicht gelacht, ist einfach nicht mein Humor.

Dann haben sie sie die ganze Geburtstagsparty lang und über Nacht in einem Transporter gelassen und neben ihnen mit lauter Musik gefeiert. Sowas macht man nicht.

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Diese Doppelmoral kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Für mich gibt es nur entweder oder. Ich kann gut nachvollziehen wenn jemand vegetarisch lebt, dann darf er auch gerne moralisch argumentieren. Wenn jemand Fleisch isst muss derjenige aber auch sehen, dass das ihm unbekannte Tier den gleichen Stellenwert hat wie das ihm bekannte Tier - ich verstehe deine Sichtweise also grundsätzlich nicht.

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Heilungschancen und Überlebensraten

Insgesamt lebt heute mehr als die Hälfte aller Krebspatientinnen und -patienten noch fünf Jahre nach der Diagnosestellung.

Fachleute unterscheiden allerdings die sogenannte absolute Überlebensrate von der relativen Überlebensrate: 

  • Die absolute Überlebensrate gibt an, wie viele Betroffene insgesamt nach fünf Jahren noch am Leben sind – unabhängig davon, woran die anderen gestorben sind. Eine absolute Überlebensrate von 70 Prozent bedeutet, dass 70 von 100 Patientinnen und Patienten diese Zeitspanne überlebt haben. 30 davon sind gestorben, jedoch nicht nur an Krebs, sondern insgesamt, also auch aufgrund anderer Ursachen.
  • Die relative Überlebensrate dagegen berücksichtigt nur die Sterbefälle an Krebs. 

Die Zeitspanne von fünf Jahren bedeutet bei vielen Tumorarten gleichzeitig eine gute Chance auf dauerhafte Heilung – danach sind Rückfälle nur noch wenig wahrscheinlich. Diese Aussage gibt allerdings nur einen Durchschnitt wieder und bezieht sich auf die Gesamtstatistik. Sie kann für Männer und Frauen und für einzelne Formen von Krebserkrankungen durchaus anders ausfallen. So haben Kinder mit Leukämien und junge Männer mit Hodenkrebs heute sehr gute Aussichten auf dauerhafte Heilung. Auch die Überlebensraten für Lippenkrebs, schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) und mittlerweile auch Prostatakrebs sind deutlich angestiegen. Vielen Menschen mit Bauchspeicheldrüsenkrebs, Lungenkrebs oder Leberkrebs dagegen können die Ärztinnen und Ärzte bis heute noch keine längere Überlebenszeit oder Heilung in Aussicht stellen.

Aus: https://www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/grundlagen/krebsstatistiken.php

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