Stromguthaben Hartz4?

3 Antworten

Wenn du ein Guthaben vom Strom erhalten hast, also vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom und nicht auch noch für heizen oder erwärmen von Wasser, dann ist es kein Einkommen, muss weder gemeldet werden und darf deshalb dann auch nicht mindernd auf den Leistungsanspruch angerechnet werden.

Ob du ALG - 2 erst ab 06.2020 beziehst und vorher deine Abschläge aus deinem Einkommen und nicht dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt gezahlt hast, spielt dabei keine Rolle, weil der Abschlag aus dem Regelbedarf oder eigenem anrechenbarem Einkommen gezahlt werden muss.

Es könnte ja auch sein, man hat Erwerbseinkommen und bekommt für den Regelbedarf gar nichts, sondern nur eine Aufstockung zu seinen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, dann müsste man seinen Lebensunterhalt inkl. Abschlag Haushaltsstrom aus seinem anrechenbaren Einkommen zahlen.

Trotzdem stünde einem dann ein Guthaben aus einer Endabrechnung zu, wenn sich dieses nur auf den Abschlag für Haushaltsstrom bezieht.

Kelly0345 
Fragesteller
 13.01.2021, 14:06

Vielen Dank! Ich war mir extrem unsicher, da ich ein BGH Urteil gefunden habe, dass besagt, dass ein Stromguthaben anrechenbar ist, wenn man diesen nicht vom Regelsatz sondern von Einkommen o.ä gezahlt hat. Ich war auch etwas verwirrt, da ich im Falle einer Nachzahlung auch auf mich gestellt gewesen wäre. Wollte mich da informieren, da ich im April den WBA inkl. Kontoauszüge einreichen muss und das JC die Stromnachzahlung sehen wird. Da möchte ich natürlich nicht, dass ich als „Betrügerin“ etc. dargestellt werde.

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isomatte  13.01.2021, 14:38
@Kelly0345

War selber einmal in deiner Situation !

Das Jobcenter hat da auch versucht mir das Guthaben für den normalen Haushaltsstrom anzurechnen, ein Widerspruch hat das ganze schnell geklärt.

Du meinst sicher das aus dem Jahr 2007, bei mir war es die Abrechnung aus dem Jahr 2012, die ich dann irgendwann 2013 bekommen hatte, dagegen habe ich dann mit Erfolg Widerspruch eingelegt.

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Kelly0345 
Fragesteller
 13.01.2021, 23:24
@isomatte

Das ist heftig 😳 ich finde das extrem dreist was die alles versuchen in dem Wissen das Hartz 4 Empfänger sich nicht immer auskennen.

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isomatte  14.01.2021, 08:34
@Kelly0345

Es wird halt versucht, ob vorsätzlich oder aus Unwissenheit ist schwer oder auch gar nicht nachweisbar, deshalb gibt es ja auch seit der Einführung des ALG - 1 bzw. dem SGB - ll und SGB - Xll viele Klagen vor den Sozialgerichten, die dann in vielen Fällen auch Erfolg haben.

Selbst wenn es als Einkommen angesehen werden dürfte, müsste man ja zunächst die Monate im Leistungsbezug berücksichtigen.

Wenn du also ab Juni 2020 im Leistungsbezug bist, dann wären das ja schon 7 Monate, in denen du deinen Haushaltsstrom aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen gezahlt hast.

Demnach müsste von deinem Guthaben ja schon einmal min. 7 / 12 ohne Anrechnung als Einkommen bleiben.

Der Rest müsste dann wie einmaliges Einkommen angerechnet werden, wenn du sonst kein Einkommen hast, worauf du schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würdest, könntest du min. 30 € Versicherungspauschale absetzen.

Würde der Restbetrag dann höher als die ALG - 2 Leistung sein, dann müsste dieser Betrag zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden, dann könnte man für jeden Monat der Anrechnung dann min. diese 30 € absetzen, also min. 180 € vom Restbetrag.

Aber wie gesagt, ich spreche da aus eigener Erfahrung, war ab August 2012 nicht mehr im Bezug und ab Juni 2013 wieder, kurz danach habe ich meine Abrechnung Haushaltsstrom mit einem Guthaben erhalten, was sie mir auch erst anrechnen wollten.

Ich zumindest hatte mit meinem Widerspruch dann Erfolgt !

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Das ist falsch wen du den strom vom Regelsatz alleine bezahlst dan ist das kein einkommen und du darfst es behalten!

Was anderes ist es wen du Geld für strom bekommst zb wen du eine nachspeicher hast!

Wenn das Jobcenter nur für Gas zahlt dann darfst du dieses Guthaben behalten.