Zählt das auch zum Schonvermögen (Hartz 4 Erstaustattung,Kaution) ?
Wenn ich Harz 4 beantrage hab ich ja ein Schonvermögen. Muss ich das Schonvermögen einsetzen für die Erstaustatrug und MietKaution oder dürfen die nicht verlangen das ich mein Schonvermöden dafür aufbrauche? :)
5 Antworten
Einmalige Beihilfen sind sowieso "Kann-Leistungen" und an das Budget gebunden.
Für die Erstausstattung kann man dich auch auf ein "Sozialkaufhaus" mit Gutscheinen verweisen
Und Mietkaution wird in der Regel nur als Darlehen gewährt. Bzw. bekommt der Vermieter eine Ausfallgarantie.
Das habe ich dir doch beantwortet. Es gibt Alternativen für dich.
Also muss ich erst mein Schonvermögen aufbrauchen richtig? :)
- Warum willst du Hartz IV beantragen?
- Weshalb hast du keinen eigenen Hausstand?
- Wie hoch ist dein Vemögen?
- Wie alt bist du?
Grundsätzlich darf Ihr ganzes Vermögen angerechnet werden. Es gibt aber ein sogenanntes Schonvermögen. Das heißt, dass das Jobcenter pro Person Vermögen in Höhe von mindestens 3.100 EUR nicht anrechnen darf. Diesen Betrag dürfen Sie immer besitzen und bekommen trotzdem Ihre vollen Leistungen vom Jobcenter. Darüber hinaus dürfen Sie pro vollendetem Lebensjahr ein weiteres Vermögen in Höhe von 150 EUR angesparen. Hier gibt es aber in § 12 SGB II eine Obergrenze, die sich nach Ihrem Geburtsdatum richtet:
Weiterhin gibt es einen Freibetrag von 750,00 EUR für notwendige Anschaffungen. Dieser Freibetrag steht jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person zu und soll beispielsweise für notwendige Haushaltsgegenstände oder Bekleidung genutzt werden.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/vermoegen-einkommen/
Viel Erfolg!

Eine Erstausstattung ist ein Sonderbedarf, wird also auch gezahlt bzw.bewilligt wenn du Vermögen ( Schonvermögen ) hast, für eine Kaution gibt es max.ein zinsloses Darlehen, wenn du aber selber die Möglichkeit hast dies zu zahlen oder anderweitig ( privates zinsloses Darlehen ) aufbringen könntest, dann gibt es auch kein Darlehen vom Jobcenter.
Ist es Deine erste eigene Wohnung?Nur dann bekommst Du eine Erstausstattung,und die Mietkaution wird nur übernommen wenn der Umzug notwendig ist und vom Amt genemigt wurde,das dann auf Darlehensbasis
wenn du Alg2 beantragen tust , kann dein sogenanntes Schonvermögen nicht angerechnet werden.
Dein Schonvermögen beträgt :
150 x deine Lebensjahre.
bedeutet wenn du 25 Jahre bist , gilt 3.750€ als dein Schonvermögen.
Muss ich den mein Schonvermogen dafür einsetzen?