Jobcenter?

4 Antworten

Wenn das Jobcenter Ansprüche gegen den Schwiegervater hat, gehen diese Ansprüche auf die Erben des Schwiegervaters über.

Das Jobcenter muss also prüfen, wie hoch diese Ansprüche sind und wer die Erben sind.

Dann holt das Jobcenter sich das Geld von den Erben.

Zeigen die Erben nicht die nötigen Unterlagen vor - beispielsweise Kontoauszüge -, dann übergibt das Jobcenter die Angelegenheit eben anderen staatlichen Stellen:

  • Polizei
  • Staatsanwaltschaft
  • Gericht
  • Gerichtsvollzieher

Ein Anspruch des Jobcenters gegen den Schwiegervater und damit gegen dessen Erben kann beispielsweise so entstehen:

Der Schwiegervater hatte Einkommen in den letzten sechs Monaten, beispielsweise

  • durch einen anderen Sozialleistungs-Träger,
  • durch Arbeit,
  • durch Auszahlungen einer Versicherung,
  • durch Erbschaft,
  • durch Geschenke.

Dadurch können Ansprüche auf Rückzahlung von zuviel geleistetem ALG II entstehen.

Schickt man die nötigen Unterlagen dem Jobcenter, kann das einfach seine Ansprüche ausrechnen und seine Forderungen an die Erben stellen - oder auch Nachzahlungen an die Erben auszahlen (was vorkommen kann, vor allem, falls Erwerbseinkünfte als Prognose höher angegeben oder angenommen worden waren als sie tatsächlich sind).

Falls man mit der Berechnung der Forderungen an die Erben oder der Nachzahlungen an die Erben nicht einverstanden ist, kann man dagegen den üblichen Rechtsweg einschlagen: Widerspruch dagegen beim Jobcenter, danach notfalls noch Klage beim Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
Ist das rechtens

Ja, natürlich. Warum sollte es das nicht sein?

Natürlich ist das Rechts.

aber du wirst ja sicherlich nichts zu verheimlichen haben , daher sollte es ja kein Problem sein mitzuwirken ;-)

Natürlich, warum denn wohl auch nicht?