Jobcenter will Einnahmen ausserhalb des Bewilligungszeitraums wissen, ist das rechtens?

3 Antworten

Es ist zumindest üblich, daß Jobcenter Nachweise über Einkommen/Vermögen einfordern, wenn temporär kein ALG 2 bezogen wurde.

Damit meine ich Nachweise über die Zeiten ohne Leistungsbezug.

Was soll daran "Unrecht" sein?

eeerique 
Fragesteller
 24.02.2022, 08:46

weil es nicht in den zeitraum fliesst in dem hilfen angenommen werden. wo ist die rechtliche grundlage dafür zu finden und was heisst temporär? 3 wochen? 3 monate? 3 jahre? es muss dafür ja einen rechtlichen boden geben.

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Agamemnon712  24.02.2022, 08:57
@eeerique

Das Jobcenter will vermutlich prüfen, welche Einkommen Du in den Zeiträumen ohne Leistunsgbezug hattest, um einem etwaigen Leistungsmißbrauch vorzubeugen.

Paragrafen dafür kann ich Dir nicht nennen; ich weiß jedoch, daß dies eine übliche Vorgehensweise ist.

Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann frag' nicht nach Paragrafen, sondern gib' denen, was sie wollen.

Das Leben kann so einfach sein :) (Ironie)

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eeerique 
Fragesteller
 24.02.2022, 09:03
@Agamemnon712

da bin ich anderer meinung. ich gebe "denen" was sie haben dürfen. ein leistungsmissbrauch liegt nämlich nicht vor. und konteneinsicht über einen bewilligungszeitraum hinaus kann ich rechtlich nicht nachvollziehen. das ist schon ein sehr tiefer eingriff in die privatssphäre.
ich lese immer iweder dass methoden üblich sind, die aber rechtlich nicht erlaubt sind. das finde ich schon heftig. und da sollte sich meiner meinung nach auch jeder gegen wehren dürfen.

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Agamemnon712  24.02.2022, 09:18
@eeerique

Man kann sich das Leben auch unnötig kompliziert machen mit von Uneinsichtigkeit geprägter Verweigerungshaltung.

Ich habe auf dieser Seite schon mehrere solche "Kandidaten" erlebt, die sich selbst durch ihr Verhalten keinen Gefallen tun.

Dann noch viel Spaß bei allem - ich bin raus.

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eeerique 
Fragesteller
 24.02.2022, 09:34
@Agamemnon712

zum "kandidaten" haben sie sich gerade selber gemacht. inkompente antwort, kein fachwissen, beleidigend. sind schon von selbst raus. einfach unqualifiziert, wenn es um eine frage nach der rechtlichen grundlage geht, subjektiv-philosophisch zu antworten. und voll am thema vorbei

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Die wollen wissen wie das Geschäft lief und on ggf. andere/weitere Einkünfte vorhanden sind. Ggfs. wird auch die Tragfähigkeit des Geschäfts infrage gestellt. Aber es ist allg. üblich das Leistungsempfänger Zwischenzeiträume oder Zeiträume vor bezug offen zu legen haben.