Jobcenter will Einnahmen ausserhalb des Bewilligungszeitraums wissen, ist das rechtens?
Ich bin Selbständig und wegen Corona zuletzt auf Hilfe durch Grundsicherung angewiesen gewesen. Mein Bewilligungszeitraum lief im letzten Sommer. Eine korrekte und steuerberaterisch bestätigte EKS liegt dem Jobcenter vor.
Ich war dann mehrere Monate nicht mehr auf Hilfen angewiesen, bis die Omikronwelle einschlug. Ich habe in den Monaten dazwischen zwar Geld verdient aber gerade um meine Kosten zu decken und besitze kein erhebliches Vermögen.
Nun hat mich das Jobcenter (Anmerkung, ziemlich unfreundlich) nach Einnahmen gefragt, die sich auf die Zeit zwischen den Bezügen beziehen.
A) frage ich mich wie das Jobcenter darüber Kenntnis erhalten hat da die Kontoauszüge nicht von mir stammen und ich keine Erlaubnis zur Einsicht meiner Konten AUSSERHALB des Bezuges gegeben habe.
B) Darf das JC das überhaupt abfragen, wenn es doch nicht im Bewilligungszeitraums liegt.
Ich vermute hier Unrecht, daher bitte um Info von Wissenden!
3 Antworten
Es ist zumindest üblich, daß Jobcenter Nachweise über Einkommen/Vermögen einfordern, wenn temporär kein ALG 2 bezogen wurde.
Damit meine ich Nachweise über die Zeiten ohne Leistungsbezug.
Was soll daran "Unrecht" sein?
Das Jobcenter will vermutlich prüfen, welche Einkommen Du in den Zeiträumen ohne Leistunsgbezug hattest, um einem etwaigen Leistungsmißbrauch vorzubeugen.
Paragrafen dafür kann ich Dir nicht nennen; ich weiß jedoch, daß dies eine übliche Vorgehensweise ist.
Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann frag' nicht nach Paragrafen, sondern gib' denen, was sie wollen.
Das Leben kann so einfach sein :) (Ironie)
da bin ich anderer meinung. ich gebe "denen" was sie haben dürfen. ein leistungsmissbrauch liegt nämlich nicht vor. und konteneinsicht über einen bewilligungszeitraum hinaus kann ich rechtlich nicht nachvollziehen. das ist schon ein sehr tiefer eingriff in die privatssphäre.
ich lese immer iweder dass methoden üblich sind, die aber rechtlich nicht erlaubt sind. das finde ich schon heftig. und da sollte sich meiner meinung nach auch jeder gegen wehren dürfen.
Man kann sich das Leben auch unnötig kompliziert machen mit von Uneinsichtigkeit geprägter Verweigerungshaltung.
Ich habe auf dieser Seite schon mehrere solche "Kandidaten" erlebt, die sich selbst durch ihr Verhalten keinen Gefallen tun.
Dann noch viel Spaß bei allem - ich bin raus.
zum "kandidaten" haben sie sich gerade selber gemacht. inkompente antwort, kein fachwissen, beleidigend. sind schon von selbst raus. einfach unqualifiziert, wenn es um eine frage nach der rechtlichen grundlage geht, subjektiv-philosophisch zu antworten. und voll am thema vorbei
Sie wollen nur prüfen, ob Anrecht auf das ALG1 vorhanden war.
Sie dürfen bei Selbständige bis zu 6 Monate rückwirkend die Kontoauszüge verlangen. Dies gilt bei Antragstellung, Erst- und Weiterbewillingsanträgen. Hier wird keine Einverständnis von dir benötigt. Dazu gab es ein Urteil.
Die wollen wissen wie das Geschäft lief und on ggf. andere/weitere Einkünfte vorhanden sind. Ggfs. wird auch die Tragfähigkeit des Geschäfts infrage gestellt. Aber es ist allg. üblich das Leistungsempfänger Zwischenzeiträume oder Zeiträume vor bezug offen zu legen haben.
weil es nicht in den zeitraum fliesst in dem hilfen angenommen werden. wo ist die rechtliche grundlage dafür zu finden und was heisst temporär? 3 wochen? 3 monate? 3 jahre? es muss dafür ja einen rechtlichen boden geben.